Es ist immer wieder ein Thema: mit dem L auf die Autobahn oder nicht.
Leider ist das Gesetz ziemlich schwammig:
VRV Art. 27 Lernfahrten (Art. 15 SVG)
4 Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Was heisst nun prüfungsreif?
Habe mich da beim STVA Zürich erkundigt. Konkret wird es wie folgt gehandhabt: Wenn du einen Prüfungstermin hast, geht die Polizei davon aus, dass du prüfungsreif bist. Hast du keinen Termin, so wird der Fahrlehrer, bei dem du den Grundkurs gemacht hast, gefragt. Sagt der ja, ists auch ok.
Da dem Fahrlehrer aber nicht gesagt wird, ob die Anfrage aufgrund eines Unfalls, Vergehens oder einer routinemässigen Kontrolle gemacht wird, wird er nicht einfach sein Ok geben, sonst kommt er möglicherweise selbst dran. Im Zweifelsfall wird er also eher Nein sagen, damit ist er auf der sichereren Seite.
So long - Kermit