Achtung an alle Töfffahrer, die gerne in Frankreich unterwegs sind

  • Die Spinnen, die Gallier!

    Hier ein Hinweis der französischen Botschaft an alle Auto- und Töfffahrer, die ab Sommer 2012 in Frankreich unterwegs sein werden. Ab dann gilt: Atemtest (Alkohol) muss der Fahrer selber schon jederzeit mitführen. Fehlt das ungebrauchte Röhrchen im Gepäck gibts ab November 2012 eine Busse von 11.- Euronen aufgebrummt. :astonished_face:

    Aufgrund der Quelle dürfte dies kein Scherz sein. Hier die genauen Infos dazu.
    http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article5986


    Nicht zu fassen... :wand:
    Gruss
    Kiteroger

  • Vergesst nicht die Reflektionsstreifen am Helm die obligat. sind, das (noch) mitführen der Warnweste, (muss ab nächstem Jahr in Frankreich dann ständig getragen werden!! ) ansonsten gibts 70 Euro Busse.

  • Nicht ohne Genugtuung werden eingefleischte
    Warnwestenfahrer eine neue Regelungen aus unserem Nachbarland
    Frankreich goutieren. Das Innenministerium hat per Dekret festgelegt,
    dass spätestens ab dem 1. Januar 2013 alle Fahrer und Beifahrer eines
    Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende
    Bekleidung tragen müssen. Besatzungen von Trikes (Kfz L5e) fallen
    ebenfalls unter die Vorschrift.


    Das reflektierende Material muss der französischen Norm oder
    gleichwertigen Standards entsprechen und mindestens eine Fläche von 150
    Quadratzentimetern aufweisen. Die Fläche darf sich jedoch auf mehrere
    Teilbereiche aufteilen. Die reflektierenden Bereiche müssen sich am
    Körper zwischen Helm und Gürtellinie befinden und so angebracht sein,
    dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können.


    Das Reflexmaterial kann in die Schutzausrüstung integriert sein,
    andernfalls darf es auch darüber – Beispiel Warnweste – getragen werden.


    Die neue Richtlinie gilt auch für ausländische Motorradfahrer . Eine
    Missachtung wird mit einem Bußgeld geahndet – von knapp 70 Euro ist nach
    unbestätigten Angaben die Rede.


    « Art. R. 431-1-2. - Lorsqu'ils circulent ou lorsqu'ils sont amenés à
    descendre de leur véhicule immobilisé sur la chaussée ou ses abords à la
    suite d'un arrêt d'urgence, tous conducteurs et passagers d'une
    motocyclette d'une cylindrée supérieure à 125 cm³ ou d'un véhicule de la
    catégorie L5e d'une puissance supérieure à 15 kW/h doivent porter un
    vêtement muni d'un équipement rétroréfléchissant dont les
    caractéristiques sont fixées par arrêté du ministre chargé de la
    sécurité routière.

    Le fait pour tout conducteur ou passager d'une motocyclette ou tricycle
    visé au premier alinéa de contrevenir aux dispositions du présent
    article est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la
    troisième classe.

    Cette contravention, lorsqu'elle est commise par le conducteur, donne
    lieu de plein droit à la réduction de deux points du permis de conduire.
    »


    " Art. R. 431-1-2. - Wenn Sie zirkulieren oder wenn Sie dazu gezwungen
    sind, von ihrem auf der Fahrbahn angehaltenen Fahrzeug oder seiner
    Umgebung infolge eines dringenden Stoppens abzusteigen, müssen alle
    Fahrer und Passagiere eines Motorrades von über 125 cm ³ oder eines
    Fahrzeuges der Kategorie L5e mit einer höheren Leistung von 15 kW/h,
    eine Ausrüstung / Kleidung mit reflektierendem Equipement tragen, deren
    Besonderheiten vom Minister der Straßenverkehrsicherheit, festgelegt
    sind.

    Die Tatsache ist, dass jeder Fahrer oder Passagier eines Motorrades oder
    auf den ersten Absatz zutreffenden Dreirades, welcher gegen die
    Verfügungen des erwähnten Artikels verstoßt, für diese Übertretung
    dritter Klasse mit einer Geldstrafe gebüsst wird.

