Mit dem L auf die Autobahn

  • Hallo


    Ist in Bern auch so wie Kermit es beschrieben hat, leider wissen sie nicht wie vorgegangen wird bei einer Kontrolle aber wie bereits erwähnt, Prüfunsreife heist sobald der Termin bekannt ist. naja wenn ich mir vorstelle wie viel ich bereits auf der AB gefahren bin. Wobei ich denke da hat die Rennleitung noch nicht mal den ersten Kaffe getrunken :thumbsup: und so lange dauert es auch nicht mehr. Habe heute den Lezten VKU Kurs und dan geht das zackig :grinning_squinting_face:



    Gruess Marc

  • Ich glaube Autobahn fahren und etwas mit dem Fahrlehrer 50 fahren oder ab und zu 80 ist schon noch was anderes


    Da hast du sicher bis zu einem gewissen Grad recht. Meine Aussage traf ich mit dem Background als Autofahrer seit 1983.

  • Das hätte ich mir jetzt auch nie überlegt.


    Bin schon in der ersten Woche über die Autobahn und in der zweiten über den Schallenberg...
    Die Bahn ist meiner Meinung nach fast der am wenigsten gefährliche Ort zum Motorradfahren. Gute Übersicht, keine versteckten Aus-/Einfahrten wie in der Stadt und keine engen Kurven. Man muss halt auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten, wie es immer so schön heisst. =D


    Ach ja, die Autoprüfung habe ich seit 1.5 Jahren und ich habe auch schon beide WAB absolviert. Also Autobahnerfahrung habe ich sicherlich tausende Kilometer, einfach noch nicht auf dem Motorrad.


    Glaube auch nicht, dass man deswegen angehalten wird, würde mich wundern. Oder hat das hier jemand schon mal erlebt?

  • Moin



    Was heisst nun prüfungsreif?



    Habe mich da beim STVA Zürich erkundigt. Konkret wird es wie folgt gehandhabt: Wenn du einen Prüfungstermin hast, geht die Polizei davon aus, dass du prüfungsreif bist. Hast du keinen Termin, so wird der Fahrlehrer, bei dem du den Grundkurs gemacht hast, gefragt. Sagt der ja, ists auch ok.


    Also beim Grundkurs gehst Du doch auch auf die AB, oder? Und bei Dir ist es eh doch noch anders: Du hast zwar das L aber doch schon einige Erfahrung mit dem Auto, oder? Und das soll nicht zaehlen?



    Da dem Fahrlehrer aber nicht gesagt wird, ob die Anfrage aufgrund eines Unfalls, Vergehens oder einer routinemässigen Kontrolle gemacht wird, wird er nicht einfach sein Ok geben, sonst kommt er möglicherweise selbst dran. Im Zweifelsfall wird er also eher Nein sagen, damit ist er auf der sichereren Seite.


    Und mit welchen Konsequenzen soll der Fahrlehrer zu rechnen haben? Verstehe ich nicht....


    Gruss


    monobeton

    nothing runs like an ant

  • Also beim Grundkurs gehst Du doch auch auf die AB, oder?


    Ich habe meine 12 Lektionen Grundkurs durch und wir waren nie auf der AB.


    Und mit welchen Konsequenzen soll der Fahrlehrer zu rechnen haben?


    Keine Ahnung. Irgendetwas werden sie schon finden. Wenn einer widerholt sein ok gibt, der Fahrschüler aber grottenschlecht oder gefährlich gefahren ist, muss er sich wahrscheinlich irgendwann den Vorwurf gefallen lassen, er bilde seine Schüler nicht richtig aus. Was das für Konsequenzen hat, weiss ich nicht. Fahrlehrer kannst du ja nicht einfach werden, die sind doch irgendwie konzessioniert oder haben eine Bewilligung. Die kann man z.B. wegnehmen. Aber das ist nun wirklich rein theoretisch und ohne entsprechendes Wissen eine reine Vermutung.

  • Auso ich habe einfach meinen Fahrlehrer gefragt ob ich auf die Autobahn darf.


    Da hat er gesagt ja!


    Das reicht für mich!

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    Blitzliecht.ch
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  • Ich habe meine 12 Lektionen Grundkurs durch und wir waren nie auf der AB.


    Auch interessant wie verschieden die Grundkurse sein koennen....


    Also ich fuer mein Teil vermeide die AB soweit es geht, aber nur weil es einfach langweilig ist. Wenn notwendig, nutze ich diese ohne weiter Gedanken, da ich
    a) Grundkurs habe
    b) seit vielen Jahren Auto fahre u die AB kenne.


    Und wenn ich mich an meine Autobahnfahrten erinnere, dann haben mich die Gruenen...uhm... Blauen... auch schon ueberholt (bzw. ich die). Und die haben mich nicht angehalten....


    Aber ich gebe Dir vollkommen recht, dass das Gesetz sehr schwammig ist.


    Gruss


    monobeton

    nothing runs like an ant


  • Ich habe meine 12 Lektionen Grundkurs durch und wir waren nie auf der AB.



