Bussen Frankreich bezahlen

  • Hallo Zusammen

    War Ende Juli in Frankreich und habe nun eine Geschwindigkeitsbusse erhalten.
    119kmh statt 90kmh = 135 EURO! Die Spinnen die Franzosen. Das ist ja noch teurer als in der Schweiz!

    Muss ich diese Busse bezahlen? Was passiert wenn ich diese nicht bezahle?
    Da man auf dem Motorrad einen Helm trägt, könnten sie mir theoretisch nicht beweisen, dass ich der Fahrer war...

    Kann Frankreich einem Schweizer den Führerschein für die Schweiz entziehen bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen?
    Wird wohl bei meiner Busse nicht der Fall sein, aber nimmt mich wunder.

    danke schonmal und fährt schön anständig :smiling_face:

  • Wenn im Ausland für eine Geschwindigkeits-Übertretung ein Entzug verfügt werden würde, wird auch in der CH der Ausweis entzogen.
    Mit den 135 Euronen fährst du noch ganz gut, ist eben nicht so teuer wie bei uns.
    Mit 29 km/h netto zu viel würde der Spass bei uns knapp SFr 500 kosten PLUS die Kosten des AMA (Amt für Administrativ-Massnahmen, welche für Verwarnung und/oder Entzug zuständig sind) in der Höhe von 150-250. Der Ausweis wäre bei uns im Ausserortsbereich bereits weg.

    Die Geschichte mit dem Helm ist auch nicht ganz so einfach..... bei einem allfälligen Interview musst du Rede und Antwort stehen, wo du zu fraglichen Zeit warst und wer den mit deinem Krad unterwegs war..... schiebst du dies auf eine andere Person ab, wird diese vorgeladen.

    Ich würde die Busse bezahlen, ansonsten eine Ausschreibung an der Grenze erfolgt. Gibt auch Abkommen zwischen den Ländern, dass Bussgelder ab SFr 100 (?) hier eingezogen werden.....
    Wir regten uns ja früher immer auf, wenn Ausländer hier ihre Karren falsch parkierten und die Busse (damals 20/40) einfach wegwerfen konnten. Dies hat sich ein wenig geändert, aber eben erst (Irrtum vorbehalten) ab der genannten Betragshöhe.
    Hoffe, dass ich ein wenig Klärung bringen konnte :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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  • Ich würde die Busse auch einfach bezahlen.

    Heutzutage ist das wohl nicht mehr so wie früher, wo man Bussen, die man sich im Ausland eingefangen hat, einfach wegwerfen konnte. :kissing_face:

  • ICh hatte ein ähnliches Problem in Italien. 110 Euro weil ich angeblich (kann mich wircklich nicht errinnern) ein Buslinen überfahren habe. IN Mailand, bei einem Riesen Chaos, am Konzert von Skunk Anansie. Die haben nicht mal ein Foto. Diese abzocker haben die Züricher Nr gesehen, einen Fetten BMW und schon glauben Sie Sie könnten mich drankriegen. In Italien gehen Sie nach dem Kennzeichen. Habe dies einfach gelöst. Neues Kennzeichen und nach 5 Jahren verjährt es.
    In Frankreich sieht es leider so aus wie bereits von EffJottEric erwähnt.
    Hier das vom Bund:
    Die Polizeiverträge mit Frankreich und Deutschland sehen eine umfassende Zusammenarbeit bei Verkehrsdelikten vor. Wie sieht diese Zusammenarbeit genau aus?
    Die Zusammenarbeit umfasst neben der direkten Bussenzustellung, dem Halterdatenaustausch und der Nachermittlung (Feststellung, welcher Fahrer für die Widerhandlung wirklich verantwortlich ist) auch die Unterstützung des anderen Staates bei der Durchsetzung rechtskräftiger Bussen. Dies ist aber aktuell nur mit Frankreich der Fall. Auf Ersuchen leisten die Vertragsparteien Schweiz und Frankreich einander Vollstreckungshilfe bei rechtskräftigen Bussenentscheidungen.

    Dafür müssen jedoch vier Voraussetzungen gegeben sein:

    a. Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 70 Euro oder 100 Franken;
    b. das Ersuchen beschränkt sich auf die Einforderung eines Geldbetrags;
    c. der Entscheid ist nach dem geltenden Recht der ersuchenden Vertragspartei vollstreckbar und nicht verjährt;
    d. der Entscheid betrifft eine natürliche Person, die nach dem Recht des vollstreckenden Staates aufgrund ihres Alters und der Vorfälle, wegen deren der Entscheid getroffen wurde, strafrechtlich belangt werden kann.

