Importeur Powerparts

  • Hi Leute, weiss jemand wer der Importeur für die Schweiz für Powerparts PP ist? Habe mir eine Gabelbrücke reingezogen für die Aprilia aber kein Beiblatt. Leider nur ein TÜV Gutachten.


    Oder hat jemand sogar ein Beiblatt für die RSV Mille Jg 2001?


    Beste Grüsse

    [SIZE=3]Gregy alias Speedking [/SIZE]

  • Hi
    Leider wieder mal die falsche Vorgehensweise. Erst nach CH-Papieren fragen, dann erst kaufen wäre die richtige Lösung gewesen :mad:


    Beim Mega-Giga-Überangebot von Herstellern, Lizenznehmern, Spezial-Parts und Markenübergreiffenden Komponenten lässt sich mit einem XY-Teil für ein XY-Bike leider wenig anfangen - ich hab zumindest nicht mal eine Herstellerseite für "Powerparts PP" gefunden (was es aber geben würde wäre PPH - Power Parts Hinz, aber die haben keine Gabelbrücken).


    Kann also genausogut chinesiche Wegwerfware wie teures High-Tech Spielzeug sein - ich glaub nicht, dass einer der weniger Aprilia-Fahrer im Forum so ganz per Zufall so ein Ding rumliegen hat.


    Aber sehen wir es doch mal locker: ausser die Gabelbrücke ist was spezielles (z.B. Superbike-Lenker-Umbau) wird doch keiner jemals merken, dass das Ding nicht Original ist (na ja, wenigstens keiner der normalen Prüfer). Zudem ist auf dem Tüv-Wisch die Adresse des Herstellers drauf - und mit bisschen Glück bekommt man im Internet (oder direkt vom dem Hersteller) eine Adresse eines CH-Lieferanten der einem eine Importeursbescheinigung machen könnte.


    Also - noch nicht gleich wegschmeissen, aber beim nächsten mal daran denken, dass wir nicht-Europäer (zumindest im formalistischen Sinn) eben trotz ECE- und bilateralen Abkommen noch ziemlich weit von den EU-Gesetzgebungen entfernt sind. D.h. erst nach Papieren fragen - und dann Geld ausgeben.


    Marc

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 ()

  • Na ja - dann hast Du ja immerhin eine Adresse wo Du nach einem CH-Importeur fragen kannst :engel:


    Weiter gibt es die Möglichkeit die Pläne und das Teil beispielsweise für eine Einzelabnahme ins Zulassungszentrum i Vuffelin zu bringen - ob sich die Kosten rechnen ist hier wieder eine andere Frage (die Experten dort sind übrigens ne andere Liga als gewisse Leute auf der MFK, da liegen die Chancen nicht übel, dass man mit einem Tüv-Zertifikat eine CH-Zulassung bekommt). Ist halt alles sehr formalistisch und der Tüv bzw. Hersteller müsste allenfalls die Pläne zur Prüfung vorlegen, aber immerhin ist das noch wesenltich macharer, als der ganze Pipapo wie Abgasmessungen und Lärmnorm-Überprüfungen bei Abgasanlagen.


    Und übrigens: mit bisschen Glück (tja, eher sehr viel) bekommt man selbst ein Teil mit Tüv-Zertifikat in der Schweiz eingetragen. Würde mich allerdings wundern, wenn das bei einem ZH-Püfamt wäre :face_with_rolling_eyes:


    Aber wie gesagt: wer soll's denn merken, wenn es kein Superbike-Umbau ist... (schon mal daran gedacht, wie viele Spezialgabelbrücken oder andere Werkparts die Hersteller mittlerweile verbauen? da schaut doch keiner mehr wirklich durch :face_with_tongue: )


    Marc

  • Ja, aber wenn's die Werke tun (so z.B. Bimota) wird das ganze Paket als Typenprüfung deklariert (Annahme).


    Aber uns kleinen normalos treten sie in den Hintern wo sie nur können. Vielleicht habe ich Glück und in 20 -30 Jahren gilt auch die TüV Genehmigung.


    Gruss

    [SIZE=3]Gregy alias Speedking [/SIZE]

  • Naja, so abwägig ist der Gedanke nicht, es ist ein Emblem drauf mit einem Powerparts Gummiguss Kleber :frowning_face:


    Da bleibt nur wegoperieren und Aprilia reinpflanzen...

    [SIZE=3]Gregy alias Speedking [/SIZE]

  • Wenn Du die Mühle grad bei der MFK gehabt hast, hast Du ja mindestens 3 Jahre Zeit bis zum nächsten Termin, da würde es sich ja fast lohnen die Brücke für den Termin umzubauen.


    Ansonsten kurz mal zur Prüfung anmelden und dann umbauen - dann bleiben 3 Jahre Zeit um ein passendes Zertifikat aufzutreiben. Bei Strassenkontrollen kannst Du das vergessen, die haben genug zu tun mit Auspuffanlagen und Ausweiskontrollen bzw. Radarauswertungen.


    Und wie gesagt: wenn's wirklich nicht anders geht, dann eifnach zur MFK schieben und abwarten. Wenn einer reklamiert, dann "uups - hab ich nicht gewusst, da hat mir doch einer einen Wisch (=Tüv-Zettel) mitgegeben". Mit bisschen Glück wird das so eingetragen, ansonsten ist immer noch Zeit sich Gedanken über die weitere Vorgensweise zu machen.


    Immerhin ist ein Zertifikat vorhanden - frag doch mal auf der Zulassungsstelle an, wie Du das am geschicktesten macht, damit eine CH-Eintragung möglich ist (Zulassungsstellt = DTC Vauffelin, nicht MFK!) das DTC hat natürlich auch ein Homepage: http://www.dtc-ag.ch
    Marc