Führerschein auf Probe wegen Falschannahme abgelaufen!

  • Hallo zusammen.

    Ich bin neu im Forum und habe eine wichtige Frage an euch. Dazu zunächst ein paar Fakten: Meine Töffprüfung war am 2.6.2008; Meine Auftoprüfung war am 12.12.2008.
    Nun habe ich bemerkt, dass mein Führerschein auf Probe am 2.6.2011 abgelaufen ist. Jedoch nahm ich an, dass diese 3 Jahre erst mit dem Bestehen der Autoprüfung beginnen würden. NIEMAND hat mir nach der Motorradprüfung gesagt, dass die 3 Jahre nun starten. Nach der Autoprüfung am 12.12.2008 wurde mir gesagt, dass ich nun 3 Jahre Zeit hätte für die Kurse. Mittlerweile kenne ich das Gesetz, wo es drin steht :frowning_face: . Doch ich will nicht aufgeben!!

    Wer von euch hat die Motorradprüfung auch vor der Autoprüfung gemacht? War euch bewusst, dass die 3 Jahre mit dem Bestehen der Motorradprüfung starten? Ich brauche viele, die dasselbe erlebt haben, wenn ich mein Gesuch durchbringen will.

    Es wäre seeeehrseeeehr nervig, wenn ich nun alles nochmals machen müsste!

    Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüsse

    Bio

  • Ich habe die Motorradprüfung vor der Autoprüfung gemacht (3 Monate vorher) aber... unter Punkt 4b auf dem Ausweis, ist deutlich ersichtlich WANN der Führerausweis abläuft.

    Ausserdem soll man die Kurse frühzeitig machen und nicht erst ganz am Schluss. Hab ich und viele andere auch hingekriegt.

    PS: ich meine gehört/gelesen zu haben das man nach Ablauf der Probezeit nochmal um 3 Monate verlängern kann für die obligaten Kurse. Aber wenn deiner am 06.11 abgelaufen ist, ist dies jetzt auch nicht mehr relevant.

    Triumph, weil ich es mir wert bin! :imsohappy:

  • Ich habe auch zuerst die Motorradprüfung absolviert und ab diesem Datum sind auch die 3 Jahre gelaufen. Mir wurde eingeflösst, das man sich unbedingt frühzeitig für die WAB Kurse anmelden soll, da gerade die Töffkurse dazumal rar waren und dementsprechend überfüllt. Das mit den 3 Monaten Schonfrist zählt so viel ich weiss nur, wenn man die Kurse noch nicht fertig hat. So hat man die Möglichkeit, sich noch bei einem Fahrlehrer ''reinzuquetschen''.

    Du hast den Ausweis jedoch bewusst ablaufen lassen. Ich habe mein Gesuch für den unbefristeten Ausweis einen Monat vorher eingereicht. War sogar schon 2 Wochen früher da. Ich denke da hast du keine Chance und musst den ganzen Mist inkl. Theorie und VKU wiederholen! So wie ich gehört habe, sind die Behörden da knallhart!

    Ich würde einen eingeschriebenen Brief an das verkehrsamt schicken mit deiner Begründung, nicht genügend informiert gewesen zu sein. Das Argument ist jeoch schwach und wird vermutlich nicht gutgeheissen. Falls du eine Absage kriegen solltest, schreibst du einen 2. Brief mit der Angabe, dass das Fahrzeug unentbeerlich für die Berufstätigkeit sei. Je nach dem auch noch einen 3., einfach nicht locker lassen. Danach kann manns definitiv vergessen.

    Das nächste mal besser schauen/nachfragen! Diese bekiffte Regelung haben wird den linken und grünen ( vor allem ex BR Leuenberger) zu verdanken! (Deshalb weiss ich was ich im Herbst wähle :grinning_face_with_smiling_eyes: :pinch: )

  • Ja das gseht mer. Under 4b glaub. Hinde a de Charte hets en Index, dete isches beschribe.

  • Danke für eure Antworten. Das Problem bestand darin, dass mir an der Töffprüfung NICHTS gesagt wurde von wegen Weiterbildung. An der späteren Autoprüfung hats dann geheissen: "So, jetzt hast du 3 Jahre Zeit für die zwei Kurse". Tadaaa, schon bin ich reingefallen :pouting_face: !
    Das das Datum auf dem Ausweis steht, hab ich jetzt auch gemerkt :upside_down_face: ! Dumm nur, dass die Nachfrist seit 2 Wochen abgelaufen ist....

    @fist_Alpha: Hab bei der MFK angerufen. Der hat auch gemeint, dass ich nen eingeschriebenen Brief ans Amt für Strassenschicken soll. Hab ich jetz auch gemacht, mal schaun was rauskommt :grinning_face_with_smiling_eyes: .

    Grüsse

    Bio

  • hallo

    tut mir natürlich etwas leid für dich, aber eines merke dir, verlass dich nie auf andere in solchen dingen. DU willst die kurse als schau auch DU, dass du damit frühzeitig dran bist und alles erledigt hast.

    weil die anderen schauen wenns zu spät ist auch nicht für dich.

    :smiling_face:

    Mitleid gibts umsonst, Neid muss man sich verdienen!

  • Es ist im Grunde genommen wie bei den anderen Gesetzen. Unwissenheit schützt vor Strafe (Konsequenzen) nicht. Man muss jeden Kack selber heraus finden. Es ist jedoch logisch, das nach der 1. Prüfung (ob Auto oder Töff ist egal) die 3 Jahre anfangen zu laufen. Könnte ja jeder sagen, ich mache in 2 Jahren noch die Autoprüfung. Es zählt imemr von Anfang an, au deswegen weil es Leute gibt, die kein eweitere Prüfung machen,


    greez