Getönte Scheibe!

  • Darf ich in der Schweiz mit einer Originalform, aber getönten Scheibe mit ABE und TÜV fahren, ohne sie vorzuführen!? :confused_face:

    Ich bi kein blaue Fleck uf deStrass! :face_with_tongue::smiling_face_with_horns:

    "Die grosse Frage die ich trotz meines 30-jährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: Was will eine Frau eigentlich?"

    Sigmund Freud

  • Ja!
    Anforderung an Scheibe:
    - Kantenschutz
    - keine Verletzungsgefahr (also keine offenen Kanten/Ecken bzw. bruchsicheres Glas)
    - falls abgedunkelt (oder z.B. GFK) darf das Sichtfeld nicht eingeschränkt sein
    - falls Sichtfeld durch (höhere) Scheibe eingeengt ist, wären Scheibenwischer Pflicht (ähm - relativ theoretische Anforderung, aber beispielsweise beim BMW-Roller, dem mit dem Dach, umgesetzt)

    Ansonsten alles möglich, sogar Eigenbau (für einmal ein Klitzekleiner Vorteil gegenüber dem Tüv-Kram).

    Marc

  • also de bmw roller esch no geil de C1 absolut scheusslich aber zum fahre no kuhl

    cu charlie

    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort um Längen...