L am deutschen toeff

  • hallo liebe toeffler,

    bin gerade dabei mein toeffschein zu machen. und mein freund möchte mir sein toeff was auf deutschland zugelassen ist geben um hier in der schweiz fahren zu können. ist das erlaubt an das toeff ein L anzubringen.? :confused_face:

    Leben und leben lassen

  • Ich würde sagen Nein aber am einfachsten ein Tel. an ein Strassenverkehrsamt und dann bist 100% sicher ob Ja oder Nein

    KTM 1290 ON ROAD

  • nein ist nicht erlaubt, als schweizer darfst du keine unverzollten fahrzeuge in der schweiz fahren, sprich, solange das fahrzeug keine schweizer zulassung hat darfst du damit nicht herumfahren.

    lg

    rally lugano: "du... wo sind mer da? - scheissegal, gib gaaaas!!!!!!!!"

  • Beim Autofahren ist es nicht erlaubt, heisst: Lernfahrtenauto muss ein Schweizer Kennzeichen haben.
    Gehe davon aus, dass es beim Motorrad nicht anders ist.

    Und immer daran denken:

    gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben !

  • ich würde auch sagen es geht nicht mit dem L muss man das kennzeichen haben von dem land in dem man am lernen ist also von dem land das, den lernfahrausweis ausgestellt hatt ..

    DaBeast.. da riisst..!!:smiling_face_with_horns:

    Raaset nie schneller als euen Schutzängel flüüge chan...!! :wand:

  • Ist sicher auch ne Versicherungssache - da das Motorrad in D zugelassen hat es ja auch eine Deutsche Versicherung - die sicher keine Schäden von "Lernfahrern" abdeckt, in D darf man ja erst ohne Fahrlehrer mit dem eigenen Bike fahren wenn man den Schein auch hat.

    Take a walk on da house side!

  • Hi Leute
    Nur ganz kurz und als Denkanstoss:
    - ausländische Fahrzeuge dürfen höchstens ein Jahr unverzollt in der Schweiz sein (also aufgepasst, wenn Dein Freund auch in der Schweiz ist, dann kann das schnell mal zum Problem werden)
    - ausländische Fahrzeuge dürfen in der Schweiz nicht vermietet oder ausgeliehen werden (ist eine Versicherungsfrage, in der Schweiz ist das ganz genau geregelt)
    - Halter von deutschen Fahrzeugen dürfen keine Ausländer mit dem Fahrzeug fahren lassen (ist von deutschen Versicherungen nciht gedeckt)

    Die Lage ist bei Euch anscheinend speziell, da Du und Dein Freund beide Deutsche seid. Fraglich ist jetzt, ob die (deutsche) Versicherung Schäden am Fahrzeug deckt welche von anderen Deutschen - oder von anderen in Deutschland wohnhaften Personen gemacht werden.

    Versicherungstechnisch klar: Ohne Führerschein keine Deckung - L-Führerschein gibt es im Ausland nicht (ist also wie wenn einer ohne Ausweis fahren würde). Da das Fahrzeug nicht vom Halter gefahren wird (somit geht es nicht um eine "mitgeführte Sache" bzw. um ein Fahrzeug welches unter die Regelung des freien Personenverkehrs fällt) und der Halter i.d.R. auch nicht dabei ist, dürfte kein Versicherungsschutz vorhanden sein. Und bekanntlich darf man in der Schweiz ohne mindestens eine Haftpflicht kein Fahrzeug in den Verkehr bringen.

    Da der Teufel im Detail steckt, muss man das sicher ganz genau abklären - ich würde aber davon ausgehen, dass die Sache so nicht funktioniert.

    A propos: wenn Du den A1 beschränkt machen willst, dann muss natürlich auch das Mopped so eingelöst sein - könnte eventuell also schon daran scheitern.

    Marc