37kw eingetragen als 23, trotzdem offen?

  • Sali zäme,
    somit ghör i ez wohl au zum Töffforum und starte mit mim erschte Bitrag:


    aaalso,
    ich hab mir ne Honda NTV Revere gekauft, um damit die Prüfung A- zu machen (um direkt offen zu fahren bin ich zu jung...)


    Im Fahrzeugausweis steht klar, dass sie 23kw hat und somit sollte das natürlich kein Problem sein.
    Laut vorbesitzer sind es aber effektiv 37kw. Er hat sie aber nie gedrosselt (damals neukauf). Beim Fahren spürt man die 37kw ganz klar. Ich denke daher nicht, dass er sich irrt.


    Er hat das damals recherchiert. Laut Wikipedia hat das Modell allgemein 37kw. Eingetragen sind immer 23kw.


    Laut Fahrlehrer und Strassenverkehrsamt sollte ich kein Problem kriegen, wenn ich in ne Kontrolle komm. Trotzdem hab ich ein bisschen Schiss, weil Strassenverkehrsamt oft was anderes erzählt als die Polizei. Und ich hab echt keinen Bock meinen Lehrfahrausweis aufs Spiel zusetzen (wobeis schon ziemlich geil ist zum Fahren...)


    Also was mich jetzt interessiert:
    1. ist das wirklich kein Problem wegen Kontrolle und
    2. kann mir jemand erklären, wies kommt, dass obwohl offenbar offen doch nur 23kw im Ausweis stehen???

    Einmal editiert, zuletzt von Sloppi ()

  • Ich würde es so machen:


    Fahr das Ding einfach mit den 37 kW und wenn du in eine Kontrolle kommst, dann stell dich dumm. Es sind ja 23 kW eingetragen und du hast den Hobel so gekauft. Ausserdem wird die Pozilei kaum eine Runde damit drehen, wie sollen sie es also merken?


    Ich fuhr bisher immer auffälligere Bikes als deine Revere, auch vom Auspuff her. Wurde noch nie kontrolliert und fahre jetzt auch schon die 3. Saison.

  • hm, könnt ja die Haare noch blond färben, ein bisschen mit den Augen klimpern und so tun, als wär ich ein Mädchen (uuups, bin ja ein Mädchen) dann nehmen die mir das schon ab.
    hab übrigens auch im kaufvertrag ausdrücklich, dass nie etwas daran verändert wurde...


    Nein im ernst, ich fahr ja schon damit und hab echt im Sin, mich dumm zu stellen, falls es zur Diskussion kommt. Aber nicht wissen hilft bekanntlich vor strafe nicht und ich galub daher nicht, dass es funktioniert.
    Bei meinem Mitbewohner wird jedesmal bei einer Kontrolle geschaut, ob gedrosselt (ganz einfach: die ziehen nur am Gas und schon spüren sies, z750, da kann sogar ich das unterscheiden)


    und mal vom rechtlichen abgesehen, es nimmt mich hald einfach wunder. Will ja wissen, was es mit meinem Baby auf sich hat.

  • Hallo und erstmal Willkommen im Club :grinning_squinting_face:
    Bevor ich wieder einen viel zu langen, mühsam zu lesenden und niemand interessierenden Beitrag tippe, kurz mal die Frage welchen Jahrgang Dein Baby denn hat?


    Läuft schlicht darauf hinaus, dass die Zulassungen bei Maschinen vor ca. 1997 nur nach CH-Zulassung möglich waren - und diese dermassen verkorkt waren, dass die Maschinen schon mal gar nie so ausgeliefert wurden (z.B. Honda CBR 900 Fireblade mit 17 PS).