    Entscheide werden von den zuständigen Behörden der ersuchten Vertragspartei unmittelbar und in deren Währung vollstreckt. Die Vollstreckung eines Entscheids richtet sich nach dem geltenden Recht der ersuchten Vertragspartei. In der Schweiz massgeblich dabei sind die kantonalen Strafprozessordnungen bzw. das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Der Erlös aus der Vollstreckung und der Betrag der im Entscheid festgesetzten Kosten gehen an die ersuchte Vertragspartei. Das heisst konkret: Übernehmen die französischen Behörden den Vollzug einer in der Schweiz angefallenen Busse gegen eine Person, die sich jedoch in Frankreich aufhält, fliesst der Erlös auch an die eintreibenden französischen Behörden (aktuell nur mit Frankreich der Fall).

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Bevor man anderen Nationen Spinner verteilt, sollte man sich als Schweizer, bewusst sein, dass hier die höchsten Bussen fällig sind. Und die von Eric genannte Bussenhöhe bezieht sich auf das Standartverfahren. Der bisherige Rekort betreffend Bussenhöhe hält eine Automobilistin aus der Ostschweiz mit Fr. 35'000.-- (Sie war zu schnell auf der A13 unterwegs).

    Also wenn Du Dich schon aufregen willst, dann nicht über die Bussenhöhe oder die Franzosen, sondern dass Du zu schnell gefahren bist, wenn Dir das Schnuppe ist, dass Du erwischt worden bist.

  • Also ich finde du kannst dich freuen, dass es nur eine Busse ist und nicht schlimmeres... wie bereits gesagt bei uns wäre der Check weg gewesen... und unter der Annahme, dass du nicht Student oder Schüler bist wären sicher 1500.- + fällig gewesen...

    Wurde letztens mit 98 km/h im er geblitzt... hat mich in etwa gleich viel gekostet... stolze 160.- Fr.... und du hattest immer hin eine um 11 km/h höhere Übertretung.

    Bezahlen... Problem erledigt... und ein reines Gewissen noch dazu :winking_face:

    :nummer1: "Grüsst auch in Schräglage" :nummer1:

  • Anstatt auszurufen könntest du dich ja auch über den eingesparten Betrag freuen, der fällig gewesen worden wäre, wenn du in der Schweiz erwischt worden wärst.

  • Anstatt auszurufen könntest du dich ja auch über den eingesparten Betrag freuen, der fällig gewesen worden wäre, wenn du in der Schweiz erwischt worden wärst.


    Genau das hani ou denkt ka.. Weg denne paar fraenkli...

  • normalerwiis isch es eigentli kei probelm wennt nid zahlsch, mached no viel, mi hend zwor noch genf in frankrich au mol blitz mit em töff vor 2 johr aber i han nie e buess überko. drum kanni nid sege was besser isch, viel zahleds ebe nid, aber wie die andere seged, went zahlsch, hesch dini rueh :winking_face:

    Kawasaki, what else! :smiling_face_with_horns:

  • Sorry,

    was ist das eigentlich überhaupt für eine Frage?

    Sich nicht an Regeln halten, ok, passiert und hat im Zweifel ja vielleicht sogar spass gemacht.

    Aber "Scheisse" bauen, sich dabei auch noch erwischen lassen und dann nicht den Rücken haben dafür gerade zu stehen und sich dafür zu verantworten, was ist das denn für eine Einstellung?

    Vielleicht ist es ärgerlich das du was bezahlen musst, aber entschuldige, niemand hat dich gezwungen so zu fahren und dabei auch noch erwischen zu lassen.
    Buch das unter Spesen ab, und wenn du dich Ärgern solltest, so denn höchstens über dich selbst.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • doch doch bin noch hier :smiling_face:

    danke für eure antworten. klar bin ich selber schuld. mir war einfach neu das frankreich so extrem viele kontrollen macht und plötzlich viel teurer ist.
    früher war das nicht so. hätte mich vor meiner frankreich tour informieren sollen, dann hätte ich nicht so gas gegeben. bin 5 tage später wieder zurückgefahren und das nicht langsam :winking_face:
    daher meine frage ob sie einem das billet wegnehmen können da vielleicht noch eine oder zwei weitere bussen folgen...
    habe aber auf blitzer.de gesehen, dass zum glück praktisch nur auf der hinfahrt blitzer standen :smiling_face:

    werde zukünftig wieder vermehrt auf die rennstrecke gehen, da das der einzige ort ist wo man wirklich töff fahren kann!
    oder vielleicht noch im schwarzwald :smiling_face:


    cu

  • ja innerorts fährt man auch nicht zu schnell

    und in deutschland kann man die bussen noch bezahlen. da muss man dann doch ziemlich schnell unterwegs sein ausserorts...