    Diese Übertretung, wenn sie vom Fahrer begangen wird, führt zudem zur
    rechtlichen Verminderung von zwei Punkten des Führerscheines (für
    französische Fahrzeuglenker). "


    christiane andler

    INFOBEST PALMRAIN (grenzüberschreitendes Informationsbüro)

    chris.andler@infobest.eu

    http://www.infobest.eu/


    Derzeit sind nur reflektierende Markierungen/Aufkleber am Schutzhelm Pflicht.

  • Also das Beweismittel mitführen um sich selbst der Tat zu überführen....... :stupid:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Ein solcher Alktest kostet bestimmt nicht weniger als 11€. Gut durchdacht :kissing_face:

    Angeblich sollen EiInweg-Röhrchentest, welche den Anforderungen genügen, für ca. 2-5 € an den Tankstellen zu haben sein.

    -> http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/nac…--56586963.html

    Die Reflektorstreifen am Helm sind anscheinend tatsächlich Pflicht in Frankreich, wird aber faktisch von der Polizei nicht kontrolliert bzw. man wird nicht gebüsst, wenn man keine hat (was allerdings nicht heisst, dass ein ganz fleissiger Polizist nicht doch büssen könnte).

    Einmal editiert, zuletzt von Limmattiger (11. März 2012 16:54)

  • :sos: Wenn das so weitter geht muss ich ja bald einen Anhänger an meine Blade hängen damit ich das alles mitnehmen kann!!!!! :lol:

    Bald muss man auf dem Bike noch einen Koffer mit Wiederbelebungs Zeug mit nehmen, Warndreieck, Isomatte,Absperrband um die Unfallstelle zu sichern und und und man es gibt ja sinnvolle Sachen aber bitte es kann auch übertrieben werden. :wand: :wand: :wand:

    Mäse

    KTM 1290 ON ROAD

  • :sos: Wenn das so weitter geht muss ich ja bald einen Anhänger an meine Blade hängen damit ich das alles mitnehmen kann!!!!! :lol:

    Bald muss man auf dem Bike noch einen Koffer mit Wiederbelebungs Zeug mit nehmen, Warndreieck, Isomatte,Absperrband um die Unfallstelle zu sichern und und und man es gibt ja sinnvolle Sachen aber bitte es kann auch übertrieben werden. :wand: :wand: :wand:

    Mäse

    Du hast den Drogentestset und den Beifahrersitz für den Vormund vergessen ... :kissing_face:

  • http://www.swr.de/nachrichten/bw…405u/index.html

    Für die Motorrad-Saison 2012 ist das noch kein Problem, denn Bussen gibt es (voraussichtlich) erst ab 1. November 2012 (vorher nur Verwarnung).

    Unklar für mich ist, ob solche "Alleingänge" in der EU überhaupt möglich sind, würde mich nicht wundern, wenn der europäische Gerichtshof dazu noch ein Wörtchen mitzureden hätte. War sind die Länder grundsätzlich frei was Limiten betrifft (Alkohol, Geschwindigkeit), aber das hier dürfte dann doch eher in Richtung 1. April Scherz gehen und eine zu hohe Einschränkung der Mobilität in Europa bringen (man stelle sich vor, dass jedes EU-Land irgend welche verrückte eigene Ideen umsetzt, am Ende könnte man ja gar nicht mehr länderüberschreitend rumfahren ohne einen zusätzlichen Transporter der den ganzen Kram mitschleppt).

    Kurz: ich glaub nicht dran, dass das so umgesetzt wird, wie das in den Zeitungen steht (erste Hilfe-Kasten ist was anderes, das ist ja inzwischen schon fast überall ausser in der Schweiz Pflicht).

    Mal sehen wie das bis zur Saison 2013 aussieht.

    Marc

    P.S.: selbst die Franzosen wissen anscheinend noch nicht so genau ob Ausländer wirklich gebüsst werden (können), hier eine entsprechende Info http://www.golf-lalargue.com/de/news-infos-…22-alkoholtests

  • Trendkurve …

    Ab 2014 muss bei Grenzübertritt nach Frankreich, jedes Kraftfahrzeug einen Logger eingeschaltet mit führen.

    Der kann ab 50 €uro in F erworben werden.

    Bei Grenzübertritt aus Frankreich wird dieser ausgelesen und etwaige Geschwindigkeitsverstösse umgehend fällig.

    [Also, hab gesponnen. Ist noch Blödsinn; noch.] :sironie: