Fahrradstreifen

  • Ja, das will und sollte ich. Hast du die obigen Beiträge gelesen?

    Was soll ich sagen? Die Farbe der Linien ist entscheidend. Beide sind gelb und damit darf man mit dem Töff nicht darüber fahren.

    Abgesehen davon, kommt danach wieder längeres Stück Velostreifen, welcher eine nicht unterbrochene Line hat.

    Was steht inArt. 40 Abs. 3 VRV ? Genau, richtig:

    Zitat

    Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abge­grenzten Radstreifen (6.09) fahren, sofern sie den Fahr­rad­verkehr dadurch nicht behindern

    Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass wenn der Velostreifen nicht unterbrochenen ist, ein Töff darauf nichts verloren hat. (Siehe übrigens auch Antwort von Widow von 2012 wo das noch in Abs. 4 geregelt war). Dies folgt übrigens aus Art. 1 Abs. 7 VRV, wo es heisst

    Zitat

    Radstreifen sind die für Radfahrer bestimmten Fahrstreifen, die nor­malerweise durch gelbe unterbrochene oder ausnahmsweise durch un­unterbrochene Linien gekennzeichnet sind

    Der Art. 40 Abs. 3 VRV ist also eine Ausnahme von Art. 1 Abs 7 VRV-

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (30. August 2021 21:55)

  • Die Farbe der Linien ist entscheidend. Beide sind gelb und damit darf man mit dem Töff nicht darüber fahren.

    Abgesehen davon, kommt danach wieder längeres Stück Velostreifen, welcher eine nicht unterbrochene Line hat.

    Ich glaube nicht, dass die Farbe eine Rolle spielt. Entscheidend ist, ob sie unterbrochen oder durchgezogen ist. Also falls mich der Experte dort hinführt, werde ich mich bei der kurz unterbrochenen Linie einspuren. Scheint mir am sichersten zu sein.

  • Die Farbe der Linien ist entscheidend. Beide sind gelb und damit darf man mit dem Töff nicht darüber fahren.

    Abgesehen davon, kommt danach wieder längeres Stück Velostreifen, welcher eine nicht unterbrochene Line hat.

    Ich glaube nicht, dass die Farbe eine Rolle spielt. Entscheidend ist, ob sie unterbrochen oder durchgezogen ist. Also falls mich der Experte dort hinführt, werde ich mich bei der kurz unterbrochenen Linie einspuren. Scheint mir am sichersten zu sein.

    Wieso fragt man wenn man eh nur seiner eigenen Meinung glaubt?

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Verstehe nicht ganz, was du meinst. Also ich meine diese unterbrochene gelbe Linie, die ich schwarz eingekreist habe. Einverstanden, dass die für den Trolley gedacht ist. Aber warum nicht auch für Töfffahrer zum einspuren auf dem Radweg, um weiter vorne rechts abzubiegen?

    Zu erkennen sind zwei durchgezogene Linien, die den Radstreifen links und rechts begrenzen. Diese beiden Linien gehen bis zum roten Bereich. Gleichzeitig siht man sowohl beim linken wie auch dem rechten Begrenzugnsstreien je zwei unterbrochene kurze Linienauf der linken Seite der durchgezogenen Linie. Diese Linien erlauben das Überfahren der durchgezogenen Linien von der Fahrspur für Autos und Töffs auf die abbiegende Velo- und Busspur, auf die Du aber mit dme Töff nicht fahren darfst. Da danach aber die Linie wieder durchgezogen ist bis zum roten Bereich darfst Du dort nicht mit dem Töff fahren, wie bereits meine Vorschreiber mit Verweis auf die entsprechenden Artikel klar stellten.

    Abbiegen ist erst erlaubt ab dem Bereich der gestrichelten Linie beim roten Bereich.

  • Autos und Töff dürfen nicht. Die Striche sind gelb!

    In meinem Alter sehe ich die Farben nicht mehr so gut xD

    Wenn Du genau liest, habe ich nicht geschrieben, dass Autos und Töffs dort die Linien kreuzen dürfen, sondern nur dass von dort aus ein Überfahren möglich ist. Mit dem Hinweis, dass er mit dem Töff nicht auf die Bus- / Velospur darf, sollte eigentlich klar sein, dass er eben dort nicht auf den Velostreien fahren darf. Aber eben, jeder nach seiner Interpretation und ja nicht die Gesetzestexte richtig lesen und verstehen xP

    Wenn Huldrich meint, die farbe spiele keine Rolle und er könne danauch im Bereich der durchgezogenen Linie auf dem Velostreifen fahren, lass ihn im Glauben, der Experte wirds dann richten :emojiSmiley-12:

  • Ich glaube nicht, dass die Farbe eine Rolle spielt.

    Wie Du meinst :brainsnake: . Ich habe meine Prüfungen im Sack :cs2: .

    Aber liess doch vor der eigenen Prüfung zur Sicherheit den Art. 73 Abs. 7 SSV :rtfm: durch.

    Ich gottseidank jetzt auch! So bauernzeugs interessiert mich nicht mehr! Ich fahr grosses motorrad und ich starte von vorne!

    Bin bisserl betrunken deshalb möge man mir verzeihen!

  • Was steht inArt. 40 Abs. 3 VRV ? Genau, richtig:

    Zitat

    Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abge­grenzten Radstreifen (6.09) fahren, sofern sie den Fahr­rad­verkehr dadurch nicht behindern

    Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass wenn der Velostreifen nicht unterbrochenen ist, ein Töff darauf nichts verloren hat.

    Das ist kein Umkehrschluss, sondern eine separate Regel :winking_face: .

    Wie schonmal erwähnt: Einspuren auf Radstreifen soll man nur machen, wenn keine Ampel und auch keine stehende Kolonne vorhanden ist. Also wenn man quasi mit Sicherheit fliessend rechts abbiegen kann. Ansonsten läuft man automatisch Gefahr, einen Radfahrer auf SEINER Spur zu behindern, was ja wie schon mehrfahc verwiesen verboten ist. Das schliesst (aber da bin ich mir nicht ganz sicher, ist nur meine Schlussfolgerung, wo es vielleicht Ausnahmen gibt?) das Einspuren auf dem Radstreifen direkt aus, sobald es um eine T- Kreuzung oder X-Kreuzung geht.

    Zur gezeigten Situation:

    Du darfst nicht nur eine durchgezogene Linie nicht überfahren, sondern dort wo eine durchgezogene Linie ist, nicht auf einer nicht für dich vorgesehenen Spur fahren.

    Eine Durchgezogene Linie gibt es auch auf vielen Hauptstrassen. Diese sind im Bereich von Hausausfahrten oft für 2-3m unterbrochen, damit die Anwohner ein- und ausfahren können. Glaubst du, du darfst bei der ersten Ausfahrt zum überholen ansetzen, und dann links bleiben, bis die nächste unterbrochene Zone kommt bei einer Hausausfahrt und dann dort wieder nach rechts wechseln? Nein? Genau darum solltest du an der gezeigten Stelle definitiv nicht auf dem Radstreifen einspuren, abgesehen von der von Rebel aufgeführten Begründung.

    Zitat

    Wieso fragt man wenn man eh nur seiner eigenen Meinung glaubt?

    Wenn man glaubt, dass die Argumente der Antworten scheisse sind, warum soll man ihnen glauben? Da ist halt Überzeugungsarbeit gefragt. Jedem selber überlassen, wieviel er darin investieren will. Ich mag meine obigen Aussagen auch nicht mit Gesetzesauszügen belegen. Wer nöd wott het gha, aber da bin ich sicher nicht betupft, wenn mir jemand nicht glaubt, wenn ich nur eine quick and dirty Antwort gebe. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    5 Mal editiert, zuletzt von Boo (31. August 2021 08:56)

  • Du darfst nicht nur eine durchgezogene Linie nicht überfahren, sondern dort wo eine durchgezogene Linie ist, nicht auf einer nicht für dich vorgesehenen Spur fahren.

    Eine Durchgezogene Linie gibt es auch auf vielen Hauptstrassen. Diese sind im Bereich von Hausausfahrten oft für 2-3m unterbrochen, damit die Anwohner ein- und ausfahren können. Glaubst du, du darfst bei der ersten Ausfahrt zum überholen ansetzen, und dann links bleiben, bis die nächste unterbrochene Zone kommt bei einer Hausausfahrt und dann dort wieder nach rechts wechseln?

    Das überzeugt! Rein vom Bauchgefühl hätte ich auch spontan angenommen, dass man erst vorne im roten Bereich abbiegen dürfte, aber die kurze unterbrochene Linie, die ich oben schwarz eingezeichnet habe, hat mich halt verwirrt. Bin trotzdem der Ansicht, dass hier die Farbe keine Rolle spielt. Mit anderen Worten: wenn die gelbe Linie nicht durchgezogen wäre, könnte man schon vor dem roten Bereich in die Radspur einspuren, auch wenn sie gelb ist, vorausgesetzt der Verkehr steht nicht still.

    Einmal editiert, zuletzt von Huldrich (31. August 2021 10:17)

  • Bin trotzdem der Ansicht, dass hier die Farbe keine Rolle spielt. Mit anderen Worten: wenn die gelbe Linie nicht durchgezogen wäre, könnte man schon vor dem roten Bereich in die Radspur einspuren, auch wenn sie gelb ist, vorausgesetzt der Verkehr steht nicht still.

    Jetzt hast du gesagt die Farbe spielt keine Rolle. Dann müsste dein Argument beginnen mit "Selbst wenn die Linie weiss wäre, dann..." . Und das vervollständige ich für dich jetzt mal: Wäre deine gestrichelte Linie weiss, würde das bedeuten, dass (äusserst schmale ^^) Autos gleich am Anfang des Bildes rechts abbiegen dürften. Was sie eben nicht dürfen, weil die Linie gelb ist und die weisse ist durchgezogen. Die Farbe spielt also definitiv eine Rolle.

    Gestrichelt neben durchgezogen bedeutet, und das weisst du hoffentlich, dass die Linie in eine Richtung überfahren werden darf. Aber nur wenn die beiden Linien die gleiche Farbe haben bzw. für das gleiche Fahrzeug bestimmt sind. Also spielt die Farbe wieder eine Rolle.


    Gelbe Linie bedeutet (egal ob unterbrochen oder nicht). Autos/Töffs dürfen sie grundsätzlich nicht überfahren, mit eben o.g. Ausnahme. Gelbe Linie bedeutet aber nicht gleich Velostreifen, sondern kann auch Busstreifen bedeuten, in jenem Fall darfst du sie keinesfalls überfahren.

    Gelbe Linie durchgezogen bedeutet, auch Velos bzw. Bus dürfen sie nicht überfahren

    Alle diese Infos führen in Kombination direkt dazu, wer in dieser gezeigten Situation was darf und was er nicht darf. Die sind schon clever bei der Signalisation von Verkehrsregeln, gell, man muss einfach bissi mitdenken :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Bin trotzdem der Ansicht, dass hier die Farbe keine Rolle spielt

    Sorry, muss ich jetzt echt NOCHMALS den Verordnungstext verlinken? Es stehet in der Signalisationsverordnung klipp und klar dass die Farbe der Striche ein Rolle spielt. Link findest Du in einer meinen vorigen Kommentaren.

    Das ist kein Umkehrschluss, sondern eine separate Regel :winking_face: .

    Wenn Du Klugscheissen willst: Es ist die Ausnahme der Grundregel. dass andere Fahrzeuge als Velos und Mofas auf dem Radstreifen im allgemeinen nichts verloren haben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Anstatt auf einen immens langen Text zu verweisen, zitiere doch einfach die entsprechende Stelle daraus.

    Immens langer Text? Nicht zitiert? Also bitte Jungchen der Artikel 73 Absatz 7 SSV ist jetzt nicht sehr lang. Dazu noch sauber verlinkt und referenziert. Wenn aber die Jugend von Heute schon mit zwei lumpigen Sätzen überfordert ist, dann aber "Guet Nacht am halbi Foifi".

    Ist eine kurze, unterbrochene Linie (weiss) parallel zu einer Sicherheitslinie angebracht, so darf die Sicherheitslinie an dieser Stelle von jenen Fahrzeugen überquert werden, die sich auf der Seite der unterbrochenen Linie befinden. Ist die kurze, unterbrochene Linie gelb, so richtet sie sich ausschliesslich an Busse im öffentlichen Linienverkehr und an Radfahrer und Motorfahrradfahrer.

    Welche Stelle draus soll ich bitte "zitieren" damit es verständlicher wird für dich? Sheesh. Kann mir ein Digga helfen, das Ganze akkurat papatastischer zu machen, aber bitte nicht zu cringe, aber auch nicht zu sus, das wäre echt wild. Ach ja wenn es geht noch vor Mittwoch meine Kerle.

    Schau dir mal diese Szene an. Sollten von dir aus gesehen diese Autofahrer alle gebüsst werden?

    Angeschaut. Und was hat diese Szene nun mit unterbrochenen Linien parallel zu einer Sicherheitslinie zu tun?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (31. August 2021 11:58)