Richtungsblinker werden ab 2013 benötigt!

  • Gete Obed

    Eine ältere Gesetzesänderung welche für den einen oder anderen von Bedeutung werden könnte.

    Richtungsblinker sind an Motorrädern obligatorisch! Art. 140, Abs 1, lit. c VTS. Sie sind gemäss VTS Anh. 10, Nr. 5, Ziff. 52 Anordnung I/II anzubringen.

    Das Nichteinhalten zieht eine Vezeigung betreffend: "Technischer Abbänderung" nach sich.


    Gültig für Erstzulassungen ab: 2013 (danke Yam)

    Für den Rest: Wenn euer Motorrad zu Beginn Richtungsblinker hatte, so dürfen dese nicht entfernt werden.

    Gruss

    Be faster!

    6 Mal editiert, zuletzt von widow (30. August 2012 14:49)

  • Ups.... zog diese Änderung mit all den EU-bilateralen Gesetzgebungen ein? Wusste nicht mal ich..... :wacko: und war auch der Meinung, diese könnten noch immer entfernt werden, war früher Normalzustand :grinning_squinting_face:
    Auch im Ricardo werden noch dann und wann Motorräder ohne Blinker offeriert, weil es die ja nicht braucht....

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Zitat

    Dr Kolleg het kei Blinker dranne und Polizei het niä öppis gseit.. jenu mir wärs e Z blöd immer d Hand usezhebe lieber Blinki!

    Moin, und auch die MFK hat letztenMonat an einer GSXR keine Blinker gefordert. Aber gut zu wissen das es eigentlich anders ist. Ist diese Gesetzesänderung neu, oder ist das schon länger so?

    Für mich, fahr ich ohnehin nur mit Blinker. Die Diskussionen im Ausland spare ich mir lieber und Blinker sind mir auch ein Sicherheitsaspekt auf den ich nicht verzichten möchte.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • Bitte auf Seite 28 die Übergangsbestimmungen beachten: Vorlage 1 VTS
    und hier die offizielle Version(222m, Ziffer 11

    Also cool bleiben. Wer neue Maschinen (mit Blinker) hat, der soll sie einfach dran lassen (sind ja mittlerweile immer mehr LED-Blinker welche ganz nett aussehen), Sinn macht der Abbau in der Regel eh nur bei Maschinen welche auf der Rennstrecke (da ist aber auch sonst einiges nicht MFK-konform) oder aber im Gelände (Bruchgefahr) eingesetzt werden - und da man in der Schweiz so gut wie nirgends ins Gelände kann, hält sich der potenzielle Schaden in Grenzen.

    Marc

  • O mann. Die huere Übergangsbestimmige hani hüt nacht total überlese und im Brüstlein hets globs au kein Hiwies ka.

    Sorry wege de panikmache!

    Danke Yam 660 für die Korrektur! Han de obersti Post apasst.

    Gruess

    Be faster!

    Einmal editiert, zuletzt von widow (27. August 2012 12:50)

  • Sali

    Ich habe es nochmals beim Teschnischen Verantwortlichen vom Strassenverkehrsamt Zürich abgeklärt.

    Wenn ein Motorrad Richtungsblinker ab Werk besitzt, dürfen diese nicht entfernt werden! Das entfernen kommt einer "Technischen Abbänderung" gleich.

    Somit wird dies von der Polizei verzeigt. Es ist natürlich möglich, dass gewisse Gemeindspolizisten, welche sich auch nicht mit dem Metier auseinandersetzen, dies nicht durchsetzen.

    Gruss

    Be faster!

  • Nicht nur Gemeindepolizisten, Widow :grinning_squinting_face:
    Sieht man heute eh relativ selten, seit es Miniblinker gibt.
    Früher war es üblich und absolut normal, dass die Dinger demontiert wurden. Dito mit Rückspiegeln, in denen man eh nicht viel mehr als die eigenen Ellenbogen sah..... War da zu meiner Zeit nie kleinlich, wenn es zum Fahrer und Bike passte, was soll's. Eine alte Harley z.B. mit Blinkern wäre einfach Stilbruch und käme einem Verbrechen gleich :smiling_face_with_sunglasses: ob das Teil jetzt vor zig Jahren mal mit Blinkern ausgeliefert wurde oder nicht!
    Gruss
    Wird wieder mal Zeit für ne Ausfahrt :thumbsup:

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  • Ausser ich liege falsch (was mit den Jahren immer warscheinlicher ist :loudly_crying_face: ) ist es so, dass die lokale Gesetzgebung vorgeht. Wenn also in der alten VTS stand, dass Richtungsblinker optinal erlaubt sind (ja, das war tatsächlich so, dass die grundstäzlich fehlten und als Zubehör "gedultet" wurden), dann ist es egal ob das Ding ab Werk Blinker dran hat oder nicht. Wenn sie dran sind, müssen sie allerdings ebenfalls der Verornung (Abstand, Montage, Lichtstärke) entsprechen http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/app16.html

