Regelbesteuert? Margenbesteuert?

  • Was zum Tüüfu heisst das? Irgendwie heissts das bi aune Outo woni aluege :face_with_rolling_eyes:

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Nur bei dem Universum bin ich mir noch nicht so ganz sicher. (Albert Einstein)

  • jo das wörd mi au mol entressiere. Das hani au scho mängisch gläse. Was zom tüfel heist das?

    Triumph - Egal ob Unterwäsche oder Motorrad :engel:

  • Hi Leute
    Die Ganze Sache betrifft die schweizer Mehrwertsteuer.
    Könnt Euch jetzt hier eine hundert Seite lange Abhandlung reinstellen wie das genau funktioniert mit der Mehrwertsteuer, aber nachher ist man eh nicht viel schlauer, denn es gibt beinahe mehr Ausnahmen als normale Gesetzesartikel. Im übrigen für Interessierte: alles nachzulesen im "Mehrwertsteuergesetz" sowie in den diversen "Branchenbrochüren" welche diverse Branchen ganz speziell regeln.


    Grundsätzlich:
    Generell wird auf allen in der Schweiz verkauften Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer berechnet. Wie es schon heisst wird der "Mehrwert" besteuert, d.h. am Schluss muss die gesamte Differenz zwischen Herstellungspreis (d.h. Warenwert) und Ladenpreis mit 7.6% (Ausnahmen für gewisse Esswaren und Zeitungen sowie Hotelübernachtungen, da gelten andere Steuersätze) besteuert worden sein. Kurz zum Vergleich: in Deutschland sind es 16%, in Österreich 20 und in Frankreich 19%, Minimalsteuersatz in der EU ist mit 15 angegeben und die Nordländer sind irgendwo bei 27% an der Spitze der Mehrwertsteuer-Besteuerung.


    Im Normalfall macht also jeder schweizer Unternhemung einfach 7.6% auf SEINEM Verkaufswert - und kann bei der Steuerbehörde die VON IHM bezahlte Mehrwertsteuer rückfordern. Also bleibt für Ihn nur noch die effektive Differenz zu besteuern übrig. Damit man die sogenannten "Vorsteuern" (eben, die selber für Dienstleistungen oder Waren bezahlten Steuern) rückfordern kann sind extreme Kriterien vorhanden was die Rechnungen anbetrifft. Da muss von Adresse über Mehrwertsteuer-Nummer, ausgewiesene Steuer usw. alles 100% stimmen, sonst ist es ein Formfelher und die Vorsteuer kann nicht zurückgefordert werden. Das Ganze nennt sich dann Regelbesteuert (weil es die Regel ist).


    Jetzt gibt es ein Problem wenn ein Händler z.B. Euer Motorrad eintauscht und weiterverkauft. Logisch macht er einen Gewinn (er muss ja von was Leben), also ist es ein "Mehrwert" und der muss besteuert werden. Nun: Ihr habt keine Mehrwertsteuer-Nummer und seit bei den Steuerbehören nicht Mehrwertsteuer-Rechtlich gemeldet (könnt Ihr auch gar nicht, müsstet einen gewissen "Umsatz" erreichen oder ein im Handelsregister eingetragenes "Gewerbe" betreiben). D.h. der Händler müsste 7.6% auf den Verkaufspreis schlagen - und kann keine "Vorsteuer" abziehen 8o . Wenn ein Motorrad also mehrere Male "verkauft" wird, ist die Steuer mehrmals geschuldet ohne Vorsteuern geltend machen zu können - und das ist ja nicht der Sinn der Mehrwertsteuer. Da soll wie gesagt immer nur die Differenz besteuert werden.


    Desshalb gibt es das Verfahren der "Margenbesteuerung". Da muss der Händler die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis (Marge) mit 7.6% besteuern, darf dafür die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Für uns Private völlig egal (ist einfach im Betrag inbegriffen und nicht separat ausgewiesen), aber wenn einer damit beispielsweise ein Geschäft betreiben will (z.B. Kurrierfahrer, Polizeimotorrad oder bei Autos Taxi), dann kann er keine "Vorsteuer" geltend machen weil ja der Händler die Steuer nicht ausweisen darf.


    Also nochmals in Kürze:
    Regelbesteuerung: ausgewisene Mehrwertsteuer
    Margenbesteuerung: nicht ausgewiesen, nur für Private


    Auf Occasionen gilt im Normalfall die Margenbesteuerung, während bei Neufahrzeugen die Regelbesteuerung gemacht wird. Logisch, denn für ein Neufahrzeug hat der Händler vom Importeur (oder Hersteller) auch eine Rechnung bekommen mit ausgewiesener Steuer - und die will er ja zurückfordern.


    Wenn beispielsweise ein Taxiunternehmen (oder Transportunternehmen) seine Fahrzeuge verkauft, dann MÜSSEN diese die Mehrwertsteuer ausweisen wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Da hier der Händler also eine Rechnung für die Vorsteuern hat, kann er das Fahrzeug auch wieder "Regelbesteuert" weiterverkaufen - was aber wie jetzt wohl langsam klar wird, nur von Bedeutung ist, wenn wieder ein "Geschäft" das Fahrzeug kauft. Somit dürften Motorräder doch eher in den seltensten Fällen als Occasionen Regelbesteuert sein. Wer will schon mit einem Motorrad ein "Geschäft" betreiben.


