Da immer wieder einige Leute Fragen haben betreffend der gesetzlichen Lage bei Austauschschalldämpfer, poste ich hier mal die Texte, die ich auf der Homepage eines schweizer Auspufflieferanten gefunden hab. Zusätzlich auch noch das Merkblatt der ASA zu diesem Thema.
"Kurzfassung der Schweizer Richtlinien für legale Austausch-Schalldämpfer:
- Legal sind nur Schalldämpfer, die mit einer CH-Eignungserklärung des Importeurs ausgeliefert werden.
- Diese Bestätigung muss mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
- Darin bestätigt der Importeur im Besitz der vollständigen EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente zu sein.
- Eine EG-ABE genügt in der Schweiz nicht! Es ist der komplette EG-Prüfbericht mit sämtlichen Motor- und
Messdaten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. Diese Papiere werden vom Schalldämpfer-
Hersteller normalerweise nicht an Endkunden herausgegeben.
- Eine Eintragung eines Austausch-Schalldämpfers mit CH-Eignungserklärung in den Fahrzeugausweis ist
nicht nötig und wird von vielen Strassenverkehrsämtern abgelehnt.
- Schalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen mit ebenfalls integriertem Katalysator
ersetzt werden. Dies gilt schon lange, wird nun aber konsequent durchgesetzt.
- Wird das Geräusch einer Anlage als störend oder lästig empfunden, wird eine Vorbeifahrtsmessung nötig.
Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei darf der Referenzwert des Typenscheins nicht
überschritten werden.
- Alle Anlagen, welche die Schweizer Bestimmungen nicht erfüllen, können mittels Lärmmessung im DTC
geprüft werden, was aber mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.
- Am 18. Mai 2006 tritt die EU-Richtlinie 2005/30/EG in Kraft. Diese neue Richtlinie ersetzt die 97/27/EG
und gibt den Nachrüst-Schalldämpferherstellern erstmals die Möglichkeit Anlagen mit Katalysator
prüfen zu lassen." [SIZE=1](von http://www.psm-parts.ch)[/SIZE]
Link zum Merkblatt "Austauschschalldämpfer" der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter)