Hallo Leute
Gehen wir mal davon aus jemand fährt kreuz und quer durch die Stadt. Also Fussgängerwege, Treppen, Brücken etc. Dabei läuft seine Helmkamera stets mit. Jetzt wird derjenige bei einer Aktion erwischt und angehalten und für diese eine Aktion gebüsst. Die Polizei bemerkt die Kamera, vorauf sich natürlich noch viel mehr dieser Aktionen befinden. Aufgrund dieser würde das Strafmass natürlich ansteigen.
Darf die Polizei die Kamera sofort vor Ort beschlagnahmen?? Oder brauchts dafür eine Art "Durchsuchungsbefehl"?
Zweite Frage:
Besagte Videos werden veröffentlicht. Darauf sieht man natürlich kein Nummernschild. Jedoch ist die Marke und das Model des Motorrad erkennbar. Und aufgrund der Umgebung würde sich auch auf den Wohnort des Fahrers schliessen lassen. Für die Behörden wäre es ja dann nicht besonders schwierig den Fahrer ausfindig zu machen. Dürfen die einem büssen aufgrund der veröfentlichten Videos?
Man sollte noch sagen das auf den Videos ganz klar die Bekleidung des Fahrer zu sehen ist. Besteht Gefahr das man wiedererkennt wird und dann bestraft??
Danke schon jetzt für eure Hilfe
Mfg
Sieger P