    Meines Wissens ist das (ausser in Ausnahmefällen, welche es ja immer wieder gibt) immer so, dass Vereinfachungen vorgehen. Heisst: wenn ein Mopped nach EU-Richtlinien Blinker haben muss, aber nach lokalen Richtlinien nicht, dann ist es erlaubt keine dran zu haben (weil: CH-Zulassung ist weniger restriktiv). Umgekehrt: schreibt die EU-Richtlinie kein Zündschloss vor (z.B. bei Sport-Enduros üblich), ist dies aber nach lokalen CH-Vorschriften vorgeschrieben, dann ist ist die CH-Zulassung "strenger", somit gilt was in der EU-Zulassung steht.

    Kleines Aber: gilt nur für nachträgliche Änderungen! Heisst: wenn ein Fahrzeug nach CH-Richtlinien zugelassen ist (Beispiel: all die Maschinen mit Jahrgang vor 1998 welche diese komischen CH-PS-Eintragungen haben), dann kann man sich nicht auf eine allfällig erleichternde EU-Zulassung berufen. Gleiches auch bei der Typenprüfung: sind bei einer Sportenduro nach ECE bzw. COC Richtungsblinker im Typenschein eingetragen, dann müssen bei der Prüfung (nach EU-Richtlinie) die Blinker dran sein. Bei späteren Nachprüfungen kann man dann von der CH-Regelung profitieren - und braucht sie nicht mehr.

    Dass das komisch ist, ist kaum abzustreiten, aber es kann eben nicht sein, dass die lokalen Gesetzte durch EU-Recht überrollt werden, genau so wenig kann es sein, dass man etwas nachrüsten muss, was es schlicht nicht gibt (z.B. Zündschlösser für Wettbewerbs-Enduros).

    Durch die neue Regelung soll das Durcheinander etwas aufgehoben werden, zudem ist es unüblich ohne Blinker rumzufahren (und weil wir nicht im Gelände fahren dürfen und keine Rennstrecken haben, sind Blinker sowieso stark angeraten). Dass nicht ALLE Maschinen nun mit Blinkern rumfahren müssen, ist auch klar - gibt einfach zu viele z.B. nur nach CH-Recht als Veteranenfahrzeug zugelassene Fahrzeuge bei welchen man wegen der Zulassungsvorschriften (muss weitgehend im Originalzustand sein) gar keine Blinker montieren darf. Wieso allerdings nicht rückwirkend auf mindestens die ECE-Abkommmen die Blinkerpflicht eingeführt wurde, kann ich nicht sagen - dürfte aber rechtliche Gründe haben (kann ja nicht sein, dass rückwirkende Änderungen eingeführt werden für Fahrzeuge welche eventuell teuer umgebaut wurden und vorher CH-Recht entsprochen haben - und diese dann gar nicht mehr gefahren werden dürften).

    Wie auch immer, es bleibt dabei; wer Blinker hat soll die dranlassen (gibt ja tausend Möglichkeiten für Verbesserungen, von LED-Blinkern über Verkleidungsblinker bis hin zu farbigen Glasabdeckungen), das ist für alle Beteiligten die Beste Lösung. Wer Gelände oder Rennstrecke fährt, muss halt schauen, dass er die Blinker problemlos wegbekommt (bei Sportmaschinen kann man meist das gesamte Heck mit wenigen Schrauben abnehmen - weil auch Spritschutz und Kennzeichen auf Sportveranstaltungen keinen interessiert). Da die meisten modernen Motorräder die Blinkerbedienung direkt an den Armaturen haben, ist auch dort nichts zu gewinnen, bringt also im Grunde überhaupt nichts ohne Blinker auf öffentlichen Strassen rumzufahren.

    Aber wie gehabt: wenn einer ganz genau wisen will die das für seine Maschine in seinem Kanton bei seinem Prüfer gehandhabt wird - einfach bei der MFK anfragen :grinning_squinting_face:

    Marc

  • hallo ich fahre eine auf offroad umgebaute 650ziger honda dominator. baujahr 1990
    finde die frage wegen den blinkern bei gewissen töffs gerechtfertigt.
    Habe meine scho 3 x ersetzen müssen die stehen nur im wege.
    trotzdem hab ich welche am töff.würde aber nur zu gerne weglassen
    Ein kollege hat den vorgänger töff honda XR (bild) und er sagte mir er hat sie ohne blinker vorgeführt.
    bissel unklar ist die sache schon.
    übrigens LED blinker sind nicht so leicht an gewisse ältere töffs anzuschliesen.

    werde auch mal genauer beim strassenverkehrsamt nachfragen.

