....in den Papieren meiner Bandit steht das die maximale Zuladung 131 kg sein darf.
Ich wiege 80 kg, das bedeutet ich darf nur eine Sozia mitnehmen die max.50 kg wiegt????
Kann das sein??? Dann kann ich ja nur ein Modell oder ein Tennager mitnehmen....
welche Frau über 1,65m wiegt denn weniger als 51 kg???
Muss ich mich an diese Vorgabe halten, oder könnte ich auch eine Sozia mitnehmen die 65kg wiegt..?
oder bricht mir dann das Heck weg...???
Maximale Zuladung..????
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bandit666 -
11. April 2011 17:37 -
Erledigt
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Ich würde sagen deine Sozia darf 126kg sein
Im Leergewicht, das auch im FZA steht, ist ein Fahrer mit 75kg mit eingerechnet. Zuladung ist das, was zusätzlich noch mit darf. Leergewicht plus Zuladung ergibt das zulässige Gesamtgewicht, ebenfalls im FZA aufgeführt.
Deine Bandit alleine wird ca. 230kg sein. Diese kannst du vom Gesamtgewicht abziehen und weisst dann, wieviel du plus Sozia wiegen dürfen.
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Meine Effe hat noch 200 kg an Zuladung, zulässiges Gesamtgewicht 450 kg!!
Erlebte in all den Jahren aber noch nie, dass irgend jemand dies auf der Strasse kontrolliert hätte. Sehr wohl aber die korrekte Sicherung an Ladung (Gepäcktaschen etc auf Urlaubsreise).
Sonst muss halt jemand Abspecken, entweder der Fahrer oder die Sozia
sorry, die Fahrerin oder der Sozius, gibt's ja mittlerweile auch.... -
danke boo...
han mi immer gfroget wieso mini ninja so schwär esch:-) jetze chumi druss:-)
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Im Leergewicht, das auch im FZA steht, ist ein Fahrer mit 75kg mit eingerechnet.
-5 kg für die Ausrüstung rechnen die mit einer 70 kg schweren Person. Ist das sehr optimistisch gerechnet oder bin ich so fett ?Heisst das dann auch, dass das Heck für die max. Zuladung ausgelegt ist? Ich mein das Heck meiner Blade ist sehr zierlich und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das 100 kg aushält...
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Es isch möglich das zÄndere lo. Ob das bim Töff scho je eine gmacht hät jäää
Muesch das mol gnau durelese und noher sFormular usfülle.Wenns no gnauer bruchsch frogsch nomol no. Hoff han dir aber srichtige gschickt isch halt scho bits spot
Und sneaky_Phil. Mer mues mer underscheide zwüsche:
"Gesamtgewicht" d.h. dem höchsten Betriebsgewicht, mit dem das Fahrzeug
verkehren darf (Art. 7 Abs. 4 VTS)undem
"Garantiegewicht" d.h. dem vom Hersteller technisch höchstens zugelassenen
Gewicht (Art. 7 Abs. 3).Alles ohni Gewähr ;D
Gruess