    Wie gesagt: ohne Anspruch auf Vollständigkeit.


    Marc


    P.S: extra in Hauchdeutsch geschrieben, weil - wenn man sowas in Bärndütsch schreiben würde, wäre man spätestens nach dem ersten Absatz reiff für die Klapse :grinning_squinting_face:

  • WOW!! Vele Dank. Ech be jetzt of jede fall es ganzes stöck schlauer.


    Aber:
    1. Was zom kuckuck besch du vo bruef? Jurist oder was?
    2. hed sech do be mer no en frog gstellt wo du mer secher beantworte chasch.

    Zitat

    müsstet einen gewissen "Umsatz" erreichen oder ein im Handelsregister eingetragenes "Gewerbe" betreiben


    Heisst das, dass jede wo em Handelsregister i treid esch muess MwSt zahle? Muesmer do ned no zusätzlech en gwösse omsatz ha bes mer MwSt pflechtig werd? Ech meine au wemmer em HR denne esch. :confused_face:

    Triumph - Egal ob Unterwäsche oder Motorrad :engel:

  • Hi
    noch viel einfacher: ich bin Treuhänder, spezialisiert auf Unternehmenssteuern.


    Wie gesagt hab ich die Sache möglichst vereinfacht, sonst liessen sich Bücher füllen.


    Grundsätzlich gilt Artikel 21 des MWSTG (Mehrwertsteuergesetz): "Steuerpflichtig ist, wer eine mit der Erzielung von Einnahmen verbundene gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt, auch wenn die Gewinnabsicht fehlt, sofern seine Lieferungen, seine Dienstleistungen und sein Eigenverbrauch im Inland jährlich gesamthaft 75'000 Franken übersteigen".


    Jetzt könnte man diskutieren was eine Einnahme ist, was gewerblich ist oder auch was unter Eigenverbrauch verstanden wird, aber das alles ist nur für Leute wichtig welche selbständig sind, oder es werden wollen.


    Zudem gibt es dann ganze Bücher welche erklären was ein "ausgenommener" oder ein "befreiter" Umsatz ist usw. Auch das eigentlich nur wichtig für Leute welche beruflich mit Export/Import oder beispielsweise Schulungen oder Subventionen zu tun haben.


    Das mit dem Handelsregister führt hier eher zur Verwirrung (sorry), da sich viele freiwillig eintragen können. Habe ich nur erwähnt weil im Mwstg explizit steht das namentlich Personengesellschaften, juristische Personen usw. der Mehrwertsteuer unterstellt sind - und die sind bekanntlich auch im Handelsregister eingetragen.


    Marc

  • Erst mal Danke.


    Folgendes würde ich jetz doch noch gerne Wissen. Ich habe im März eine GmbH gegründet. Wir werden dieses Jahr weder einen Umsat noch einen Gewinn von CHF 75'000.-- auswisen können.
    Wenn ich das also richtig verstanden habe, bin ich erst ab einem Umsatz von mehr als CHF 75'000.-- MwSt-Pflichtig. Ist das richtig so? :confused_face:

    Triumph - Egal ob Unterwäsche oder Motorrad :engel:

  • Hi Peak
    Du wirst hoffentlich verstehen, dass ich nicht in einem Motorradforum (und schon gar nicht gratis) eine umfassende Steuer-Beratung machen kann und will. Und so gebe ich nur Sachen weiter welche so im Internet auch runtergeladen werden können.


    Grundsätzlich hast Du aber Recht, wenn der Umsatz nicht vorhanden ist, ist man nicht steuerpflichtig (wer extrem viel Vorsteuern hat und netto keine 4000 Franken abliefern müsste, kann sogar bis 250'000 Umsatz auf eine Registrierung verzichten). Allerdings gibt es gerade bei der Gründung einer Gesellschaft doch hohe Anschaffungskosten (Auto, Büroräume, Computer, Geräte, usw) und die können bei sofortigem Beitritt bei der Mehrwertsteuer geltend gemacht werden. Zudem können Büroräume nur für Mehrwertsteuerlich registrierte Gewerbe optiert werden. Falls Du ein Handelsunternehmen hast, werden auch dauernd wieder Vorsteuern bezahlt werden müssen - und Deine Kunden werden eventuell auch verlangen dass die Mehrwertsteuer für "Ihre" Buchhaltung wieder ausgewiesen wird.


    Wer mit Export zu tun hat, kann doppelt profitieren, denn bei Export sind keine Mehrwertsteuern geschuldet. D.h. man kann die bezahlten Steuern zurückfordern - und bezahlt selber keine.