    Was das rechtliche angeht: mit A beschränkt offen fahren ist illegal - das schleckt keine Kuh weg. Ob es interessiert was das für Folgen haben kann, ist was anderes, ich möchte auch nicht wissen wie es ist, mit 200 Km/h in eine Felswand zu brettern :face_with_rolling_eyes:


    Testen kann man das eigentlich kaum, in der Regel werden Maschinen nie auf einen Prüfstand gestellt (weder bei der MFK noch im Strassenverkehr). Problem liegt schon daran, dass man damit ja vom Mofa mit irgendwo 2 PS bis zur Hayabusa mit über 200 PS alle abdecken müsste, zudem haben auch Quads teilweise Leistungsbeschränkungen und wenn man schon misst, müsste man fairerweise auch gewisse Autos auf die Rolle stellen.


    Problem kommt also eher von Zulassungsseite - was sich auf die Versicherung auswirkt. Da das Motorrad grundsätzlich nach Leistung bei den Versicherungen klassiert wird, begeht man sozusagen Versicherungsbetrug, wenn man statt beschränkt eben offen fährt. Wenn bei einem Unfall ein Kausalzusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann (offen = schneller und Fahrer nicht an Leistung gewohnt), dann kann die Versicherung die Leistung kürzen.


    Anders gesagt: ohne Unfall (und erst noch so heftig, dass eine genaue Untersuchung des Motorrades nötig wird), wird sich keiner für die Leistung interessieren. Wenn es aber so weit ist, dann wird das in diverser Hinsicht teuer.


    Und noch kurz was zur Leistung selber: die meisten Motorräder laufen beschränkt im Alltag nicht wesentlich schlechter als offen. Dies, weil man die potenzielle Leistung in der Regel schon gar nie ausfahren kann. Die Leistung kommt bei Tourenzahlen bei denen man meist schon so weit weg von CH-Limiten ist, dass man die kaum jemals braucht - ausser man fährt auf einer Rennstrecke oder heizt in kleinen Gängen (aber hohen Touren) die Pässe hoch. Gewisse Motorräder fahren im ersten Gang kurz vor dem Begrenzer schon 100 Km/h (und da bleiben noch 5 Gänge), man sieht also, dass man die Leistung eigentlich gar nicht brauchen müsste - und dabei erst noch Sprit spart (wobei das bei Motorradfahrern wohl kaum das ausschlaggebende Argument ist).


    Tja, doch wieder zu lang geworden - ich lern's wohl nie :face_with_tongue:


    Marc

  • Ich schliesse mich der Meinung von Marc an, auch im Sinne das der Text ein wenig lang war :grinning_squinting_face: !


    Was die Kontrollen der Polizei angeht ist immer schwierig zu sagen, ich fahre auch eine eher optisch und soundmässig auffällige Maschine, wurde jedoch schon einige Male rausgenommen ABER weils "Massenkontrollen" waren und nicht spezifisch auf auffällige Motorräder geachtet wurde...
    Würde mit wegen den Kontrollen aber ehrlichgesagt auch keine grosse Sorgen machen...


    Auf gut deutsch wenn du keine Geldsorgen hast, dass du bei einem Blechschaden, was ich niemandem Wünsche, ordentlich in die tasche greifen müsstest , ist das kein Problem :face_with_tongue:
    cheers

  • aaaso


    jahrgang 92, also nicht gerade das neuste ding.
    wie funktioniert das mit der zulassung von wegen schweiz und so?
    hast zwar ausführlich geschrieben, aber ich brünett, ich nichts kappieren :smiling_face:


    ansonsten danke für den ausführlichen beschrieb und nein, ich hab finanziell echt nichts übrig und bin sehr gesetzestreu, darum frag ich ja auch :smiling_face:

  • Hi
    Bis etwa Jahrgang 97 wurden alle Motorräder nach CH-eigenen Zulassungsvorschriften (Länderspezifisch) zugelassen. Um 97 hat die Schweiz das EWR-Abkommen unterzeichnet welches im Fahrzeugbereich die EU-Zulassungen übernimmt (somit EU-Zulassungen und länderspezifische nebeneinander möglich), einzig wegen Lärm- und Abgaswerten hat sich die Schweiz hier ein Sonderstatus ausgehandelt, desshalb werden bis heute Nachrüst-Auspuffanlagen mit E-Nummern nicht akzeptiert und es sind CH-spezifische Zulassungen (bzw. Bescheinigungen vom CH-Imporeur) nötig.


    Vielen jüngern ist vielleicht nicht bekannt, dass die Schweiz lange Zeit als absoluter Spitzenreiter in Sachen Umweltschutz und Lärmregleungen in Europa bekannt war, d.h. wir hatten immer schon restriktivere Auflagen als das gesamte Ausland (dass die Luftverschutzung sich nicht an Grenzen hält, ist noch heute nicht jedem klar, ist aber ein anderes Thema).


    Somit gilt: Deine Maschine hat eine CH-Zulassung mit CH-eigener Typen-Nummer (keine ECE-Zulassung), teilweise wurden solche Maschinen sogar mit CH-spezifischen Rahmen- und Motor-Nummern ausgeliefert. Drosselung war den Importeuren überlassen, die haben sich da richtig was einfallen lassen. Von anderen Nockenwellen über andere Steuergeräte, CH-spezifische Bedüsungen, Blenden im Ansaus- und/oder Auslasstrackt bis zu völlig anderen Endtöpfen ist da alles möglich.


    Einige Maschinen waren so schlicht nicht mehr fahrbar - und wurden drum nur bei der Zulassung so vorgeführt (z.B. hat bis heute keiner eine Batterie an einer Kickstart-Lc4 gefunden, ist aber im Typenschein so eingetragen weil das Ding so zur Zulassungsstelle gekarrt wurde, gibt ab und zu Probleme, weil ohne Batterie beispielsweise kein Standlicht mit abgestelltem Motor möglich ist).


    Ob Deine Mühle nun gedrosselt ist, kann Dir nur der Markenmech sagen, auch wie das die Drosselung stattgefunden hat. Probleme wirst Du vermultich bekommen, wenn du einen A beschränkt Drosselungssatz einbauen willst, weil der EU-spezifisch ist (A beschränkt und so Zeug gibt es noch nicht so lange, vorher war es Pflicht 2 Saison 125er zu fahren) und in der Schweiz eben nicht nach EU-Verordnung geprüft wurde (desshalb gibt es vermutlich auch keine einzige legale Nachrüst-Auspuffanlage).


    Mein Tipp war immer: Finger weg von Maschinen welche noch vor ECE-Zulassung importiert wurden, das kann Ärger geben - oder teurer werden (war auch das Problem mit meiner Afrika Twin). Wenn man an so was interessiert ist, dann hilft nur der Gang zum Markenvertreter, der ist der Einzige der sicher abklären kann was möglich ist und was nicht.


    Marc

  • Das gleiche war bei meiner XTZ 750 der Fall.


    Probegefahren und direkt am 18. Geburtstag damals abgeholt, meint der noch zu mir: "So, du kommt die 25kw Maschine holen, die keine 25kw hat ne?"


    Erstmal ned gerafft was der meinte, bis ich der 750er meines Vaters davon gefahren bin :face_with_tongue:


    Marc dürfte auch über die lustige SuperTénéré bescheid wissen.


    Wurde damals wegen Lärm- & Abgasemissionen als 25kw in die Schweiz importiert - aber von praktisch allen Importeuren direkt entdrosselt, was 69 PS hiess :grinning_squinting_face:


    Ich wurde ca. 12 mal kontrolliert in der Zeit, sogar einmal mit Zivilfahrzeug und Nachfahren - selbst dort ham se ned gerafft, dass die Maschine offen war :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Das Problem dieser Maschinen (grossvolumige, Zweizylindrige, Tourer) sind mit 25kw brutal untermotorisiert.


    Lass sie so wie sie is. Sollte irgendwann mal einer meinen, die hat aber mehr leistung, als du haben dürftest, stell dich dumm :grinning_face_with_smiling_eyes: