1. zusammenkunft mit der lieben polizei :)

  • morgen morgen


    hab ja vor kurzem mein möpi ein wenig umgebaut. habs endlich geschafft dieses plastikteil am heck ab zu nehmen und einen ordentlichen kzh zu montieren. dazu habe ich vorne und hinten kellermänner montiert. bin seit dem wochenende wieder unterwegs und wer nimmt mich gestern abend frisch fröhlich von der strasse? die polizei :)! dachte zuerst, es wäre ne geschwindigkeitskontrolle. doch es entpuppte sich als fahrzeugkontrolle.
    sie begutachteten mein töff ein wenig und fragten dann, ob da alles original wäre. sagte natürlich nein, die blinker sind ausgetauscht worden. dann die frage, ob ich die selbst montiert hätte. hab dann gesagt, mein mech hätte sie montiert beim kauf und sie seien geprüft (was sie ja auch sind!!). hab gedacht, ich geh das risiko nicht ein und sage, ich hätte sie montiert. nach kurzer nachkontrolle liesen sie mich dann weiter fahren.
    jetzt noch eine frage. wie kann ich beweisen, dass diese blinker geprüft sind? man muss sie ja nicht eintragen lassen etc. wenn sie jetzt blöd getan hätten, dann hätte ich nichts beweisen können..
    ausserdem haben sie nichts beanstandet an den fehlenden spiegeln.


    greetz

    Geändert:


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  • ganz eifach, blinker münd uf äm glas äh E-nr ha(ich glaub E11, bin aber nöd sicher). somit chan mer rasch gseh ob sie legal sind...

    dä dummä g'hört d'welt.....

  • Hi
    Alle "Beleuchtungsmittel" (welch ein Wort) müssen zugelassen sein. Zulassung ist international geregelt und wird mit einer sogenannten E-Nummer gemacht.


    Wenn Du die Blinker ganz genau anschaust, wirst Du irgendwo in einer Ecke (und zwar bei allen Blinkern, auch auf dem Rücklicht, dem Stopplicht, dem Scheinwerfer - und selbst der Nummernschildbeleuchtung) eine E-Nummer finden (E4 für Blinker, wenn ich es grad richtig im Kopf habe - noch später eingefügt: Saubängel wird's sicher besser wissen als ich - denn ich wechsle Blinker grundsätzlich nur aus wenn sie kaputt sind und dann auch nur gegen Original).


    Diese Nummern werden vom Hersteller eingeprägt und bescheinigen die Übereinstimmung mit den internationalen Vorschriften. Ebenfalls wird mit den Lampen zusammen immer angegeben welche Stärke die Lampe haben muss/darf - und wer gut schaut, wird selbst da drauf eine E-Nummer finden können (ganz nebenbei: die fehlt bei den Austauch-LED Rückleuchten welche man statt einer normalen Birne einschrauben kann).


    Aufgepasst: E-Nummer bescheinigt zwar, dass der Blinker zugelassen ist, aber nicht, dass der Blinker richtig eingebaut ist. Da gibt es nämlich noch Vorschriften wie weit auseinander die Blinker sein müssen (drum gibt es Blinker mit verschieden langen Auslegern), die Abstrahlwinkel sind geregelt (dürfen nicht irgendwie verdeckt werden, auch nicht durch Gepäck) und Vorschriften wie schnell die Blinker blinken müssen (drum müssen bei Mini-Blinkern wie den "Kellermann" zusätzlich Dioden in die Leitung eingebaut werden, sonst blinken die zu schnell). Logisch, dass auch die Farbe des Lichts geregelt ist, aber das wird eben meistens durch den Hersteller gelöst (also blinken auch weisse Blinkergläser mit gelbem Licht ode Klarglas-Rücklichter mit rot).


    Wenn einer frägt, ob man selber Blinker eingebaut hat, dann würde ich im Gegenzug mal fragen, ob ich eine Händlerbescheinigung brauche, wenn ich selber eine Birne gewechselt habe. Anders gesagt: geht keinen was an!


    Marc
    die wollten Dich nur nervös machen :face_with_tongue:
    und übrigens - richtig geraten: auch die Rückspiegel brauchen eine E-Nummer, und seit vielen Jahren sind 2 Spiegel Pflicht. Nur damit keiner auf falsche Gedanken kommt: selber eine E-Nummer einzuprägen wäre dann Urkundenfälschung. Wer in seinem Lebenslauf keine unliebsamen Eintragungen haben möchte, sollte darauf lieber verzichten.

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 ()

  • Zitat

    Original von Yam660


    Marc
    die wollten Dich nur nervös machen :face_with_tongue:
    und übrigens - richtig geraten: auch die Rückspiegel brauchen eine E-Nummer, und seit vielen Jahren sind 2 Spiegel Pflicht. Nur damit keiner auf falsche Gedanken kommt: selber eine E-Nummer einzuprägen wäre dann Urkundenfälschung. Wer in seinem Lebenslauf keine unliebsamen Eintragungen haben möchte, sollte darauf lieber verzichten.


    Du machsch die weder emol nervös die Jungs do ... do chasch no vel schlimmeri Sache baschtle und chunsch guet dure ... glaub'mer ich kenns ... Bsp, Unfall mit Slicks gha, emene ned strossezugleno töff usw... En SX Crosser uf Sumo umbaut gsii... het das öpper interessiert ... nö! :face_with_tongue:

  • ja, das händs 100 pro! han i extra glueget, dass diä das händ! und verbaut sinds richtig. werdet nöd verdeckt. han widerständ ibaut, dass d'blinkgschwindigkeit stimmt. und dä abstand söt au richtig si (han i aber nöd nagmesse)!


    @lümmel. das isch dänn glaubs immer no ä frag vom glück :D! chan au ganz anderscht cho dänk i mal! hehe

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  • das isch nid nume 1 oder 2x so passiert ... sondern gaaanz vel mol ... jo, chan immer andersch gho, aber dänn gits immer no ganz vel schlupflöcher i de CH Gsetz :smiling_face: ... nume chli 741 usw. läse und chli diskrepanze diskutiere chan unterhaltsam sii.

  • Ist mir sowieso ein Rätsel wiso man zugelassene Blinker braucht wenn man ganz ohne fahren dürfte.


    Käme sicher gut, bei der Kontrolle die nicht zugelassenen Blinker abschrauben.... :smiling_face: :smiling_face:


    Yam660


    2 Spegel sind Vorschrift??????? Hatte noch nie Probleme weil ich nur den linken habe. Würde sogar meinen es braucht nur den!

  • Zitat

    Original von Neeri
    Ist mir sowieso ein Rätsel wiso man zugelassene Blinker braucht wenn man ganz ohne fahren dürfte.



    wär direkt mal uszprobiere. bim louis 4 so allerweltsblinker chaufe wo nüd zueglah sind für 2.50euro s stück und denn wennd ine kontrolle chunsh die eifach schnell abbreche und denn chönds nüt meh säge haha :mad:



    nei isch halt sooo..ohni derf mer, aber wenn drah hah wotsch, denn müends korrekt und zueglasse sii.


    genau s gliche mit em abstand vo de blinker wos mindeschtens müend hah.

    SUZUKI - selbst unter zweifelhaften Umständen klappt´s immer
    SUZUKI - SUche ZUverlässige KIste
    SUZUKI - Schnell und zügig um Kurven irren
    SUZUKI - So ungestüm zieht überhaupt kein Italiener

  • dörf mer au ganz ohni spiegel unterwägs si??

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  • einiges stimmt, anderes nicht.


    die beleuchtungsteile müssen geprüft sein und ein "E" prüfzeichen aufweisen. dieses gibt auskunft darüber, dass dieses beleuchtungsteil geprüft ist und in welchem LAND, jedes land hat eine andere nummer so entstehen die


    E1 - E"x" nummern.


    dazu muss zusätzlich eine zweite nummer auf dem beleuchtungsteil sein, zwingend. diese gibt auskunft darüber, welchen zweck dieses beleuchtungsteil erfüllt, resp. für welchen zweck dieses beleuchtungsteil geprüft worden ist z.b. scheinwerfer, nebelleuchte vo., nebelschlussleuchte, blinker, SEITENblinker, etc. ...


    sonnst könnte ja jemand einen seitenblinker vorne als abblendlicht montieren und "behaupten" ja mein abblendlicht ist legal, da es ein "E"-prüfzeichen aufweist ....


    :winking_face:


    diese regelung gilt aber NUR in der schweiz!!! in deutschland muss zusätzlich ein gültiges TüF gutachten oder dekra oder ähnliches vorliegen in dem auch die fahrzeugdaten /typ stehen. darin bestätigt der hersteller, dass dieses beleuchtungsteil dem original in nichts nachsteht, der splitterschutz, die ausleuchtung in lux und winkel etc bla bla gewährleistet ist....


    :smiling_face_with_horns:


    ""Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1". ""


    E-Prüfzeichen wikipedia

    rally lugano: "du... wo sind mer da? - scheissegal, gib gaaaas!!!!!!!!"

    2 Mal editiert, zuletzt von V|RuS ()

  • :smiling_face: nicht übel! hehe


    aber wie siehts mit den rückspiegeln aus? :ugly:

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  • DonBosco


    Ich weiss scho. Macht ja au irgendwodure Sinn.


    DaN


    Vilicht dörfsch d'Spiegel anstatt am Töff au an Helm montiere

  • Zitat

    Original von Neeri
    DaN


    Vilicht dörfsch d'Spiegel anstatt am Töff au an Helm montiere


    han i wieder abmontiert, will i halbe afange schille han, drum nöd diä bescht lösig!

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  • git so helmspiegel ... also mini rückspiegel sind überhaupt ned z'bruuche gsehne nüd det inne, aber lohni dra, well no e blinker dine isch ... im Winter demol chli uuswäxle :smiling_face: