Frage zu Auspuffzulassung

  • Nur damit man das nicht missversteht: Wenn Ihr im Ausland kauft und dann zum CH-Importeur geht, dann muss der erst mal gar nichts - denn Ihr seit ja nicht seine Kunden sonder der vom ausländischen Verkäufer. Der CH-Importeur muss für eine CH-Zulassung "seiner" Anlagen teure CH-Abnahmen machen lassen und verkauft deshalb die Anlagen (natürlich mit CH-Papieren, weil die dort eben dazugehören) zu einem weit höheren Preis als das die Deutschen Kollegen machen können welche von der Zulassung des Herstellers (E-Nummer) profitieren. Dass er, mit viel Wohlwollen und weil Ihr ja eventuell irgendwann mal wieder was kaufen wollt, dann doch noch Papiere erstellt, ist also schon mal ein Highlight - dafür darf man getrost auch einiges an Kohle abdrücken.

    Man kann sich natürlich an unseren CH-Regelungen betreffend Zulassungen aufregen - und dann blutdrucksendende Medikamente nehmen. Dort ist das noch noch viel lustiger mit der Zulassung, denn auch wenn die europäische Zulassungsbehörde ein Medikamment zugelassen hat, muss das die CH-Zulassungsbehörde noch einmal machen - und die Preise sind dann "deutlich" anders, als wenn es um eine Zulassung von einem Topf für die Schweiz geht :wacko:

    Drum: auch wenn's schwer fällt, aber informieren vor dem Kauf (und zwar auf CH-Seiten) wäre wohl die bessere Lösung als sich nach dem Kauf aufzuregen. Und hey - wer Kohle für einen Nachrüsttopf investiert (ist nur ein "nice to have") der kann auch die Kohle für das Zulassungspapier aufwerfen. Nicht vergessen dort zu kontrollieren ob aufgefürht ist, dass das Mitführen von Papieren genügt, gibt nämlich Produkte bei welchen eine Anbauprüfung bei der MFK nötig ist :winking_face:

    Marc

  • Ich sehe das genauso, wie Marc. Man kann sich gegen unvernünftige Regulierungen politisch einsetzen. Aber es ist ja für die grosse Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr angebracht, sich für here Ziele einzusetzen. So sind denn auch nur rund 12 Prozent der Bevölkerung in Parteien organisiert. Das kann man aber ändern. So man den will.

  • Also die EU kann rein nichts dafür. dass die CH deren E-Nummern nicht akzeptiert und immer eine eigene Prüfung/Bewilligung verlangt. Wer sich nervt, soll doch der lieben Frau Leuthard einen entsprechenden Brief schicken.

  • Vergiss nicht das Kleingedruckte in der Eignungserklärung des Importeurs zu lesen, dort könnte stehen (was bei mir der Fall ist!):


    ..... somit können die Schalldämpfer nach VTS Art. 53 Abs. 2, gemäss Erläuterungen und Weisungen des EJPD vom 29. Sept. 1995 (Seite 5, Art. 3a) und VSA Richtlinien Nr. 2B vom 22. Nov. 1996 (Seite 19, Ziff. 520a), nach Erfüllung einer Standmessung geprüft und zugelassen werden....

    Man beachte das kursiv fettgedruckte :pouting_face:
    Trotz E-Nummer auf der Anlage und einem Beiblatt des Herstellers, dass das alleinige Vorzeigen des Beiblatts reiche und keine Prüfung notwendig sei (eben nur im EU-Raum) und Eignungserklärung des CH-Importeurs hänge ich so quasi noch immer in der Luft (die Lärmmessung bei der MFK schob ich zur Seite, mein Oldtimer wurde bis dato an jeder Kontrolle durchgewunken :grinning_squinting_face: ) aber die MFK ist dieses Jahr irgendwann fällig, bin dann sehr gespannt!!

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Hi,

    ich finde das Thema sehr interessant :grinning_squinting_face:

    Hier in der Schweiz müssen im Ausland geprüft und zugelassene Teile, auch die von in der Schweiz anerkannten Prüf- und Zulassungseinrichtungen nochmals geprüft werden.

    Das ist nun mal so, nur was mich wundert, was soll das? Außer Geldschneiderei und Gelddruckerei ist ja nichts anderes feststellbar als was schon durch eine ABE frstgestellt wurde. Wohlgemerkt unterschieden zwischen ABE und TüV-Gutachten. Die ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis über die ich beispielsweise bei der hiesigen MFK auch meine Bremsscheiben eingetragen bekommen habe. Der TüV-Deutschland ist keine in der Schweiz zugelassene Prüfstelle und darum sind deren Gutachten wertlos. ABE´s werden vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt und sind unter anderem Grundlage für die Zulassung ganzer Fahrzeuge ohne das vorher der TCS eine Prüfung durchführt.

    Das war mal eine Begründung die mir von der MFK gegeben wurde, aber irgendwie kantonal je nach MFK genauso gesehen wird, oder eben nicht.

    Insgesamt erschliesst es sich einem nicht warum ein in Europa zugelassenes Bauteil nicht auch in der Schweiz gefahren werden darf. Das der Importeur viel Geld auf den Tisch legen muss um seine Teile auch für die Schweiz zugelassen zu bekommen, muss ja nicht richtig sein. Noch unrichtiger empfinde ich es, Teile die schon eine zulassung in der Schweiz haben, nochmals Prüfen zu lassen weil die Schweizer Zulassung der Teile nicht auf die Teile selbst erteilt werden sondern auf die Importeure die damit eine Gelddruckmaschine im Keller stehen haben und eine Zulassung auch nur Fahrzeugbezogen ausgeben. Nicht Teilebezogen.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • Die Schweizer Mühlen mahlen l a n g s a m. Man kann da echt schon mal froh sein, dass die Schweiz nicht mehr jedes importierte Fahrzeug nach eigenen Masstäben prüft (siehe Zulassung von Supersportmaschinen mit 17 PS). Im 1998 wurden dank EWR die EU-Zulassungen übernommen, später die EU-Führerscheinregelungen (samt Plastikkarten-Format) und immerhn werden bei nicht-Abgasrelevanten Teilen die Hersteller-ABE akzeptiert (Ausnahme, ganz nebenbei: auch für Räder braucht es spezielle Bescheinigungen). Wer weiss - vielleicht irgendwann in der Zukunft werden wir auch die EU-E-Nummern auf den Töpfen übernehmen (wenn der Euro dann wieder 1.70 ist weil sich die Nationalbank verspekuliert hat, dürften die Probleme nicht mehr bei den paar Franken für ein CH-Zertifikat liegen).

    Und: auch in der EU ist ABE nicht ABE. Es gibt sowohl eine EU-ABE wie eine nationale ABE, zudem private Prüfstellen (Dekra und Tüv in Deutschland) sowie Länder welche weitgehend auf Vorschriften verzichten (z.B. Holland, da durfte man schon vor vielen Jahren mit lauten Rallye-Maschinen fahren wo bei uns eine Zulassung undenkbar war und in den USA haben auch nur ein paar Staaten Vorschriften für Abgase). Dass man bei dem ganzen Durcheinander gerade was Lärm und Abgasemmissionen betrifft, in der Schweiz einen Rigel geschoben hat und die Sache ganz einfach durch eine Prüforganisation absichern lässt, ist da irgendwie verständlich. Bei Nachprüfungen in Deutschland wurde festgestellt, dass es einige Anlagen gibt welche deutlich über den Grenzwerten liegen (weil: die werden genau an der Grenze, inklusive Messtoleranz, gefertigt und werden dann noch lauter - sonst wäre eine Mehrleistung nicht zu erreichen). Interresieren tut tas bei der Zulassung keinen, denn die EU-Vorschriften erlauben eben eine Zulassung am letzten Zipfelchen der Messtoleranz und kümmert sich nicht draum, was auch nur ein paar Tage später ist.

