Ihg han dasmal usgrabe und han do no eh frog
Wie macht d'polizei jetz da mit em Standgas messe wenn de Töff ke dreizahlmesser het
Da wür mi no interresiere da selber devo betroffe
Wünsch euch noh en schöne Obe
Without_speed
Ihg han dasmal usgrabe und han do no eh frog
Wie macht d'polizei jetz da mit em Standgas messe wenn de Töff ke dreizahlmesser het
Da wür mi no interresiere da selber devo betroffe
Wünsch euch noh en schöne Obe
Without_speed
Gueti Frag...
Wenn de Prüefer chli musikalisch isch, ton bi maximaldrehzahl abneh und denn s gas zuedreihe bis de ton ei Oktave tüüfer isch, denn hesch halbi drehzahl
Natürlich praktisch nöd zuelässig, aber funktioniere würs...
Kompliment WS, dass du im Archiv rumstöberst
Es ist ja soooo lange her, aber wenn ich mich nicht irre, schlossen wir einen prov. Drehzahlmesser am Zündkabel an? Hatten ja das Problem mit Intruder, Harley, Tenere und Co, welche - in den damaligen Jahrgängen - oft keinen Drehzahlmesser hatten.... für was auch.
Auf jeden Fall ging's. Die damaligen Rennsemmeln hatten eh alle einen Drehzahlmesser, dort war's kein Problem und die wurden auch reihenweise stillgelegt.... unter lautem Gefluche und Gezetter :whistling:
Konnte die Lärmmessung aus irgend einem Grunde nicht durchgeführt werden, erledigten wir die Sache mit einem Beanstandungsrapport, die Kiste musste schnell beim StVA vorgezeigt werden oder aber der Lenker wurde mündlich ermahnt.
auf offener strasse können sie doch eh keine messung mache, da ja spezielle messbedinungen eineghalten werden müssen oder?
abstand / geschwindikeit etc
Irrtum, Highi, das geht... das ging und geht wunderbar
Der Kontrollplatz muss einfach asphaltiert sein und keine Mauer/Wand darf den Schall zurückwerfen... bei uns war der Kontrollplatz Auffahrt Hulftegg, von Steg her kommend.... da hat's ein schönes Ausstellplätzchen und es herrscht sehr reges Kommen und Gehen
Um Nebengeräusche zu berücksichtigen, wird einfach die Toleranzgrenze etwas angehoben und die Polizeimessung ist/war ja nur eine Referenzmessung! Nach erfolgter Stilllegung des Motorrades ging's dann ins Knonauer-Amt, wo das StVA die absolut korrekte Messung vornahm (das alleine kostete bereits einige Hunderter!).
hehe ok han ebe gmeint mer chöni di polizeilich mässig mit me awalt afächte und het gueti chance. bim auto uf jede fall.
wenn mer en uspuff wott la abnäh , den münd ja au 1000 verschideni testbedingige erfüllt si..
aber wen de uspuff e illegal isch gits sowieso kei lärmmässig oder? ich han direkt e azeig übercho
Die polizeiliche Messung ist nur ein Referenzwert, welcher darüber entscheidet, ob das Fahrzeug (Motorrad oder Auto, egal), still gelegt wird oder nicht.
Bei einer typenfremden Auspuffanlage kann der Einfachheit halber auf die Lärmmessung verzichtet werden, es heisst dann einfach 'Inverkehrsetzen einer typenfremden Auspuffanlage'..... wir machten dies allerdings nicht..... gab einfach eine Meldung an das StVA. War sie ganz offensichtlich noch zu laut, dann wurde gemessen.
ABER: Diese Messungen waren und sind relativ selten, weil die Herren vom technischen Dienst mit Bürozeiten arbeiten und am Weekend nur einer Pikett hat und dann üblicherweise seinen Mist aufarbeitet! Es brauchte damals einige Überredungskunst von meiner Seite her, dass wir einige Male solche Kontrollen machten (ja, ich konnte böse sein ).
Die mangelnde Leistung meines Dienstmotorrades, einer bescheuerten BMW R80, schwer und gerade mal knapp 50 PS, musste ja irgendwie wettgemacht werden
Ausserorts konnte ich mit Ach und Krach folgen, die Anhaltung erfolgte immer innerorts, wo ich einfach das Gas stehen lies und die Musik einschaltete Und was musste ich dann jeweils hören? Dümmliche Ausreden und Geschichten..... also musste ein Lärmmessgerät her, welches ich selbst aber nicht bedienen durfte, weil da die Ausbildung fehlte (eben eine der Vorschriften, ist beim Radar/Laser gleich). In Sachen Geschwindigkeit hatten wir auf den Krads kein Gerät, da musste der eigene Tacho mit entsprechendem Eichprotokoll herhalten, welches jährlich zu erneuern war!
Bei der Fahrtmessung (Vorbeifahrt im 2ten und 3ten Gang inklusive Beschleunigung innert 20m) darf der Durchschnitt der Messungen 80 dB (seit 1.10.95) nicht überschreiten, wobei 1db als Toleranz gilt (also max 81 db im Durchschnitt als Resultat).
