Da diese Frage ja immer wieder auftaucht und sie im Grunde sehr einfach zu beantworten ist (sich aber niemand die Mühe macht mal ein Gesetzesbuch in die Hand zu nehmen) erläutere ich euch die gängige Praxis im Kanton ZH.
Fall 1
Wenn dein Motorrad um mehr als 5dB lauter ist als eingetragen = Verzeigung, Stilllegen (Nr. weg) und nach Hause laufen. (Egal ob DB-Killer dabei)
Dann gibt es eine Referenzmessung vom StVA. Diese gilt! Von ihr hängt auch das Weitere Vorgehen ab.
Nun darfst du das Motorrad wieder Instandsetzen. (Natürlich musst du es mit einem Anhän-ger transportieren, weil fahren darfst du es ja nicht)
Termin machen und Vorführen.
Kostenumfang= Locker CHF 1'000.- Je nachdem ob noch weitere Tatbestände dazu kom-men. Du zahlst die Busse, Schreib- und Spruchgebühren, die Transporte deines Motorrades, deinen Transport (vom Pass nach Hause...), das Vorführen, die Referenzmessungen, Repa-ratur.
Wenn es ganz extrem kommt, kann auch eine AMA ausgesprochen werden. (Ade Au-to/Töff/Lastwagen ab auf den Zug)
Gesetzliche Grundlage:
Lenken eines Motorrades mit einer abgeänderten Auspuffanlage, bzw. mit einem Spezial-auspuff
Art. 29 SVG, Art. 93 Ziff. 2 SVG, Art. 57 Abs. 1 VRV, Art. 52 VTS
ZitatArt. 29 SVG
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem
Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein,
dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende
und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen
nicht beschädigt werden.
ZitatAlles anzeigenArt. 93 SVG
1. Wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges beeinträchtigt,
sodass die Gefahr eines Unfalles entsteht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
2. Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer
Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht,
wird mit Busse bestraft.
Der Halter oder wer wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines
Fahrzeuges verantwortlich ist, untersteht der gleichen Strafdrohung,
wenn er wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den
Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges duldet.
ZitatArt. 57 VRV i.V.m. Art. 29 SVG
1 Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem
Zustand sind und das erforderliche Zubehör, wie das Pannensignal, vorhanden
ist. Namentlich nach Reparaturen und Waschen des Fahrzeugs muss er die
Bremsen prüfen.
ZitatAlles anzeigenArt. 52 Abgase, Auspuffanlage, Katalysator 177
1 Die Abgase müssen durch dichte Rohre abgeführt werden, die bei normalen Betriebsbe-dingungen
des Fahrzeugs ausreichend gegen Schwingungen und Korrosionseinflüsse
beständig sind.
2 Die Auspuffanlage muss nötigenfalls gegen brennbare Teile und austretende
brennbare Flüssigkeiten abgeschirmt und kurze Auspuffrohre müssen mit einem
Flammen- oder Funkenschutz versehen sein.
3 Die Auspuffanlage muss so gebaut sein, dass keine Abgase in das Fahrzeuginnere
eindringen können. Die Auspuffrohre dürfen seitlich nicht vorstehen.
4 Von Absatz 3 ausgenommen sind Auspuffrohre an:
a. Fahrzeugen der Klasse M1, die den Anforderungen der Richtlinie Nr. 74/483
des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Aussenkanten von Kraftfahrzeugen
entsprechen;
b. Fahrzeugen der Klasse N, die den Anforderungen der Richtlinie Nr. 92/114
des Rates vom 17. Dezember 1992 über die vorstehenden Aussenkanten vor
der Führerhausrückwand von Kraftfahrzeugen der Klasse N entsprechen;
c. Leicht- und dreirädrigen Motorfahrzeugen mit Aufbau, die den Anforderungen
nach Kapitel 3 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale
von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen entsprechen.178
5 Antriebsmotoren und ihre Auspuffanlagen müssen die Vorschriften über Rauch,
Abgase und Kurbelgehäuse-Entlüftung nach Anhang 5 einhalten. Ziffer 211a dieses
Anhangs gilt auch für Selbstzündungsmotoren von Arbeitsmotorwagen sowie für
Arbeitsmotoren, die nicht dem Antrieb des Fahrzeugs dienen.179
6 Schadhafte Katalysatoren sind durch für den Fahrzeugtyp genehmigte zu ersetzen.
180
Fall 2.
Ich bin cool ich fahre ohne DB-Killer.
Hier kommt es sehr auf den Polizisten drauf an.
Entweder Mündliche Verwarnung, DB-Killer einsetzen -> Ciao
Oder Busse, DB-Killer einsetzen -> Ciao (Busse muesi no luege wie höch, bzw. weli. Grundsätzlich aber immer Verzeigig)
Oder Analog oben.