Auspuff und Blinker

  • Guten Morgen, ich hab gerade irgendwo gelesen das Motorräder mit einem Baujahr vor 1987 keine vorgabe betreffend der DB haben, das heisst ich könnte ja im Prinzip 2 alte stahlrohre direkt vom Motor aus lauffen lassen, desweiteren das Motorrädwer vor 1986 keine Blinkerpflicht haben ?

    kann das stimmen, die auf der mfk wusstens nicht.


    gruss

    Wer Schmetterlinge im Bauch will, muss sich Raupen in den Arsch schieben.

  • Blinker brauchst du auch bei Motorrädern nach 1986 nicht... Du musst ohne blinker die richtungsangaben einfach mit der Hand machen (wie beim Mofa).

    Gruss

  • Aha, das wusste ich nicht mit den Blinkern, aber ehrlich gesagt habe ich da lieber Blinker als die Hand vom Gas nehmen zu müssen :winking_face:

    Betreffend des Auspuffes kann ich mir schon vorstellen, das es für solch alte Öfen keine DB-Norm gibt. Denn alte Autos brauchen ja teilweise auch keine Sicherheitsgurte (weiss allerdings nicht ob das auch in der CH so ist). Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann einfach irgend etwas (seien es 2 alte Ofenrohre oder sonst eine Anlage) dranschrauben kannst, IMO müsste dass dann schon ein "Originalauspuff" sein.

  • Sali

    So uf die schnelle hani nur gad das gfunde:

    http://www.gesetze.ch/sr/741.41/741.41_011.htm

    Anhang 6:
    http://www.gesetze.ch/sr/741.41/741.41_074.htm

    I luege morn mol bi Glegeheit bits gnäuer, aber für mi isch das eigentlich so: Art. 53.4 "Unnötige lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug sind dagegen untersagt, selbst wenn die zulässige Geräuschgrenze eingehalten bleibt."

    VTS:
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html#id-3

    Gruess

    Be faster!

    4 Mal editiert, zuletzt von widow (5. Juli 2010 01:06)