Gete Obed
Eine ältere Gesetzesänderung welche für den einen oder anderen von Bedeutung werden könnte.
Richtungsblinker sind an Motorrädern obligatorisch! Art. 140, Abs 1, lit. c VTS. Sie sind gemäss VTS Anh. 10, Nr. 5, Ziff. 52 Anordnung I/II anzubringen.
Das Nichteinhalten zieht eine Vezeigung betreffend: "Technischer Abbänderung" nach sich.
Gültig für Erstzulassungen ab: 2013 (danke Yam)
Für den Rest: Wenn euer Motorrad zu Beginn Richtungsblinker hatte, so dürfen dese nicht entfernt werden.
Gruss