    Wer nur eine kleine "Firma" hat (ein Hobby sozusagen), kaum Vorsteuern hat und auch in Zukunft nie damit rechnen muss steuerpflichtig zu werden (bei der Mehrwertsteuer, direkte Steuern sind wieder ein anderes Thema), kann durchaus ohne Registrierung leben. Als gewinnorientierte GmbH (ist ja kein Hobby mehr, sonst hättest Du keine Gesellschaft gebraucht) würde ich empfehlen sich eventuell trotzdem registrieren zu lassen - sonst macht der Buchhalter die Schraube wenn er mal die gesamte Buchhaltung umstellen muss. Aber eben: nur im Einzelfall mit Kenntnis aller Zahlen, Bilanzen, Budget und Strategien sowie Business-Plänen zu entscheiden!


    Da es bei Deiner Firma ganz sicher noch einige andere Steuerfragen zu lösen gibt (und auch administrative sowie Buchhalterische, auch AHV, Pensionskasse, Betriebsausfall, Haftpflicht und andere Versicherungen) würde ich Dir empfehlen Dir einen Berater (Treuhänder, Steuerberater, Buchhalter) zu "leisten" der Dich genau beraten kann. Denn leider ist es so, dass "Fehler" in der Anfangsphase erst sehr viel später Auswirkungen haben - und man dann keine Möglichkeiten zur Korrektur mehr hat. Wäre doch Schade wenn Du dann trotzdem Mehrwertsteuern bezahlen musst - und die Vorsteuern nicht zurückbekommst. Zudem ist bei einem "Review" der Zahlen für alle beteiligten der GmbH sichergestellt, dass keiner zu seinen Gunsten an der Buchhaltung "gedreht" hat. Aber wie gesagt: ist, bis zur Einführung des neuen RLG (Rechnungs-Legungs-Gesetztes), freiwillig - und wird es vermutlich für kleine Gesellschaften (ausser AG) auch bleiben.


    Aber eben: kann nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Komponenten bestimmt werden.


    Ist (entgegen vielfacher Meinung) nicht ganz so einfach ein eigenes "Geschäft" zu führen. Ein Grossteil aller Pleiten (mal abgesehen von Klagen welche die Geschäfts-Haftpflicht nicht decken will) kommen davon das die Leute zwar sensationell arbeiten und durch Aufträge bis zum Hals eingedeckt sind, aber durch falsche Kalkulation und Fehler in der Buchhaltung sowie Jahre später auftauchende Rechnungen von AHV wie auch Steuern in einen Liquiditätsenpass kommen und dadurch Konkurs anmelden müssen. Dass gerade Inhaber einer GmbH vielfach auch Privat haften sagt auch keiner (soll ja beschränkte Haftung sein), aber da im Verlauf eines Geschäftslebens irgendwann mal Verträge auch Privat unterschrieben werden und Hypotheken oder Darlehen mit Privatbürgschaft aufgenommen werden (müssen), kann das auch anders kommen - zudem gibt es auch den "betrügerischen Konkurs" und Verwaltungsratsklagen - und viele Steuerprobleme kommen nicht von den direkten Steuern sondern von AHV und Mehrwertsteuer. So viele Spezialverordnungen wie dort, gibt es sonst nirgens, d.h. man (auch Berater) macht dort einfach immer wieder kleine Fehler - und die kosten!


    Marc

  • @ yam660 : Hey i ha grad gseh das du ja bir WV arbeitisch.... :grinning_squinting_face::grinning_squinting_face: isch ja huere witzig, i bi lehrling bir WV-Bern !!!! bisch du uf dr GD?? oder meh so e art freie berater :confused_face: gits ja oh bi üs... also back to topic !!!

  • Zitat

    Du wirst hoffentlich verstehen, dass ich nicht in einem Motorradforum (und schon gar nicht gratis) eine umfassende Steuer-Beratung machen kann und will. Und so gebe ich nur Sachen weiter welche so im Internet auch runtergeladen werden können.


    Das ist mir natürlich klar. Auf jeden Fall, hast du mir extrem weiter geholfen und ich werde mich mit meiner Treuhänderin noch einmal in Verbindung setzten.


    Danke Viel mal.


    @Semmelreiter:

    Zitat

    also back to topic !!!


    Topic esch glaub klärt :winking_face:

    Triumph - Egal ob Unterwäsche oder Motorrad :engel:

  • OK i dänke i weiss itze wies gmeint isch. I ha scho gmeint das sigi öpis wie me när bim fahre mues zahle wüus eher grossvolumigi Motore si gsi :face_with_rolling_eyes:

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Nur bei dem Universum bin ich mir noch nicht so ganz sicher. (Albert Einstein)

  • Und was isch wes bir Typeschiin-Nummere es X het :confused_face:

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Nur bei dem Universum bin ich mir noch nicht so ganz sicher. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Milhouse
    Und was isch wes bir Typeschiin-Nummere es X het :confused_face:


    gib grad mal sone typeschiin nr. ah !! de chani schnäll im system ga luege....... also bitte di ganzi nr.


    vilicht chame das x wäg lah, gits mängisch o dasme es 0 nid mues iigäh....

  • Nume X, süsch nüt...

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Nur bei dem Universum bin ich mir noch nicht so ganz sicher. (Albert Einstein)

  • aha... ja hesch de dr FHz uuswiss geseh?? vilicht heters eifach no nid gwüsst und das x als platzhalter gno ..........