Im Kanton Aargau müssen ab dem nächsten Jahr Töffli vor einem Handwechsel geprüft werden. Damit soll der Handel mit nicht betriebssicheren Fahrzeugen unterbunden werden.
Töffli in nicht betriebssichererem und nicht vorschriftsgemässem Zustand seien eine Gefahr im Strassenverkehr und belasteten unnötig die Umwelt, teilte das Strassenverkehrsamt am Montag mit. Häufig würden frisierte Motorfahrräder mit falschen Auspuffanlagen unter Jugendlichen gehandelt.
Mit der Kontrolle von Motorfahrrädern erfülle der Kanton eine Bundesaufgabe, hiess es in der Mitteilung. Der Bundesrat hatte es mit der Anpassung der technischen Verkehrsvorschriften an die EU- Standards den Kantonen jedoch freigestellt, eine Kontrollpflicht für Motorfahrräder einzuführen.
Handel einschränken
Dem Strassenverkehrsamt sei es ein Anliegen, dass im Aargau kein Handel mit nicht vorschriftsgemässen Motorfahrrädern stattfinde. Deshalb werde ab dem 1. Januar 2008 für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm3 eine Kontrollpflicht eingeführt.
Kontrolliert werden müssen Motorfahrräder bei der Einlösung, bei einem Halterwechsel und bei der Ausstellung eines Duplikates für den Fahrzeugausweis. Von der Prüfpflicht ausgenommen sind nur fakbrikneue Motorfahrräder, die erstmals immatrikuliert werden.
Vorgenommen werden kann die Prüfung entweder durch das Strassenverkehrsamt in Schafisheim oder eine anerkannte Fachwerkstätte des aargauischen Fahrrad- und Motorradgewerbeverbandes
Esch doch gopf ehn Sauerei