Überholen auf dem Velostreifen

  • Hier sieht man wieder, wie mühsam es ist, wenn die Quellen nicht oder nicht richtig angegeben werden. Auf der angegebenen Homepage steht ein Verweis auf die "Motosport Schweiz" - auf der Homepage dieser Publikation ist aber absolut nichts über den Entscheid zu lesen (insbesondere verwunderlich, da es sich ja anscheinend um einen "wegweisenden" Entscheid handeln soll).

    Soll nicht heissen, dass das nicht so sein kann. aber ist halt doch fraglich ob da nicht einer bisschen die Gerichte durcheinandergebrracht hat. Dass auf dem BGE noch keine Publikation drauf ist, könnte zwar auch einen Grund haben (einersetis werden nicht alle Entscheide publiziert, andererseits dauert es auch immer eine Weile, sind nicht allzuviele Mitarbeiter welche die Publikationen redigieren), aber ohne zu wissen wann (und eventuell auf welcher Sprache - die Entscheide werden nicht in allen Sprachen publiziert) der Entscheid gefällt wurde, bleibt zumindest eine Unsicherheit über den genauen Hergang und über was genau das Gericht da eigetnlcih entschieden hat (ist ja im Grundsatz nicht wirklich um das Überholen auf dem Fahrradstreifen gegangen, das ist nur ein Nebenschauplatz und sollte deshalb nicht als in jedem Fall Massgebend angesehen werden).

    Viele Infos welche nur zur Unterhaltung dienen, können durchaus ohne Quellenangaben gegeben werden, für Interessierte wäre es aber immer wichtig, die genauen Quellen zu haben. Wäre ja echt kein Problem gewesen die BGE-Nummer anzugeben und das Datum vom Entscheid, aber das war wohl für den Ersteller der Nachricht weniger wichtig als ein mehr oder weniger aus dem Zusammenhang gerissener Text der vor allem Fehlinterpretationen zulassen kann.

    Ein Tipp: ich würde es nicht darauf ankommen lassen und mit Auto wie Motorrad tunlichst unterlassen eine Kolonne auf einem Fahrradstreifen zu Überholen, denn es gilt weiterhin, dass in der Schweiz Rechts überholen grundsätzlich verboten ist (egal ob mit oder ohne Velostreifen). Auch wenn es mal keine Busse gibt, falls einer eine Tür aufmacht um auszusteigen und man das Auto beschädigt (oder gar den Aussteigenden verletzt), dann wird das zu unschönen Erklärungsversuchen gegenüber dem Schadensexperten und eventuell zu Kürzungen der Leistungen kommen. Ich glaube wir bezahlen alle genügend Prämien um nicht noch extra Leistungskürzungen in Kauf zu nehmen, also lieber mal cool bleiben und die paar Minuten warten statt den Velostreifen als Rennstrecke zu missbrauchen.

    Marc

  • Zitat

    Original von Yam660

    denn es gilt weiterhin, dass in der Schweiz Rechts überholen grundsätzlich verboten ist (egal ob mit oder ohne Velostreifen)

    Marc


    Richtig... :smiling_face_with_horns:

    -=[CARPE NOCTEM]=-