Hier der Link zum Thema: http://www.law-news.ch/2010/11/neue-r…-in-der-schweiz
Anmerkungen:
In der
Schweiz werden jährlich rund 2,5 Mio Motorfahrzeugführer geblitzt (pro Tag
6850) und rund 72000 Führerausweise (Zahl 2010) eingezogen (pro Tag 197). Mit
den neuen Geräten wird sich diese Zahl wahrscheinlich (eher sicher) noch erhöhen. Während das
BfU auf die bewiesene positive Wirkung von Radarkontrollen in der
Unfallprävention hinweist, vermuten andere hinter der neuen Offensive der
Polizei Abzockerei durch den Staat!
Die
genannte positive Wirkung ist eine Lüge, führen doch die sinkenden Unfallzahlen
viel mehr auf die Temporeduktionen allgemein sowie auf den jährlich
fortschrittlichen Stand der Sicherheitstechnik in Motorfahrzeugen zurück.
Dass eine
Radarkontrolle nicht wirklich einen positiven Eindruck in der Unfallstatistik
hinterlassen kann, kennt ein Jeder/eine Jede von uns. Kurz vor dem Kasten
abgebremst, danach wird wieder etwas beschleunigt. Tagtäglich zu erleben......Rein
punktuell wird die Geschwindigkeit gesenkt, nicht aber im Allgemeinen! Ausnahmen
stellen Strassen dar mit Blitzern in Folge (Rosengarten, Stadt Zürich, beide
Richtungen).
Das ASTRA
(Bundesamt für Strassenverkehr) verweist ebenfalls auf die Verbesserung der
Verkehrssicherheit, was bis anhin eine Lüge war! Mit den neuen
Abschnittskontrollen auf den Nationalstrassen A2 (Arisdorf-Tunnel) sowie der A9
zwischen Aigle und Bex wird dies eintreffen, weil eben nicht punktuell sondern ein
ganzer Abschnitt erfasst wird!
Aufgerüstet
wird aber nach wie vor bei herkömmlichen Geräten für rein punktuelle Kontrollen
und hier ist und bleibt es eine Abzocke! Weshalb: Gemeinden, in deren Gebieten
die Kontrollen durchgeführt werden, werden prozentual an den Einnahmen
beteiligt. Da diese Beträge nicht unerheblich sind, werden regelrechte
Programm-Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt (im Kt ZH jeden Tag mindestens
5) und keine der Gemeinden (wie auch Kanton und Bund) kann und will auf diese
Einnahmen verzichten.... womit der Nachweis der Abzockerei erbracht wäre
Verhältnismässigkeit:
Noch bis 2005 prüfte das AMA jeden einzelnen FA-Entzug, wobei insbesondere der
automobilistische Leumund berücksichtigt wurde. Mit der neuen Gesetzgebung ab
2005 gelten die gesetzlichen Mindestentzugs-Dauern und der Leumund bleibt
unbeachtet! Erst bei Entzugs-Dauern über den Mindestansätzen kann eine Reduktion
erfolgen.
Glück hat
nur noch, wer bei einer Nachfahrmessung auf vernünftige Trachtenträger trifft,
welche mal ein Auge zudrücken und die Sache im OBV erledigen anstatt direkt zu
Rapportieren! Strich ist Strich, was soll’s..... Hierbei handelt es sich allerdings
um eine aussterbende Gattung.....
Grues Eric