Ist eineYamaha R1 Jg 98 mit 73,7 kW gedrosselt??

  • Sälü zäme,

    wollte mal kurz fragen, ob eine 1000er R1 mit Jg 98 auf 73,5 kW ( 99,9 PS ) gedrosselt wurde oder ob dies die volle Leistung für das Motorrad ist?
    Grund für die frage: einer meiner kollegen fährt dasselbe Motorrad mit allerdings 110 kW ( 150 PS ).

    :wand:

    Grüsse aus Bern

    Marc

  • Wie schauts im direkten vergleich aus? Also wenn ihr beide bei 0 startet und beschleunigt, ist er dort effektiv schneller?

    Hab zwar nun nix speziefisches gefunden, aber zB bei meiner letzten (XTZ 750), jene wurde offiziell nur gedroselt importiert (25kw), da die Abgas & Lärmvorschriften sonst nicht eingehalten worden wären, allerdings hat praktisch jeder Händler die Drossel umgehend entfernt, so das ein Haufen von 75er mit 25kw eingetragen rumfahren, effektiv aber 50kw haben.

    Wenn da wirklich ein Unterschied besteht (und zwar nicht nur auf dem Papier) würd ich mal zu dem Mech gehen wo du die R her hast und ihn drauf ansprechen, wie die Drossel zu entfernen sei.

    Gruss
    Cedi

  • Du gibst dir die Antwort ja selber.

    Wenn sie 99.9PS hat, dann ist sie gedrosselt. Fragt sich nur, ob sie nur 99.9PS hat, im FZ Ausweis steht ja manchmal irgendeine niedrige Leistung. Sicherste Methode ist ein Leistungsprüfstand. Aber wie Cedi sagte: 50PS Unterschied merkt man recht gut beim Fahren.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Hallo Cedi,

    also wenn wir beide bei 0 losfahren und beschleunigen, dann ist er effektiv schneller als ich mit seiner Maschiene. Auch im FZ Ausweis hat er die 98er R1 mit 110 kW eingetragen, während ich nur 73,5 kW eingetragen habe.

    Gruss

    Marc

    Einmal editiert, zuletzt von scheidegger (27. Dezember 2010 22:12)

  • Hallo Boo,

    ich frage mich nun auch, ob meine R1 in wirklichkeit 150 PS ( 110 kW ) hat oder ob sie " nur " die angegebenen 99,9 PS ( 73,5 kW ) hat. Wie gesagt, im FZ Ausweis sind 73,5 kW eingetragen.

    Gruss

    Marc

    2 Mal editiert, zuletzt von scheidegger (27. Dezember 2010 22:20)

  • Habe gerade etwas in der Yamaha Geschichte nachgestöbert und da steht wortwörtlich:

    1998 stellte Yamaha die YZF-R1 vor. Es handelt sich um ein reinrassiges strassenzugelassenes Suberbike mit 998 cm3 und 110 kW ( 150 PS )

    Das heisst also für mich, dass meine R1 tatsächlich auf die 99,9 PS gedrosselt wurde!!

    Muss ich da nun eventuell einen Antrag stellen, um die vollen 150 PS fahren zu dürfen??

    Gruss

    Marc

  • Wurde dir beim kauf gesagt, dass es sich um eine gedrosselte handelt? Wenn nein, müsste nach meiner Logik der Verkäufer für die Entdrosselung aufkommen - da du der meinung warst, eine ungedrosselte Maschine zu kaufen.

  • Hallo Cedi,

    nein, der Verkäufer hat nichts gesagt oder erwähnt, dass die Maschiene gedrosselt ist/sei. Auch im Kaufvertrag ist nichts geschrieben oder erwähnt.
    Kann ich das Motorrad ohne Antrag entdrosseln lassen oder sollte ich lieber beim Amt oder beim Motorrad-Mech nachfragen?

    Gruss

    Marc

  • Haste die Maschine also von Privat gekauft?

    So oder so, fahr mal zu nem Yamahamech oder ruf einen an und frag was das entdrosseln kostet.

    Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, ruf die am besten gleich mit an, das sind die Profis die dir sagen können, ob er es bezahlen muss oder ned.

    gruss

  • auf Motorradhandel.ch findet man die Leistungsangaben, die gehen von irgendwo um 99 PS (gedrosselt?) bis zu über 200 (vermutlich eher Rechenfehler), die normal offene Leistung scheint um die 150 PS für die älteren und rund 180 PS für die neuren Modelle zu sein, was sich einigermassen mit meinem Erinnerungsvermögen deckt (aufs PS kommt's mir bekannlich nicht an, ist eh nur ein Richtwert).

