Also: Ich werde mir demnächst eine Yamaha DT 125 R kaufen. Im Ausweis steht 9,3 kW. Ich denke, effektiv hat sie aber so 13 oder so.
Da ich den Ausweis der Kategorie B besitze, müsste ich eigentlich nur die Grundschulung machen für die Kategorie A beschränkt.
Da ich aber auch den Ausweis A1 besitze (machte ich als ich 16 Jahre alt war), dürfte ich jetzt auch ohne Grundschule oder Prüfung seit ich 18 bin eine 125 mit max. 11 kW fahren.
Das heisst: eigentlich könnte ich die Yamaha jetzt ohne weiteres Vorgehen fahren, oder? Wenn die Maschine aber schlussendlich doch effektiv mehr hat als 11 kW, was ist dann? Würde ich dann sozusagen ohne gültigen Ausweis herumfahren?
Ich bin 21. daher wäre es schon toll, wenn ich nach 2 Jahren auf eine grössere Maschine (A) wechseln könnte. Wenn ich jedoch jetzt mit meinem alten A1 herumfahre, gilt diese Regel mit den 2 Jahren nicht, oder?
Nachteil A Beschränkt = Kosten. Lernfahrausweis, Ausweis und Grundschule kommt ca. auf 500.- CHF
Nachteil A1 = Ich darf erst mit 25 einie grössere Maschine (A) fahren.
Was würdet ihr tun?? Help!