Bern - Autolenker, denen der Führerausweis abgenommen worden ist, können ab 2008 nicht mehr auf ein auf 45 Stundenkilometer gedrosseltes Fahrzeug umsteigen. Der Bundesrat hat entsprechende revidierte Bestimmungen in Kraft gesetzt.
Mit dem Führerausweis-Entzug wird es neu keine Fahrberechtigung für die Spezialkategorie F mehr geben.
Diese Kategorie umfasst ohne Motorräder alle Motorfahrzeuge, die nicht mehr als 45 km/h fahren. Gedrosselte Fahrzeuge dürfen neu statt ab 16 erst ab 18 Jahren gefahren werden.
Vor allem der Touring-Club Schweiz hatte sich dagegen gewehrt, nach einem Führerausweisentzug Fahrten mit gedrosselten Autos zu verbieten.
Nur mit höchstens 45 km/h fahren zu können, sei Strafe genug, befand der TCS. Wegen des Ausweisentzuges möglicherweise die Arbeit zu verlieren, sei als Strafe nicht verhältnismässig.
Velo- und Mofafahrer, die angetrunken im Sattel erwischt werden, müssen ab 2008 erst zur Blutprobe antreten, wenn der Atemluft-Test bei ihnen mehr als 1,1 Promille im Blut anzeigt. Bisher galt als Grenzwert 0,8 Promille. An den Sanktionen ändere sich nichts, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Strassen.
Grund für die Neuerung seien die im Vergleich mit der Bestrafung hohen Kosten für die Blutuntersuchung. Die Neuerung ist Bestandteil der Strassenverkehrskontrollverordnung. Diese enthält bisher in anderen Verordnungen enthaltene Bestimmungen und damit zusammenhängende Massnahmen.
Neue Fahrzeuge für Personentransporte dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr mit Längsbänken ausgerüstet werden. Mit dieser in der Anhörung unumstrittenen Vorschrift soll die Sicherheit der Fahrzeuginsassen verbessert werden.