Blitzer Schweiz

  • Das ist eine Waage mit der Automatisch alle Fahrzeuge gewogen werden.

    Thurgau: Polizei wägt Lastwagen in Fahrt

    Die kann nicht stimmen, ich wurde nicht rausgenommen. :face_with_tears_of_joy:

    Danke für die Info.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Das Bundesgericht hat diese Anlagen mit Entscheid aus dem Jahr 2019 verboten resp. die Scanner-Aufzeichnungen als rechtswidrig erhobene Beweismittel klassifiziert, welche nicht verwertet werden dürfen. Dies, weil das kantonale Polizeigesetz keine hinreichende gesetzliche Grundlage für den Einsatz der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung darstelle. Das Polizeigesetz sollte daraufhin meines Wissens revidiert werden.

    Der aktuelle Stand ist mir aber nicht bekannt. Weiss LongTrip mehr?

  • Weiss nichts aktuelleres. Ausser der Hintertüre, die sich das Bundesgericht offen gehalten hat. Wenn sich mit "verbotenen" Beweismittel ein Verbrechen (aber kein Vergehen und keine Übertretung) beweisen lässt, dürfen sie verwendet werden.

    Und dann ist da noch die thurgauische Eigenart, Drohnen einzusetzen.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Da sind die Amis ein wenig konsequenter. Gut, die hatten auch Miranda.

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    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Die LKW Waage kann ja für uns kein Thema sein ... (Ausnahmen bestätigen nur die Regel ... gäll irrer)

    Die Nr. Scanner ... die interessieren mich eigentlich auch nicht. Ausser sie messen meine Geschwindigkeit und die ist über der erlaubten (was selten vorkommt ...:zany_face:).

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Die Nr. Scanner ... die interessieren mich eigentlich auch nicht.

    Die brauchen Dich auch nicht gross zu interessieren, höchstens allenfalls, wenn Du zur Fahndung ausgeschrieben bist und ein Kennzeichen unter dem ******* hast, welches auf Dich zurückzuführen ist… :smiling_face_with_tear: Aber auch dann… Augen zu und durch.