Was haltet ihr denn davon?
wie sieht es aus mit unseren Streifenhörnchen, können sie es bemängeln?
Was haltet ihr denn davon?
wie sieht es aus mit unseren Streifenhörnchen, können sie es bemängeln?
Das Neon macht's aus! SIeht gut aus
ne ist LED
hab gedacht man könnte es lassen, WENN man...
1. es zu jeder Zeit manuell ausschalten kann
2. es nicht während der Fahrt eingeschaltet hat
Es ist ja kein Mangel, aber ev. eine "Behinderung" der Verkehrsbeteiligten im Sinne von: Es könnte ja sein, dass man die anderen mit den Lichten "irritiert" oder gar blendet. Das mit dem irritieren kann ich nachvollziehen wenn's massiv ausgeleuchtet ist (man kommt nicht mehr draus was auf einem zu kommt, vorallem in der Nacht), aber in deinem Fall kann man sich das kaum vorstellen aber Gesetz ist Gesetz! Am besten bestätigen lassen ob legal oder nicht.
P.S. Ich hatte, oder habe IMMER NOCH eine Unterbodenbeleuchtung und zusätzliche blaue LED's im Scheinwerfer meines Mofas montiert, die ich jederzeit ausschalten kann aber ich glaube ich bin aus dieser Phase raus
gruss
Die Beleuchtungs-Vorschriften sind eigentlich klar geregelt und daraus geht u.a. hervor, dass gerade die Farbe Blau den Fahrzeugen mit besonderer Berechtigung (wie Sanität, Polizei, Feuerwehr) vorbehalten ist! Könnte also mit grosser Wahrscheinlichkeit Ärger geben
'Weihnachtsbaum-Beleuchtung' ist somit den Showfahrzeugen für Ausstellungen vorbehalten, nicht aber im öffentlichen Verkehr zulässig. In Verbindung mit der kurzen BOS-Tröte bist Du sonst nur ein dauerhaftes Opfer in einer jeden Kontrolle, denn zwei Anbauteile aus dem Zubehörhandel machen argwöhnisch....
Als ich noch jung war (seufz), waren die Knight-Rider Lauflichter modern.... musste jeweils an Ort und Stelle demontiert werden!
Grues Eric
naja, ich bin eigentlich auch nicht so der typ für solche sachen, aber ich hab es letzten bei einem motorradhändler bei mir in der nähe gesehen,
sie haben eine cb1000 genommen und echt schön und dezent umgebaut. jedenfalls haben sie auch so ein paar led-sachen eingebaut und der verkäufer sagte mir das sie nichts illegales verkaufen.
und das bike ist echt der hammer, wenn ich 25000,- übrig hätte ;( , wäre es meines.
Hähä.... der Verkauf ist ja auch nicht illegal, weil es für Ausstellungsfahrzeuge erlaubt ist...... insofern war die Aussage schon richtig. Fährst Du aber damit rum und sichten Dich die 'Kollegen' bei Dämmerung oder in den Nachtstunden, so ist für Diskussionsstoff gesorgt
Sieht geil aus
Soviel ich weiss ist es dann erlaubt, wenn die Beleuchtung so mit der Zündung gekoppelt ist, dass die Beleuchtung automatisch aus geht, sobald die Zündung (oder wars der Motor?) eingeschaltet ist. Halt eben so, dass es während der Fahrt auf keinen Fall leuchten kann. Nur die Möglichkeit, es abzuschalten, reicht also nicht.
Ohne Gewähr.
Vor etwa 2 Jahren habe ich mit einem Freund LED's in unseren Maschinen verbaut.
Als wir dann auf einem Privatparklatz mit eingeschalteten LED's rumgefahren sind, hat uns die Rennleitung angehalten.
Sie haben uns dann gesagt dass Zusatzbeleuchtung an Fahrzeugen verboten ist. Wir haben dann mit ihnen diskutiert, dass wir auf einem Privatparkplatz seien, und dass wir die LED's während der Fahrt auf öffentlichen Strassen nicht einschalten würden. Somit konnten Sie uns in diesem Augenblick nichts. Weiter sagte man uns, dass schon das anbringen solcher Beleuchtungen, für Fahrzeuge die im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden, verboten sei. Glaube ich aber persönlich nicht. Ich bin nämlich mal auf einen Abschnitt der Stvo gestossen, worin etwa folgendes stand: Jegliche Zusatzbeleuchtung an Fahrzeugen sind erlaubt, sofern diese nur leuchten, während das Fahrzeug steht. Z.B. Innenbeleuchtung von Autos, wenn die Tür geöffnet wird.
Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte die Finger ganz von Zusatzbeleuchtung lassen, oder das ganze so verbauen, dass es nur bei stillstand des Fahrzeugs leuchten kann.
-> Korrigiert mich, wenn dem nicht so ist...
Beleuchtungen am und im Auto sind auch erlabut wie beschrieben, wenn die besagte Beleuchtung nur bei SILLSTAND und auf nicht öffentlichen Strassen bei abgeschaltenem Motor leuchten können!
Bei Allgemeinen Motorfahrzeugen wie jetzt beim Töff, dürfen die Beleuchtungen nur leuchten können wenn der Zündschlüssel nicht auf ON ist, bzw. der Motor in diesem Moment nicht gestartet werden kann, also ist es deshalb unmöglich bei der Fahrt diese leuchten zu lassen.
Mal ganz ehrlich...sowas gehörte in die Töfflibuebe Zeit und in die Scooter Pimp Szene... Mit Motorradfahren hat das nichts zu tun..zudem ist es nur zusätliches Gewicht
Mal ganz ehrlich...sowas gehörte in die Töfflibuebe Zeit und in die Scooter Pimp Szene... Mit Motorradfahren hat das nichts zu tun..
ahja und zum glück bestimmsch ja du was mit töff fahre z tue ha hät und was nöd.......
zum thema legal oder illegal sägi nüt, will das weissi schlicht nöd, aber usgseh tuts super :thumbup:
ahja und zum glück bestimmsch ja du was mit töff fahre z tue ha hät und was nöd.......
Guet gseit meitschi
zum eigentlichliche Thema seg ich dasses illegal isch. Ussert ebe wenns NUR funktioniert mit Zündschlüssel OFF. Min Vater isch Polizist gsi und han mit ihm scho hundert mal über s liechtli a auto und töff etc. diskutiert. Resultat: Am beste lahsch all das züg eifach sii au wenns geil usgseht
Ich glaub kuum, dass es do zwüsche Motorrad und Autos Unterschied git, vo dem her wie öbber scho gseit. Solang die Liechter uff öffentlichi Stross usblibet, isch es in Ordnig. Han uff min Seat damals au Unterbodeleon ka und inne au, han abr nie Stress ka wo s Auto stillgstande isch .
oh, wer hat das thema wieder ausgegraben.
das ist längst wieder gestorben die sache, das war nur ein kleiner anfall von mir, weil ich über dem winter einfach nur einwenig zeit mit meinen töff verbringen wollte.