Marlboro Aufkleber auf Motorrad verboten?

  • Hallo again an alle.


    Habe eine allgemeine frage zu Zigarettenwerbung auf Motorrädern:
    Sind diese eigentlich verboten? Oder wenn das Label auch andere Produkte hat ist es dann legal?


    Habe seit neustem einen Marlboro Aufkleber an meiner roten Duc :ugly2: und weiss nicht so recht ob die Polizei bei einer Kontrolle mit Entfernung und Busse bestraft. Im Internet ist leider nichts Konkretes zu finden.


    Vielen :sdanke: für eure Beiträge

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  • Von dem hab ich noch nie etwas gehört :confused_face:


    Ich habe einen www.schnupftabak.ch Kleber auf beiden seiten :grinning_squinting_face: Sollte das also auch verboten sein, da es sich um ein Tabakprodukt handelt? :upside_down_face: Wär mir ganz neu...


    wo hast du das denn mal gehört, dass es verboten sein könnte?

    Never give up!

  • Die Zigaretten-Werbung verschwand auf den Motorrädern und Formel1-Boliden, weil die Rennen öffentlich übertragen werden und am Fernsehen zu sehen sind.... wenn Du aber privat einen Kleber auf Deiner Duc anbringst, ist dies mit Sicherheit kein Problem anlässlich einer Polizeikontrolle..... :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Vor ein paar Jahren hatte ein Freund von mir dies an seinem Auto, und die Polizei hat Ihn an Ort und stelle dazu gewzunge dies abzunehmen (auch mit Marlboro kleber) Hatt dies an seinem Lancia Integrale Evo 2.Es hiess ausserdem dass es die Jugendlichen dazu animiert zu rauchen und deshabl dies nicht erlaubt sei
    Ich weiss noch als ich einen alten Aflaromeo mit Martini schriftzüge kaufen wollte (Modelbastel von Burago) wurden die kleber dazu NICHT MEHR verkauft und die die er in der Austellung hatte, musste er mit Tipex abdecken :mad:
    Völlig verrückt.
    Mein Vater hatte auch schon ärger mit einem Lucky Strike aufkleber an seiner Ducati. Keine Ahnung ob dies einfach gegen uns Ausländer oder allgemin Renntöfffahrer gerichtet war/ist oder doch eine algemeine Regel gibt?!?? Ob dies nun Kantonal oder National vorliegt bin ich überfragt.
    Alles im Privatbereich versteht sich

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  • Da lehnt sich die Verkehrspolizei etwas zum Fenster raus..... :confused_face:
    Grundsätzlich ist es aber schon so, dass eine jede Form von Zigarettenwerbung auf öffentlichem Grund verboten ist (sind ja keine Plakate mehr auf unseren Strassen und Plätzen zu sehen), dieser Argumentation folgend bewegt sich ein Auto und/oder Motorrad auf öffentlichem Grund, wäre somit also auch verboten (kaum nach dem Strassenverkehrs-Gesetz sondern viel mehr der Tabak-VO).....
    Hab gerade mal 'Zigarettenwerbung Verbot Schweiz' gegoogelt, da kommen einige Beiträge..... geht ja auch um den Schutz der Jugendlichen und gerade diese Gruppe wird sich auch die Nase an der schönen, irgendwo parkierten Duc breitdrücken :grinning_squinting_face:
    So gesehen: Nimm den Kleber ab, sofern Du nicht überzeugter Marlboro-Raucher bist.... (dies sage ich als Raucher, allerdings ne andere Marke, hähä)
    Ist ja eigentlich auch Schade um die schöne Duc, sie mit unnötigen Klebern zu verunstalten :thumbup:
    Die lästige Autobahnvignette unter den Sitz und gut ist!

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  • In Zürich sehe ich überall am Bahnhof Plakate von Chesterfield (selber Raucher dieser Marke) Kent und/oder Philipp Morris.
    Naja, ich versuch mal mein "Glück".
    Werde ein paar Kleber entfernen. Die Rote Ducati gefehlt mir auch nicht zu sehr mit all den Aufkleber, allerdings habe ich die vom Vater geerbt und er hatte diese auf das Motorrad geklebt. War selber Rennstreckenfahrer. Hab halt auch eine gewisse Persönliche Bindung zu all den Aufkleber und auch einen gewissen Respekt gegenüber dies zu entfernen. Schliesslich war dass mein Vaters Baby viele Jahre lang. Auch wenn er sagen würde; ist ok, du kannst machen was du willst mit IHR, aber innerlich bricht Ihm das dies wahrscheinlich Herz.... Wenn du verstehst was ich meine

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  • ICH habe damit kein Problem..... und wie gesagt, wäre ja auch nicht Aufgabe der Verkehrspolizei.... so, wie ich das jetzt auf die Schnelle bei den Recherchen verstand, müssten die Kleber sicher weg, wenn Du mit der Duc an einer Rennsportveranstaltung teilnehmen würdest, wo auch Publikum zu erwarten ist. Mit der Duc auf die Schwägalp wäre wohl eher kein Problem, könntest ja bei einer Bemerkung diesbezüglich anbringen, dass es sich um ein Sammlermodel handelt und gerade diese Kleber die Originalität hergeben :grinning_squinting_face: die MFK war ja demzufolge bis dato auch nie ein Problem mit den Klebern....

