Darf ich in der Schweiz mit einer Originalform, aber getönten Scheibe mit ABE und TÜV fahren, ohne sie vorzuführen!?

Getönte Scheibe!
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Dark Spider -
23. August 2006 18:05 -
Erledigt
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Ja!
Anforderung an Scheibe:
- Kantenschutz
- keine Verletzungsgefahr (also keine offenen Kanten/Ecken bzw. bruchsicheres Glas)
- falls abgedunkelt (oder z.B. GFK) darf das Sichtfeld nicht eingeschränkt sein
- falls Sichtfeld durch (höhere) Scheibe eingeengt ist, wären Scheibenwischer Pflicht (ähm - relativ theoretische Anforderung, aber beispielsweise beim BMW-Roller, dem mit dem Dach, umgesetzt)Ansonsten alles möglich, sogar Eigenbau (für einmal ein Klitzekleiner Vorteil gegenüber dem Tüv-Kram).
Marc
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also de bmw roller esch no geil de C1 absolut scheusslich aber zum fahre no kuhl
cu charlie