A25kw ->2 Jahre "klaglose" Fahrpraxis

  • hallo,

    Ich habe die A25kw prüfung gemacht. Nach 2 Jahren kann man den Ausweis ohne beschränkung beantragen. Jetzt habe ich den Ausweis schon ein Jahr und leider auch schon einen kleinen Unfall hinter mir.

    Da Rechtsvortritt, war ich der Schuldige. Ich bekam eine Verwarnung.

    Nun habe ich gelesen das man nach 2 Jähriger "klagloser" Fahrpraxis den Ausweis umschreiben lassen kann. Was heist nun "klaglos" ?

    Kann mir das jemand genauer definieren?

    danke

    Triumph, weil ich es mir wert bin! :imsohappy:

  • kann glaub ich niemand wirklich machen....Also beim StVa wohl schon, aber ich würds einfach mal probieren nach 2 Jahren. Dann weisst du's :smiling_face_with_horns:

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  • "Klaglose Fahrpraxis" heisst glaube ich nur 1 mal den Scheck weg oder so....aber so genau weiss ichs auch nicht! Frag doch einfach mal direkt beim STVA nach, dann weisst du es (nicht mit 100%-iger Sicherheit, weil die da auch nichts im Griff haben), aber immerhin hast du dann eine Antwort! :winking_face:

    Einmal editiert, zuletzt von Fitouuu (14. Juni 2009 19:18)

  • hat sich sowieso erledigt. Mir ist während des Motorrad-Ausflugs heute in den Sinn gekommen, das ich den Unfall einen Tag vor meiner Praktischen Prüfung hatte...

    (das war vielleicht ein Theater am Morgen noch schnell einen neuen Vorderreifen aufzutreiben ... :hmpf: )


    Deshalb liebe ich es Motorrad zu fahren, da kann man wieder richtig klar denken :smiling_face:

    Triumph, weil ich es mir wert bin! :imsohappy:

  • Hoi zäme

    noch eine andere Frage: muss man die Fahrpraxis nachweisen? Ich hatte seit dem Erwerb der A beschränkt (vorher A1 altes System, also 125cc) ca. 1-2 Jahre ein Motorrad, jetzt seit ca. 3 Jahren keines mehr. Kann ich meinen Ausweis auf unbeschränkt umschreiben lassen oder muss ich beweisen dass ich 2 Jahre gefahren bin?

    Ueli

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Nur bei dem Universum bin ich mir noch nicht so ganz sicher. (Albert Einstein)

  • Sovills mr isch chasch das sogar per Brief beaträge --> du muesch kei fahrpraxis ka ha... vorallem chönteds dr ja eh ned s gägeteil bewiiiise... vo demher :smiling_face:

    langed glaubs wend ufs strassi gahsch... denn wirds umtreit...

  • OK danke, denn machi das mal bi Glegeheit...

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Nur bei dem Universum bin ich mir noch nicht so ganz sicher. (Albert Einstein)

  • Milhouse
    Genau darum finde ich diese Regelung ein bisschen unglücklich. Ist zwar generell gut gemeint, wenn man zuerst ein wenig fahren muss, bevor man den Töff aufmachen kann, aber wie gesagt musst du den Ausweis A- einfach 2 Jahre lang haben (Stichwort "2 Jahre klaglose Fahrt"). Egal wie viel du in dieser Zeit fährst!
    Andererseits ist es schwierig solch eine Regelung auf eine andere Art umzusetzten.

    Wie das jetzt mit dem neuen/alten System funktioniert weiss ich auch nicht. Aber wenn du denn A beschränkt Ausweis 2 Jahre (oder länger) hast, kannst du ihn auf schriftliches Gesuch hin in A unbeschränkt umschreiben lassen, solange keine Gründe vorliegen, dass das StVA dir das Gesuch nicht bewilligen sollte. Wenn nun das alte A1 neu als A unbeschränkt gilt sollte es meiner Meinung nach auch kein Problem sein.

    gruss
    Phil

    Einmal editiert, zuletzt von sneaky_Phil (22. August 2009 03:52)

  • genau dasselbe habe ich persönlich vor einem Jahr beim StVa gefragt.

    Demnach kann man auch nach bestandener Prüfung das Motorrad abmelden und dan nach 2 Jahren den unbefristeten beantragen.

    Obwohl somit klar wäre das keine 2 Jährige Fahrpraxis vorliegt, darf man trotzdem den Ausweis umschreiben lassen.

    Triumph, weil ich es mir wert bin! :imsohappy: