Verzeigung mit Lernfahrausweis

  • Hallo zusammen

    Ich wurde vor ca. 1 Woche in Zürich von der Polizei kontrolliert, ich habe einen Stau auf der Albisriederstrasse Richtung Albisriederplatz auf der Busspur überholt und bin dann auch auf der Busspur links an der Bus-/Tramhaltestelle vorbeigefahren. Ich wurde sofort rausgewinkt und mir wurde gesagt, dass ich verzeigt werde und unter Umständen mit Führerausweisentzug rechnen muss, weil ich die Verkehrsinsel (also die Haltestelle) auf der falschen Seite umfahren hätte. Meiner Meinung nach habe ich dabei niemanden gefährdet (kann aber natürlich sein, dass die Polizei das anders sieht), die Busspur war in beide Richtungen leer und ich habe auch keine anderen Vorstrafen oder Verwarnungen oder sonstwas.
    Ich habe aber momentan noch den Lernfahrausweis und erst in 5 Wochen die Prüfung (Erstversuch) und es wäre in jedem Fall ärgerlich wenn ich den Schein abgeben muss, aber besonders wenn noch vor bestandener Prüfung, weil ich dann die ganze Ausbildung von vorne machen muss und unter Umständen die Prüfung zeitlich erst nächstes Jahr im Frühling schaffe.

    Deshalb meine Frage: hat irgendjemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht? Mit was für einer Strafe muss ich realistisch rechnen und wann bekomme ich den Bescheid darüber? Und sind die generell strenger wenn man Scheisse baut mit Lernfahrausweis?

    Danke schonmal im Voraus, ich habe mir die letzte Woche die ganze Zeit den Kopf darüber zerbrochen und male mir schon das worst case Szenario mit 3 Monaten Führerausweisentzug aus:(

    Einmal editiert, zuletzt von mm02 (11. März 2025 11:21) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich kann dir leider keine Auskunft geben über die zu erwartende Strafe....

    Meine Gedanken zu deinem Vergehen:

    Den Lernfahrausweis ist so eine Art Test, man schaut ob der Bewerber den grossen Schein verdient....fähig ist sich Gesetzeskonform im Verkehr zu bewegen....was meiner Meinung nach bei dir noch nicht gegeben ist...

    Deine Ausrede, ich habe ja niemanden gefährdet, da war kein Bus wird nicht wirklich helfen. Im Endeffekt wird der Stadthalter entscheiden und das Strassenverkehrsamt den Vollzug durchführen.

    Der Staat geht von einer eventuellen Gefährdung aus.....es hätte ja ein Bus kommen können. Die Busse für eine Geschwindigkeitsübertretung ist auch gleich bei leerer Strasse oder bei anderen Autos/ Verkehrsteilnehmer im Blickfeld.

    Ich hoffe, dass die Staatsmacht dir wohl gesonnen ist und die Bestrafung möglichst gering ausfällt.

  • Meiner Meinung nach habe ich dabei niemanden gefährdet (kann aber natürlich sein, dass die Polizei das anders sieht),

    Wenn ich um 03:20 mit 250kmh über die Bahn bretterr gefährde ich auch niemanden, da die Bahn leer ist - man wird dennoch geteert, gefedert und kastriert! Zu recht! Vielleicht noch gerädert!


    Aber: Du kannst wählen, wann Du den Lappen abgeben willst. Dann gibst ihn einfach nach der Prüfung ab!


    Du musst das positiv sehen: ist alles gut investiertes Lerngeld!

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 , Honda CB 250G , Honda VTR 1000 SP2

    i.B.: Kawasaki KLE 500 , Honda CBR 600 F , Honda CRF 1000L Africa Twin , Ducati Scrambler Urban Enduro :tee:

  • Genau dieses falsche Denken, Verhalten und Fahren bringt alle anständig fahrenden Motorradfahrer immer wieder ungerechtfertigt in Verruf.

    Zieh den Kopf ein und trag die Strafe wenigstens stillschweigend und reuig.

    Du hast noch einiges zu lernen, das mussten übrigens alle von uns.

    Und was hättest Du mit den paar Sekunden die du dadurch evtl. schneller gewesen wärst, gemacht?

    DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR "IRGENDWANN".... B) 

  • Ja da hat das Forum wieder mal ein "Opfer" erhalten.

    Das Verhalten war natürlich falsch. Die Busspur heisst nicht umsonst BUS-Spur und auch mit dem Motorrad muss die Position in der Kolonne eingehalten werden.

    Zumindest so viel zu den regeln.

    In Wahrheit hat wohl jeder von uns schon mal eine Kolonne an der Ampel überholt und ist nach vorne gefahren. In einigen Ländern dürfen Busspuren mit Motorrädern durchaus befahren werden (allerdings nicht hier, da zählt das nicht als Ausrede).

    Aus dem ursprünglichen Beitrag lese ich heraus, dass dem Thread-Starter durchaus bewusst war, dass die Busspur nicht benutzt hätte werden dürfen. Daher hat er die Konsequenzen billigend in Kauf genommen. Eine Unkenntnis der Verkehrsregeln wäre ja ebenfalls fatal gewesen und hätte gezeigt, dass mm02 wohl in der theoretischen Prüfung schon nicht aufgepasst hat und die Regel nicht kennt.

    Natürlich muss man dann eben nicht heulen wenn es halt dann doch schief gegangen ist. Ich sehe aber auch nicht wirklich, dass mm02 sich hier über falsche Signalisation oder ungerechte Behandlung beklagt. Einzig etwas "schönreden" scheint dabei zu sein ("niemanden gefährdet"). Die Gefährdung ist in diesem Fall wohl eher sekundär.

    Am Ende kannst du aber nur abwarten und die Strafe akzeptieren. Wenn du einen Verkehrsrechtsschutz hast kannst du mal bei dem anrufen und nachfragen. Es ist wie es ist. Ich hoffe du siehst deinen Fehler ein und akzeptierst halt die Strafe dafür. Hier im Forum sind natürlich nur perfekte Menschen unterwegs die noch nie gegen ein Strassenverkehrsgesetz verstossen haben. Naja, zumindest fast nie. Oder meistens. :zany_face:

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • In Wahrheit hat wohl jeder von uns schon mal eine Kolonne an der Ampel überholt und ist nach vorne gefahren. In einigen Ländern dürfen Busspuren mit Motorrädern durchaus befahren werden (allerdings nicht hier, da zählt das nicht als Ausrede).


    Sogar hier in der Schweiz darf man das. Kanton Aargau z.b.

  • Genau dieses falsche Denken, Verhalten und Fahren bringt alle anständig fahrenden Motorradfahrer immer wieder ungerechtfertigt in Verruf.

    Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten Strizzi aber ich finde du gehst etwas zu hart ins Gericht mit dem Threadersteller.

    Ich denke da gibt es durchaus schlimmere Kandidaten welchen "unsere Ruf kabutt geht" 😁

    Der db-Killer Entferner

    Der 200km/h in 30er

    Etc.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • In Wahrheit hat wohl jeder von uns schon mal eine Kolonne an der Ampel überholt und ist nach vorne gefahren. In einigen Ländern dürfen Busspuren mit Motorrädern durchaus befahren werden (allerdings nicht hier, da zählt das nicht als Ausrede).


    Sogar hier in der Schweiz darf man das. Kanton Aargau z.b.

    Nicht generell. Es gibt ein paar Stellen, wo man es explizit darf.

    Ich verstehe den Aufschrei auch nicht. Solche Vergehen sind doch nun wirklich absolute Kavaliersdelikte und die Strafen völlig an jeder Verhältnismässigkeit vorbei. Und das wissen auch die meisten Polizisten und die dulden es auch entsprechend, solange man es nicht gerade wie Ghostrider macht.

