Hi all
Weiss öpper was eim droht, wemmer mit eme abgloffne Lernfahruuswiis verwütscht wird?
Grz
Hi all
Weiss öpper was eim droht, wemmer mit eme abgloffne Lernfahruuswiis verwütscht wird?
Grz
Weiss nöd gnau was passiert, aber ich würds der nöd aarate.....
Google meint:
ZitatAlles anzeigen
Fahren ohne Fahrzeugausweis SVG Art 96
1.
Wer ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis oder die Kontrollschilder ein Motorfahrzeug führt oder einen Anhänger mitführt,
wer ohne Bewilligung Fahrten durchführt, die nach diesem Gesetz einer Bewilligung bedürfen,
wer die mit dem Fahrzeugausweis oder der Bewilligung von Gesetzes wegen oder im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen, namentlich über das zulässige Gesamtgewicht, missachtet,
wird mit Busse bestraft.
2.
Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen könnte, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
In leichten Fällen ist die Strafe Geldstrafe.
3.
Der Halter oder wer an seiner Stelle über das Fahrzeug verfügt, untersteht den gleichen Strafandrohungen, wenn er von der Widerhandlung Kenntnis hatte oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit haben konnte.
und useme Dokumänt vo 2004, wobii en abgloffne Uuswiis kein Entzogne uuswiis isch
Zitatb) Massnahmen bei Fahren ohne Führerausweis und Fahren trotz Entzug
In administrativrechtlicher Hinsicht hat das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis - im Unterschied zum Tatbestand des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises - keine unmittelbaren Folgen. Wenn die Fehlbaren zu einem späteren Zeitpunkt jedoch ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- beziehungsweise Führerausweises stellen, so wird ihre charakterliche Eignung überprüft und in aller Regel ein Gutachten angeordnet. Gestützt darauf wird allenfalls eine Verweigerung ausgesprochen. Lenkerinnen und Lenker, die sich trotz laufendem Führerausweisentzug ans Steuer setzen, werden - zusätzlich zur richterlichen Strafe - mit einem Ausweisentzug von mindestens sechs Monaten belegt.
i dänke das isch fahren ohne fürerschein
Das isch sehr Ungsund.
Autsch
ZitatOriginal von stifu
i dänke das isch fahren ohne fürerschein
Ja das isch mal klar. Aber was passiert denn? Sie chönd der ja ken uuswiis me wegneh
Sperrets eim da eifach es paar mönet für de nächsch Lernfahruswiis? Und en iitrag is regischter wirds wahrschinlich au geh?
Ach ja, ich fröge übrigens nöd wäge mier
gsene grad dasu voll de falsch Artilel usegsuecht gha han... klar das das nüüt mitem Fahrzüguswiis ztue hät.....
Hehe, aber de zweit artikel isch schomal en guete Hiiwiis.
Hi Leute
Der Ausweisentzug, Busse oder Sperre für einen Neuantrag ist doch Pipifax gegenüber dem, was passiert, wenn einer ohne Ausweis einen Unfall baut.
Wenn es dabei zu Pesonenschäden kommt, kann das Millionen kosten (Arbeitsausfallentschädigung, sprich IV - und die bezahlt der Unfallverursacher). Selbst ein kleiner Selbstunfall mit einem kleinen Bruch kostet schon zig tausende - den Ärger und die finanziellen Folgen würd ich keinem Wünschen.
Anders gesagt: wenn einr auch nur mit dem Gedanken spielt ohne Ausweis zu fahren, dann fehlen ihm echt ein paar Gehirnzellen - und das hat mit dem Papier nichts zu tun.
Marc
Also ich bringe mal etwas Licht ins Dunkle, damit es hier keine Missverständnisse gibt:
Ein bekannter von mir kam in eine Routinekontrolle mit seinem 50er, zeigte seinen Lernfahrausweis (mit gutem Gewissen!!!), und der Polizist bemerkte, dass dieser eben abgelaufen ist.
er hat es mir dann erzählt, aber auf meine frage, was nun passiert, konnte (oder wollte) er mir nicht antworten.
Thats all
Also - dann sieht die Sache ja doch schon mal bisschen anders aus. Und wenn der Ausweis gerade mal einen Tag abgelaufen ist, dann wird man kaum von einem willentlichen "ohne Ausweis fahren" ausgehen und die Sache vermutlich mit einer Ordnungsbusse klassieren. Zumindest war die Karre ordnungsgemäss versichert, was (zumindest für andere Verkehrsteilnehmer) etwas beruhigt. Aber eben: bisschen viel Vermutung um wirklich zu sagen was genau passiert, eventuell läss sich sowas ja sogar mittels Verlängerung des Lernfahrausweises "heilen"? Willentlich länger ohne geltenden Führerausweis rumzufahren würd ich jedenfalls nicht empfehlen, das könnte heftigen Ärger geben.
Marc
i han 6 mönät möse warte....
i han eifach de lappe gar nonig gha....aber die 8000km hend richtig spasss gmacht...
i machs aber nüme