    Toleranzen hin oder her - ist nun mal so, dass es CH-Vorschriften gibt welche eingehalten werden müssen. Ob alles in der EU besser ist, sei mal dahingestellt, wenn man von den Reifenbindungen liest mit welchen die Kollegen zu kämpfen haben und jeder Schraube welche vom Tüv eingetragen werden muss (zudem seit ein paar Jahren Abgasmessungen bei Motorrädern - ich warte schon drauf, dass die MFK das auch für Töffs vorschreibt, weil gemäss neusten Vorschlägen die Autos mit den ausgefeilten Motorsteuerungen und Katalisatoren davon befreit werden sollen), dann sind die Problemchen betreffend CH-Bescheinigungen jammern auf allerhöchstem Niveau.

    Es ist wie mit der Geschwindigkeit: Man sollte sich daran halten - und wenn man es nicht tut, muss man mit Konsequenzen rechnen. Im Grunde also relativ einfach, auch wenn's zwischendurch mal etwas teurer werden kann :loudly_crying_face: (ähm - mich hat's vorletzte Woche in Neuenburg grad innerorts geblitzdingst, hoffe, dass es nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung und kein Rotlicht war :wacko: )

    Marc

  • Also gut alle Hektik um sonst habe den Importeur und hauptfilialleiter am tel gehabt. Er hat mir gesagt das er schon 1000nde Solcher Anlagen in die schweiz verkauft hat und sie eine schweizerische betriebszulassung haben welche er mir jetzt zustellt und wenns probleme gäbe ( was nicht so sein dürfte) soll ich mich bei Ihnen melden.

    :troll: Legenbär

  • Gits doch i da schwiz e ka abgastest für töff oder? mol mir hen im FL kani.

    Akra Anlage.........-1200 Fr./ Benzin...........- 25 Fr./ An der Polizei mit 110db vorbeizufahren......unbezahlbar!

    Ich will schlafend sterben wie mein Grossvater, nicht schreiend wie sein Beifahrer :grinning_squinting_face:

    Momentane Motorräder:

    KTM 690 SMC-R 2012
    Puch SGS 250 1954
    Puch SG 250 1961

  • Jo,

    ich wills mal so sagen, FJ1200, andere Felgen, Motor, Schwinge, Gabel, Bremsen um mal die wesentlichen Änderungen zu benennen. Hin zum Ingenieur vom TüV, mit ihm den umbau besprechen, durchführen, vorführen und abnehmen lassen. Knappe 300,-€ all inkl.

    Reifenbindung? Kann man austragen lassen.
    ABE für die Teile? Fehlanzeige, Teile kommen aus 4 verschiedenen Mopeds und mussten angepasst werden.

    Was kostet es hier sich in eine Yamaha eine Kawasakischwinge ein zu bauen? Ich mein die abnahme über den TCS um die Sache bei der MFK eingetragen zu bekommen?

    Aber Thema war ja die Auspuffanlage. Ich finds schon witzig, Teile die europaweit zugelassen sind durch den TCS für einen 4-stelligen Betrag prüfen zu lassen um eine personenbezogene Zulassung zu bekommen mit der der Auftraggeber(das meinte ich mit personenbezogener Zulassung) Bescheinigungen ausstellen darf dass das Teil zugelassen ist und eingetragen werden darf.

    Entweder der Auspuff ist für die Schweiz zugelassen weil geprüft, oder nicht. Das dann jeder der auch so eine Zulassung ausstellen will, als Garagist, oder Händler die Auspuffanlege nocheinmal muss prüfen lassen, das finde ich Geldschneiderei und hat mit Sicherheit am Fahrzeug, Einhaltung der Abgasnorm oder Lärmschutz nun so überhaupt nichts zu tun.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • Jo,
    Entweder der Auspuff ist für die Schweiz zugelassen weil geprüft, oder nicht. Das dann jeder der auch so eine Zulassung ausstellen will, als Garagist, oder Händler die Auspuffanlege nocheinmal muss prüfen lassen, das finde ich Geldschneiderei und hat mit Sicherheit am Fahrzeug, Einhaltung der Abgasnorm oder Lärmschutz nun so überhaupt nichts zu tun.