    Hier die Leistungsdaten für die 98er.

    Ich vermute stark, dass die Maschinen bis und mit 98 nicht nach ECE (bzw. EU) sondern nach CH-Richtlinien geprüft wurden und deshalb die Leistung auf unter 100 PS eingebremst wurde. Auch möglich wäre, dass es Paralellimporte waren aus Deutschland, dort gab (und gibt) es eine spezielle Versicherungskategorie bis 98 PS bei welcher mal deutlich weniger bezahlt, als wenn man die offene Leistung hat (hat nichts mit dem Ausweis zu tun, rein Berechnung der Versicherungsprämie).

    Wenn 73 Kw im Ausweis steht (sind je nach Umrechnung eben die 98 bis knapp 100 PS), dann dürfte es schwierig werden die "offene" Leistung einzutragen. Aber wie die Kollegen schon geschrieben haben: ob die 73 Kw nur im Ausweis hat oder auch in echt, ist eine andere Frage :grinning_squinting_face: (die meisten werden offen ausgeliefert worden sein, bei Bedarf kann ein Leistungsprüfstand Klarheit schaffen). Da die Leistung "offiziell" (d.h. in der Schweiz zugelassen) ist, wird das garantiert nichts mit einer Wandlung oder Rückgängigmachung vom Kauf, ich würde Dir empfehlen Dich an den Markenhändler Deines geringsten Misstrauens zu wenden, der müsste mit den Unterlagen von Yamaha ganz genau sagen können was Sache ist (und mit den Motorkenndaten auch rausfinden ob die Kiste bereits offen ausgeliefert wurde bzw. ob da irgend welche CH-Zulassungsvorschriften im Spiel waren welche sowieso problematisch sein können, wenn man beispielweise Zubehör braucht).

    Marc

  • Hallo Yam660,

    bin desswegen stutzig geworden, da ich bei Motorradhandel.ch ebenfalls eine 98er R1 gesehen habe die auch 99,9 PS hat.
    Jedoch steht dann in der beschreibung: Offen 150 PS.

    Dies bedeutet für mich , dass meine R1 in dem fall auf die 73,5 kW, also 99,9 PS gedrosselt ist und in wirklichkeit eben auch die 110 kW oder 150 PS hat, oder nicht??

    Denn wie gesagt, laut Geschichte der Yamaha R1 auf Wikipedia, wurde das Motorrad damals ab Werk NUR mit 110 kW also den 150 PS ausgeliefert.

    Gruss

    Marc

  • die PS-Geschichte in D ist eine reine Versicherungsfrage, damit hat das Werk nichts zu tun. Wenn Hostetter also von D importiert hat statt direkt vom Werk in Japan, dann ist es eben möglich, dass D-Versionen mit 100 PS importiert wurden (oder aber, wie bereits geschrieben, in der Schweiz eben auch im 98 noch "komische" Zulassungsvorschriften vorhanden waren welche Drosselungen für die Zulassung nötig machten - auch die kann das Werk in Japan nicht kennen).

    Die Frage ist aber nicht, ob und wieso die Papierwerte so sind, sondern ob die 100 PS-"Drosel" eben drin ist oder nicht. Denn wie gehabt: im Ausweis steht das, was bei der Typenprüfung eingetragen wurde, ob die Maschinen jemals überhaupt in dieser Version in den Verkauf gelangt sind, ist was anderes (hatten wir ja bereits diskutiert mit den 27.5 Kw bei den 750ern bzw. 17 PS bei einer 900er Fireblade, die wurden nur auf dem Papier mit diesen Werten verkauft, der Motor war immer offen).

    Wie viel Leistung deine Kiste nun hat, wirst Du auf diesem Weg nie rausfinden, da hilft nur eine Vergleichsfahrt mit einer neueren Version welche garantiert 150 PS hat - oder aber (was zumindest Bussentechnisch wesentlich günstiger ist), die Karre eben kurz mal auf einen Prüfstand zu stellen. Wenn Dir die Leistung bisschen mau vorkommt, dann bist Du wenigstens danach sicher, zudem kann Dir der Händler dabei kurz mal die Kompression prüfen und damit noch eine Aussage zu den aktuellen Druckverhältnissen (und den Vergleich zu den Neuwerten) machen, was wiederum auf eventuelle technische Probleme (Verschleiss von Kolben und Ventilen) hindeuten kann.

    Eine 98er hat jetzt immerhin 12 Jahre auf dem Buckel, da kann halt irgendwann mal was kommen. Mir wäre es die Kohle wert, aber ob Du das machen willst, ist natürlich Deine Sache (zumal man sich bei schlechten Werten dann fragen muss, was man da machen soll - und ob man sich eine Motor-Revision generell leisten könnte).

    Marc
    P.S.: "offen" heisst nicht, dass die legal ist :face_with_rolling_eyes: - sondern nur, dass die (eventuell vorhandene) Drossel eben nicht mehr drin ist. Und: wie die Kiste gedrosselt war, ist auch noch eine Frage, wenn über die Blackbox oder die Nockenwelle, kann das "öffnen" teuer werden. Es bleibt also wirklich nur der Gang zum Markenmech, der kann Dir das genau sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 (28. Dezember 2010 11:49)

  • Hey Yam660,

    danke Dir auf jeden fall für die ausführlichen Infos. Da gebe ich Dir schon recht, dass das Motorrad nun schon 12 Jahre auf dem Buckel hat. Habe jedoch bis jetzt und heute, im übrigen auch der Vorbesitzer, keine grossen oder grösseren Probleme mit dem Bike gehabt. Das Bike fährt sich weiterhin sehr gut und ruhig und beschleunigt auch recht ordentlich.

    Habe mein Motorrad momentan sowieso beim Mech, da ich den grossen Service machen sowie die komplette Verkleidung neu Lackieren lasse.

    Werde ihn wohl trotzdem mal darauf ansprechen, ob meine Maschine gedrosselt ist oder eben nicht, dann habe ich auch gewissheit ob die sie nun wrklich diese 99,9 PS hat oder ob sie eben in wirklichkeit die 150 PS hätte.

    Du meinst also, falls meine R1 doch die 150 PS hätte, wird es schwierig diese eintragen zu lassen?

    Gruss

    Marc

  • Ja, dürfte in der Schweiz nicht möglich sein "offen" einzutragen, da die Typenbescheinigung eben auf die gedrosselte CH-Version lautet. Da hilft nur ein neueres Modelljahr oder eine Einzelabnahme mit allem drum und dran (insbesondere Lärm- und Abgasmessungen nach Prüfzyklen), was aber kaum in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten stehen wird. Die Drossel ist eben nicht (wie die 34 PS-Varianten) eine Massnahme für den Führerschein, sondern eine zulassungstechnisch bedingte, die bekommst Du in der Schweiz nicht weg weil die Maschine die bei der Typenprüfung geltenden Werte einhalten muss (eine Nachprüfung wäre nur auf neuste Werte möglich, somit sowieso aussichtslos weil man die ohne Kat nicht erreichen kann, selbst wenn man eventuell mit einigen Tricks die Lärmnormen noch einhalten würde).

    Der Versicherung in der Schweiz ist die Leistung in der Regel egal (geht nach Hubraum und Einstufung, Rennsportmaschinen sind nun mal keine Chooper), auch beim Strassenverkehrsamt wird in den Meisten Kantonen nach Hubraum besteuert, also auch hier keine Probleme zu erwarten.

    Zulassung offen/gedrosselt ist somit rein eine Frage der Papierwerte (eventuell irgendwelche Einflüsse auf Lautstärke bzw. Abgaszusammensetzungen), diese werden bei der MFK gar nicht geprüft (und auch bei Strassenkontrollen nicht, die haben gar keine mobilen Prüfstände für die Leistungen von Sportmaschinen). So lange Du sonst keine Massnahmen machst, also der Luftfilterkasten original bleibt und auch de Abgasanlage, wirst Du keine Probleme bekommen, egal was da nun für eine Leistung im Ausweis steht (Beispiel an der erwähnten CBR 900 Fireblade: da stand 17 PS im Ausweis, muss mal einer erklären wie man mit 17 PS auf 270 Km/h beim Rennstreckentraining kommt...)

    Also: lass die Papierwerte eben Werte auf dem Papier sein und fahr mit der Kiste sorglos weiter :grinning_squinting_face:

    Marc

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 (28. Dezember 2010 13:08)