    Keine Ahnung. Irgendetwas werden sie schon finden. Wenn einer widerholt sein ok gibt, der Fahrschüler aber grottenschlecht oder gefährlich gefahren ist, muss er sich wahrscheinlich irgendwann den Vorwurf gefallen lassen, er bilde seine Schüler nicht richtig aus. Was das für Konsequenzen hat, weiss ich nicht. Fahrlehrer kannst du ja nicht einfach werden, die sind doch irgendwie konzessioniert oder haben eine Bewilligung. Die kann man z.B. wegnehmen. Aber das ist nun wirklich rein theoretisch und ohne entsprechendes Wissen eine reine Vermutung.




    Wenn der Fahrschüler 3 mal durchgefallen ist dann wird der Fahrlehrer beim Strassenverkehrsamt vorstellig und muss sich erklären wieso weshalb.

  • Wenn der Fahrschüler 3 mal durchgefallen ist dann wird der Fahrlehrer beim Strassenverkehrsamt vorstellig und muss sich erklären wieso weshalb.


    Das ist wieder was anderes. Wenn du 2 Mal durchgefallen bist, so darfst du erst zur 3. Prüfung, wenn der Fahrlehrer den Abschluss der Ausbildung schriftlich bestätigt. Kommt er dann trotzdem nicht durch, entsteht natürlich Erklärungsbedarf. Aber das hat nichts mit AB ja oder nein zu tun.

  • Ich habe meine 12 Lektionen Grundkurs durch und wir waren nie auf der AB



    Aso das finde ich ja mal mehr als fragwürdig wenn man in den 12 Lektionen nicht 1x auf die AB geht. Schliesslich sollen die Kurse dich ja auch gesammthaft schulen, was somit nicht der Fall ist. Ich kann nicht aus persönlicher Erfahrung sprechen, da ich ich die A-Prüfung nicht auf dem klassischen Weg gemacht habe (Militär-Verkehrssoldat), aber Kumpels von mir wurden auch in den Kursen über die AB gescheucht... wenn auch nur kurz. Und wir bei unserer "Ausbildung" auch irgendwie beim 3ten Mal Ausfahren oder so :grinning_squinting_face:


    Ich an deiner Stelle würds wie Rude machen und deinen FL fragen, wenn der ja sagt müsste die Sache für dich ja gerizzt sein :winking_face:


    P.S. Autobahn gilt es doch generell eher zu vermeiden, macht doch keinen Spass... plane meine Routen immer so, dass ich möglichst 0 AB fahre :smiling_face:

    :nummer1: "Grüsst auch in Schräglage" :nummer1:


  • Das ist wieder was anderes. Wenn du 2 Mal durchgefallen bist, so darfst du erst zur 3. Prüfung, wenn der Fahrlehrer den Abschluss der Ausbildung schriftlich bestätigt. Kommt er dann trotzdem nicht durch, entsteht natürlich Erklärungsbedarf. Aber das hat nichts mit AB ja oder nein zu tun.



    Richtig, wollte es euch nur kurz sagen :smiling_face:

  • Na ja, unsere Gesetze gehen ja Jahrzehnte zurück und waren sicher mal gut gemeint, sind aber oftmals nicht mehr zeitgerecht.... :winking_face:
    denn: Es zeige mir einer bei der heutigen Verkehrsdichte eine NICHT verkehrsreiche Strasse.
    Der Weg zur Arbeit morgens wäre bereits verboten.....


    Wie auch immer: Kontrolliert wurde dies zu meiner Zeit nie!
    Wer bereits die Autoprüfung seit Jahren hat und demzufolge über Erfahrung auf der Autobahn (und eben den verkehrsreichen Strassen) verfügt, muss sich glaublich keine Sorgen machen.
    Die Idee ist aber trotzdem nicht schlecht, seinen Fahrlehrer hierüber zu informieren, dass er - im Falle des fast unmöglichen Falles - bestätigen wird, dass die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sind und der 'Lehrling' praktisch prüfungsbereit ist :grinning_squinting_face:
    Anmerkung: Als ich anlässlich meiner Jura-Tour Richtung Oensingen/Balsthal auf der Autobahn ab Zürich losfuhr, waren wiederholt 'L-Fahrer' unterwegs.... dieser Artikel scheint also in der Praxis unbekannt zu sein.... oder all deren Fahrlehrer gaben hierfür das okay...

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • das gesetz ist überhaupt nicht schwammig, es heisst nur soviel wie: "mach was du willst, wenn du scheisse baust, biste dran!"
    aber wo ist das nicht so?!


    im gesetz lautes so:
    "Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann."
    und jetzt wende dieses gesetz bei einem löli an, der seinen lölischein seit 2 stunden hat, egal welcher sorte. was nun?


    das strassenverkehrsgesetz enthält manch solche interpretations-gesetze.
    jeder der regelmässig ab fährt weiss das... z.b. das rechtsfahrgebot


    gruss


    ps: wer wurde schon einmal mit dem motorrad auf der ab kontrolliert?

    ſ JJJ¬ʜʌɴɢւօօsϵ