    ganz so extrem ist es schon nicht. wenn der auspuff genau auf genau den typ zugelassen ist mit ABE, kann der schweizer importeur ein schweizer beiblatt ausfüllen (die ABE reicht nicht in der schweiz). er übernimmt aber auch die verantwortung dafür, dass es sich um einen geprüften auspuff handelt und dieser genau auf das modell so zugelassen ist. ist es nicht genau der typ und es wird trotzdem ein beiblatt ausgestellt, dann gibts für den importeur ergär, sprich es wird teuer für den importeur.
    heutzutage ist es ja weniger ein problem, da die verschiedenen typen von motorrädern in europa (inkl. schweiz) die gleichen sind. jedes fahrzeug wo in der schweiz verkauft wird erhält eine typenscheinnummer. hinter dieser verbergen sich alle möglichen infos (typ, leistung , etc). wenn diese daten genau mit der von der ABE übereinstimmen, kann der importeur den schein ausstellen. wenn nicht (bsp. schweiz modell hat 10kw mehr als das auf der ABE) kann er keinen schein ausstellen.

  • Hmm,

    ich importier ja auch, und wenn ich Bremsscheiben aus DE importiere haben die hier keine Zulassung weil ich nicht beim TCS einen teuren Prüfauftrag gegeben habe.
    Also, Handelsregistereintrag ist vorhanden und ich werde mit Teilen von beispielsweise EBC oder ABM beliefert, dann sind die nicht zugelassen, es sei denn ich kaufe Zulassungen vom Generalimporteur der entsprechende Zeugnisse ausstellen darf, oder ich beauftrage den TCS diese schon geprüften Teile nochmals zu prüfen, bezahl da meinen immerhin 4-stelligen Obolus und darf dann auch die Zeugnisse ausstellen.

    Aber da läuft auch eine Anfrage von wegen Gewerbe und Handelsfreiheit. Die gilt auch in der Schweiz und da kann es ja nicht sein das etwas geprüft und für Zulassungsfähig gehalten wird und dann aber nur noch bei bestimmten Personen oder Firmen gekauft werden darf weil sonst keine Zulassung besteht.
    Das ist im moment zumindest noch so, mal sehen wann sich was ändert.....

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • welche auflagen als händler alles erfüllt sein müssen kann ich dir nicht sagen, weis nur wie es bei der firma war wo ich gearbeitet hatte (importeur von Remus, eibach und bilstein dazumal) und dort mussten wir nicht noch zusätzlichi prüfungen machen lassen, nur die ABE immer mal wieder an stva schicken :smiling_face:

  • Moin,

    soweit mir das erklärt wurde, musst du als Händler die Teile selbst zulassen. Also Händler 1 lässt zu und die Teile sind, wenn von ihm verkauft zugelassen. Wenn Händler B die Teile auch verkaufen will, sind sie unzulässig, es sei denn er lässt ebenfalls eine Prüfung machen.

    Und das kann es ja nicht sein, eine Verwaltungsgebühr beim TCS zu bezahlen um an das Gutachten zu kommen wäre ja noch verständlich, aber doch nicht wieder die gleiche Prüfung beauftragen und tausende von Franken dafür hinlegen.

    Das mit ABE, war denn auch das was ich von der MFK bekam. Eine ABE aus Deutschland ist immer vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt und die ist eine in der Schweiz anerkannte Behörde die durch bilaterale Verträge zugelassen und anerkannt ist.

    Meistens aber gibt es nur TüV-Gutachten, oder Teilegutachten. Das sind keine Zulassungen über eine anerkannte Behörde, diese Teile müssen auch in DE immer vom TüV oder einer anderen Prüforganisation in die Papiere eingetragen werden.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!