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  • könntest ja bei einer Bemerkung diesbezüglich anbringen, dass es sich um ein Sammlermodel handelt und gerade diese Kleber die Originalität hergeben :grinning_squinting_face: die MFK war ja demzufolge bis dato auch nie ein Problem mit den Klebern....[/quote]


    Ja das sagte ich mir auch, falls dies mal der fall wäre. Sondermodel aus dem Rennstall Bolognia :vinsent: ....Klingt ja gar nicht arrogant :muaha:

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  • und wenn einer einen Startnummern-Kleber mit der Nummer 46 (Dottore Rossi) auf sein Möppi klebt, dann animiert das zum Rasen? Zu was genau animiert denn "Baby an Bord" oder die grossen CRESTA-Aufkleber an den Lieferwagen welche gewisse Automaten bedienen? :grinning_squinting_face:


    Es gibt tatsächlich Vorschriften betreffend Farbe und Beschriftung - und zwar in der Hinsicht, dass ein Privatfahrzeug nicht mit Dienstfahrzeugen (Polizei/Feuerwehr u.ä.) verwechselt werden darf. Hier sind Farbe, Beleuchtung oder auch Mehrklanghorn zumindest genau abzuklären. Aber Aufkleber? So lange die Grundfarbe des Motorrades stark überwiegend ist (weil - ist ja im Fahrzeugausweis eingetragen), gibt es absolut keinen Grund auf diese zu verzichten - ausser natürlich, weil sie einfach Sche%%&% aussehen :whistling:


    Etwas vorsichtig wäre ich mit Klebern welche eventuell Rassistisch aufgefasst werden könnten, ansonsten kannst Du einem Polizisten ja auch erzählen, dass Dein Töff nun mal von Marlboro gesponsort wird (vielleicht nicht direkt, aber indirekt, wenn Du Zigis der Marke kaufst :winking_face: )


    Kurz: das mit dem Aufkleber entfernen geht gar nicht, weil die Polizei dazu keine gesetzliche Handhabe hat. Wenn einer mit so einer Idee kommt, ganz einfach nach dem Paragraphen fragen welcher denn durch diese Aufschrift verletzt wird - und schon dürfte sich die Sache in den meisten Fällen erleidgt haben (in den anderen kann man immer noch versuchen dem Hütchenträger eine Kippe anzubieten :thumbsup: )


    Das Vorbot von Takakwerbung bei der Formel 1 kommt vorwiegen wegen der extrem scharfen Gesetzgebung aus Frankreich http://www.motorsport-total.co…abakwerbung_05122802.html welches die EU in kaum abgeänderter Form übernommen hat (http://www.nichtraucherbund.de/Text37.htm). Den EU-Markt wollte die Formel 1 (und andere Motorsportarten) in keinster Weise gefährden, weshalb dort nun generell auf die Werbung verzichtet wird. Aber so ganz doof sind die Konzerne ja auch nicht - die Lackierungen erinnern ja teilwiese doch ziemlich deutlich an gewisse Marken http://www.motorsport-total.co…_Lackierung_10050618.html (manchmal auch zu viel http://www.autobild.de/artikel/formel-1-2011-1521672.html)


    Kurz: Aufkleber sind, soweit sie nicht zu stark an Offizialfahrzeuge erinnern und nur "Dekoration" sind (d.h. Grundfarbe bleibt bestehen) erlaubt, egal ob da eine Zigarettenwerbung, Alkoholmarke, kofeinhaltiges Getränk oder sogar vom Hersteller rausgegebene Sonderedition in Farben einer Telefongesellschaft handelt.


    Ganz so weit wie in den USA wo man gleich vom Fleck weg verhaftet wird in gewissen Staaten, wenn man auch nur mit einer Bierdose in der Hand durch die Gegend läuft sind wir zum Glück noch nicht, aber manchmal scheinend das gewisse Leute halt nicht einsehen zu wollen.


    Na denn - Prosit (oder schöne Zigi-Pause :whistling: )


    Marc