hi zusammen
diesem samstag hatte ein mitfahrer von der sattelegg, seite Einsiedeln, beim runterfahren (in der linkskurve, wo seit ewigkeiten diese baustelle mit dem dreckhügel ist, für die wo's kennen) einen unsanften abstieg gemacht. da im ersten augenblick nicht klar war, ob die rippe gebrochen ist und allenfalls noch innere verletzungen bestehen, habe ich mich dazu entschieden per 144 einen rettungswagen zu bestellen.
und wo ein rettungswagen, da die polizei nicht weit. der polizist (der war übrigens total ok) hat alles aufgenommen und ein verfahren eingeleitet. laut diesem ist die sachlage nun folgende:
bei einer selbstkollision (als welche der vorliegende fall nun eingestuft wurde), bei welchem ein rettungswagen zum einsatz kommt, MUSS die polizei mitfahren und diese MUSS eine anzeige erstatten. alles weitere entscheidet nun offenbar der untersuchungsrichter.
so soll nun mit einer busse in höhe von ca 500.- zu rechnen.
mein problem mit der ganzen sache:
1. der genaue unfallhergang ist nicht klar, da sich der mitfahrer nicht mehr erinnern kann
2. ich erkenne kein verbrechen, welches gebüsst werden kann (laut polizist ist es das übliche "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs")
3. die stelle ist extrem heikel und es passieren viele unfälle da. ich sehe da eine potentielle geldmaschine für die verantwortliche gemeinde. eigentlich sollte der verantwortliche des streckenabschnitts mal die strasse in ordnung bringen.
und ausserdem ist die strafe durch die schmerzen bereits gross genug.
hat jemand ähnliche erfahrungen?
wie kann man da vorgehen? wie kann man sich wehren? kann ich auch wen anzeigen?
die tatsächliche verletzung ist übrigens eine rippenprellung, was offenbar sehr schmerzhaft, langwierig und somit niemandem zu wünschen ist. aber in anbetracht der möglichkeiten doch glück im unglück. das motorrad blieb wie durch ein wunder praktisch unversehrt.