Hallo zamm'n!
Habe seit Ostern meine 600er Hornet, 25 kW (da ich noch kein Töffbillet irgendeiner Art habe und es reicht ja auch für den Anfang). Den Grundkurs habe ich jetzt schon hinter mir, wie auch die ersten 3'000 km und im November werde ich dann 25. Im August werde ich dann wahrscheinlich so in etwa die Prüfung machen und möchte dann nicht bis im August 2010 warten bis ich die Hornisse von der Leine lassen kann. Der Grund ich einfach das mir in gewissen Situationen einfach ein wenig Power fehlt und wenn ich dann nach bestandener Prüfung jemand auf den Sozius nehmen will ist es dann schon etwas knapp bzw. mühsam.
Ich finde auch die Regelung ein wenig unausgereift. Ich mache diese Saison wahrscheinlich sicherlich nochmals 3000 km, wenn nicht mehr (habe vor jetzt dann auch grössere Tourne zu machen). Andere dafür kommen evtl. in 2 Jahren nicht mal auf 3000 km und machen dann den Mocken schon auf.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Möchte nach bestandener Prüfunge A beschränkt 1 Jahr warten (dann bin ich längst 25), die Hornet entdrosseln, Lehrfahrausweis für A unbesch. bestellen, 1 Jahr damit rumdüsen und dann könnte ich ja sowieso den Töff entdrosseln lassen. Aber geht das denn überhaupt, oder ist die MFK auch schon so intelligent, dass sie das nicht erlaubt (so à la: die 2 Jahre gelten nur wenn Sie wirklich 25kW gefahren sind und nichts Stärkeres).
Im Notfall könnt ich halt dann immer noch zusätzlich halt die grosse Prüfung machen aber wenns auch einfacher geht....
So, mal sehen wer das weiss!
merci schonmal
Phil