  • Da die CH-Zulassung für diese Kisten in der Regel keine Blinker vorgesehen hat (wurden als Zubehör verkauft für die welche sie haben wollten), ist es natürlich auch heutzutage noch erlaubt so rumzufahren. Ist ähnlich bei ganz alten Autos welche keine Sicherheitsgurte haben, selbst wenn das schon lange Standard ist und "nicht tragen" zu Bussen führt, müssen die dort nicht nachgerüstet werden - egal was die heutige CH-Regelung oder eben EU-Regelung besagt.

    Die XR dürfte meines Wissen nach CH-Recht ohne Blinker zugelassen worden sein (hatten mal eine 600er), wie das mit der Domi ist, kann ich nicht sagen. Interessant ist allerdings der Umbau der XR im Bild, hätte da gerne mal die Story gehört wie das so lief, bis das Teil so zugelassen auf die Strasse durfte (oder ist das irgend eine spezielle uralt-Version welche tatsächlich mal so ausgesehen hat? - Tank, Sitzbank und Schutzblech sowie Seitenverkleidung sehen jedenfalls völlig anders aus als die Version welche ich von der 600er kenne)

  • bissel unklar ist die sache schon.

    Ein kurzer Blick in die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, kurz VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…0165/index.html und die Sachlage ist klar wie Vodka.

    tl;dr; Erste Inverkehrssetzung (Siehe Fahrzeugausweis Feld 36) vor dem 1. Januar 2013? Falls ja, dann sind Richtungsblinker optional und können entfernt werden. Wenn danach, dann sind Richtungsblinker obligatorisch. In jedem Fall sollten Richtungsblinker die am Fahrzeug angebracht sind funktionieren und den geltenden Bestimmungen entsprechen.
    Gerade vor zwei Wochen bei der MFK erlebt: Bei einer Dame sind die Blinker am Roller defekt gewesen. Prüfer sagte: Entweder reparieren, oder, da der Roller vor dem 1. Januar 2013 in Verkehr gesetzt wurde, Blinker entfernen. Nachteil: Richtungsanzeige muss trotzdem gemacht werden, sprich Hampelmann.


    Art. 41Anwendbares Recht bei Änderungen dieser Verordnung

    Zitat

    1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
    [...]

    Art. 222m Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. März 2012

    Zitat

    [...]

    11 Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden, gilt bezüglich Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c über die Richtungsblinker das bisherige Recht.


    Aktuelle VTS (Stand am 1. Mai 2019)

    Art. 140 Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen

    Zitat

    1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
    a. vorn: ein Fernlicht, ein Abblendlicht und ein Standlicht;
    b. hinten: ein Schlusslicht, ein Bremslicht, eine Kontrollschildbeleuchtung und ein nicht dreieckiger Rückstrahler;
    c. Richtungsblinker.
    [...]


    Alter Artikel 140 (vor dem 2. März 2012) erwähnt die Blinker nicht sondern.
    Art. 141 Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen

    Zitat

    1 Folgende Vorrichtungen sind, unter Vorbehalt der in Klammern jeweils aufgeführten Höchstzahl und unter Vorbehalt von Artikel 140 Absatz 2, zusätzlicherlaubt:
    [...]
    f. Richtungsblinker;

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (22. Mai 2019 13:55) aus folgendem Grund: Ich dachte der tl;dr;-Vodka sei schon klar genug. Nochmals mit Aktivkohle gefiltert um letzte Unklarheiten zu entfernen.

  • die XR ist im KT SG eingelöst und geprüft worden.
    soviel ich weiss ist es ein ducati tank .
    sofern es geprüfte tanks sind sollte kein problem bestehen.
    soviel ist auch nicht umgebaut worden immer noch ein 21 " vor und 17 " hinten

    hier der link zum bike.
    etwas herunterscrollen und man findet dirks bike
    https://chop-it.de/de/Galerie/honda

    Ps: also warum nicht einfacher schreiben....?
    vor 2013 ja oder nein obligatorische blinker ?
    ein ja oder ein nein wäre einfacher als all die paragraphen

    Yam660 die Xr wurde umbebaut.

    danke

  • tl;dr; Erste Inverkehrssetzung vor dem 1. Januar 2013? Richtungsblinker sind optional und können entfernt werden. Andernfalls sind Richtungsblinker obligatorisch. In jedem Fall sollten Richtungsblinker funktionieren wenn sie am Fahrzeug sind.

    Hat er ja geschrieben.

    Ab 1. Januar 2013 Pflicht

    und wenn Erste Inverkehrsetzung vorher ist, ist es so, dass wenn Blinker dran sind, alle funktionieren müssen und wenn keine dran sind, du Zeichen machen musst.

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15: