Ja, das will und sollte ich. Hast du die obigen Beiträge gelesen?
Was soll ich sagen? Die Farbe der Linien ist entscheidend. Beide sind gelb und damit darf man mit dem Töff nicht darüber fahren.
Abgesehen davon, kommt danach wieder längeres Stück Velostreifen, welcher eine nicht unterbrochene Line hat.
Was steht inArt. 40 Abs. 3 VRV ? Genau, richtig:
ZitatFührer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen (6.09) fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern
Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass wenn der Velostreifen nicht unterbrochenen ist, ein Töff darauf nichts verloren hat. (Siehe übrigens auch Antwort von Widow von 2012 wo das noch in Abs. 4 geregelt war). Dies folgt übrigens aus Art. 1 Abs. 7 VRV, wo es heisst
ZitatRadstreifen sind die für Radfahrer bestimmten Fahrstreifen, die normalerweise durch gelbe unterbrochene oder ausnahmsweise durch ununterbrochene Linien gekennzeichnet sind
Der Art. 40 Abs. 3 VRV ist also eine Ausnahme von Art. 1 Abs 7 VRV-