Bei Standmessungen, wie sie die Polizei oder das StVA durchführt, wird das Mikrophon Höhe Auspuffmündung im Winkel von 45Grad in einem Abstand von einem halben Meter positioniert und der Geräuschpegel bei halber Drehzahl gemessen. Die Werte der Standmessungen sind auf dem Typenschein beim StVA (Polizei hat Zugriff auf die Datei) ersichtlich und hier beträgt die Toleranz 5 db.
Wenn also die Elektronik meiner neuen Auspuffanlage mit Klappensteuerung bei offener Klappe so programmiert ist, dass im 2. und 3. gang bei ca. 50km und im Stand bei ca. halber Drehzahl die Klappen automatisch schliessen, dann kann keiner etwas gegen diese Anlage vornehmen? Heisst: ich muss mich vor keiner Busse, Verzeigung, Beschlagnahmung o.ä. fürchten?
Hallo
Auspuffanlagen mit Klappensteuerung umgehen das Gesetz. Diese Lücke wurde hier genial ausgenützt.
Böse Zungen gehaupten, dass diese (teuren) Klappenpuffer bald nicht mehr legal sein sollen.
Das Lärm-Gesetzt kommt im 2016 nochmals auf den Tisch und wird überarbeitet.
Die ca. 2'800.- Ocken würde ich anders ausgeben
Gruss Sniper
Böse Zungen gehaupten, dass diese (teuren) Klappenpuffer bald nicht mehr legal sein sollen.
Das Lärm-Gesetzt kommt im 2016 nochmals auf den Tisch und wird überarbeitet.
Die ca. 2'800.- Ocken würde ich anders ausgeben
Gruss Sniper
Das neue Lärm-Gesetz wird - soweit mir bekannt ist - von der EU in Brüssel festgelegt. Diese sind bekanntlich nicht die schnellsten. Wenn es dabei um dasselbe Gesetz geht, welches auch die Sportwagen Liebhaber in einschlägigen Online-Portalen zurzeit reiflich diskutieren, dann betrifft es lediglich Anlagen, Motorräder o.ä. die ab dem Zeitpunkt gekauft wurden bzw. eingelöst werden wollen, ab welchem das Gesetz seine Gültigkeit hat.
So gesehen würde es sich noch lohnen die "2'800 Ocken" zu investieren.
Trotzdem beantwortet dies nicht so ganz meine Frage: Braucht man sich mit einer solchen Anlage wirklich vor nichts zu fürchten in Bezug auf Busse, Billet-Entzug, Knast, oder sonstige Konsequenzen aus gesetzlichen Grundlagen?
Autos/Lastwagen und Motorräder haben jeweils eigene EU Richtlinien
Hier die von dir angesprochne Änderung: http://eur-lex.europa.eu/legal…_.2014.158.01.0131.01.ENG.
Wie man in Artikel 1 siht betrifft diese nur die Klassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3. Also Autos und Lastwagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
Zu deiner Frage: Nichts zu befürchten, hast du wenn, die Anlage selbst sowie ihr Einbau geprüft, genemigt und protkolliert ist. Desweitern bei einem allfälligen neuen Gesetz der Bestandesschutz gilt und du auch heute nicht wegen Verstoss gegen Art. 42 SVG angeklagt und verurteilt wirst.
Finde ich ein spannendes Thema hier...
Gedanken betreffend der Lautstärke meines Auspuffes hatte ich mir in der letzten Saison viel gemacht.
Ich habe eine Shark GP Anlage, welche trotz extra leiserem DB-Killer immer noch eine gewisse Lautstärke mitsichbringt, welche unter Umständen doch die 95db (5000 U/MIN) überschreiten.
Die Meinungen gehen ja hier definitiv auseinander... Grosskontrollen sind klar, dort wird eher mal gemessen und getestet.
Aber haben normale 2er Teams auf Streife, welche mal spontan eine Kontrolle am Pass machen, immer ein DB-Messgerät dabei?
Ich habe mir sagen lassen, dass die meisten einen weiterfahren lassen, wenn sie die Zulassung und den DB-Killer in der Fremdanlage sehen. Ist dem nicht mehr so?
Als wir vor zwei Jahren friedlich den Stoos hinauf tuckerten, hat uns eine normale Polizeistreife heraus genommen und den Lärm gemessen. Allerdings mehr zu Übungszwecken. Aber scheint so, dass die Polizei ähnlich wie mit dem Aloholtester jetzt auch mit Lärmmessern ausgerüstet sind.
Nichts zu befürchten, hast du wenn, die Anlage selbst sowie ihr Einbau geprüft, genemigt und protkolliert ist.
Das heisst? Es kann durch einen Schrauber des Vertrauens montiert werden, jedoch muss ich die Anlage bei der MFK vorführen lassen? Oder reicht die Typengenehmigung, das Beiblatt oder was auch immer es dazu gibt?!
Habe mich beim Strassenverkehrsamt informiert. Man braucht zwingend die Schweizer EG-Zulassung für die MFK und die gibt es nur beim Importeur der Töpfe....... ;(
Die D/EU EG-Zulassung reicht nicht aus..... ;(
@Limmi - Was haste für ein Topf dran? Und hast Du das Beiblatt also die CH EG-Zulassung vorweisen müssen?
Gruss