    Dass man als Lernfahrer sich einfach mal ne erste Zeit lang am Riemen reissen sollte, ja absolut. Mitleid gibts keins, wenn man erwischt wird. Ich weiss ja nicht, was an der Aussage des Polizisten nicht klar genug ist. Wenn mir ein Polizist sagt ich muss mit einem Ausweisentzug rechnen, dann rechne ich einfach mal mit einem Ausweisenztug, bis ich den offiziellen Brief bekommen habe. Und das Rechnen macht genau keinen Unterschied für den Zeitraum dazwischen oder danach. Also warte einfach ab. Mein Tipp: 1 Monat oder sogar bloss ne Verwarnung.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Hallo zusammen

    Ich wurde vor ca. 1 Woche in Zürich von der Polizei kontrolliert, ich habe einen Stau auf der Albisriederstrasse Richtung Albisriederplatz auf der Busspur überholt und bin dann auch auf der Busspur links an der Bus-/Tramhaltestelle vorbeigefahren. Ich wurde sofort rausgewinkt und mir wurde gesagt, dass ich verzeigt werde und unter Umständen mit Führerausweisentzug rechnen muss, weil ich die Verkehrsinsel (also die Haltestelle) auf der falschen Seite umfahren hätte. Meiner Meinung nach habe ich dabei niemanden gefährdet (kann aber natürlich sein, dass die Polizei das anders sieht), die Busspur war in beide Richtungen leer und ich habe auch keine anderen Vorstrafen oder Verwarnungen oder sonstwas.
    Ich habe aber momentan noch den Lernfahrausweis und erst in 5 Wochen die Prüfung (Erstversuch) und es wäre in jedem Fall ärgerlich wenn ich den Schein abgeben muss, aber besonders wenn noch vor bestandener Prüfung, weil ich dann die ganze Ausbildung von vorne machen muss und unter Umständen die Prüfung zeitlich erst nächstes Jahr im Frühling schaffe.

    Deshalb meine Frage: hat irgendjemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht? Mit was für einer Strafe muss ich realistisch rechnen und wann bekomme ich den Bescheid darüber? Und sind die generell strenger wenn man Scheisse baut mit Lernfahrausweis?

    Danke schonmal im Voraus, ich habe mir die letzte Woche die ganze Zeit den Kopf darüber zerbrochen und male mir schon das worst case Szenario mit 3 Monaten Führerausweisentzug aus:(

    Willkommen im Forum mm02 !

    Wie heisst es so schön, aufstehen, Krönchen richten, weiter gehen.
    Lass uns wissen wie es rausgekommen ist.

    Ich werde mich hüten einen weiteren Stein zu werfen, da schon im Duett mit den Carabinieri über die Sicherheitslinie überholt hat.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • mm02 Die Frage ist, wie schnell die Polizei das zur Staatsanwaltschaft bringt und wie schnell dann ein Strafbefehl kommt. Da kannst Du schon mal mit mehr als ein oder zwei Wochen rechnen. Wie hoch die Busse ausfallen wird, kann ich nicht sagen. Aber erst wenn Du den strafbefehl akzeptiert hast resp. die Strafe rechtskräftig ist, wird das Strassenverkehrsamt in der Regel über die Administrativmassnahme entscheiden, sprich Verwarnung oder Entzug des Führerausweises.

    Konkret solltest Du also die Prüfung in fünf Wochen ablegen können, bevor das STVA einen Ausweisentzug anordnet.

  • Bezieht sich die Frist denn auf das Datum des Strafvollzugs oder auf das Datum des Vergehens? Ersteres würde mich verwundern. Sprich es spielt imho keine Rolle, ob du jetzt noch schnell schnell die Prüfung machst oder nicht.

    Wer weiss wie das läuft?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo (11. März 2025 23:31)

  • Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Damit kannst du die Gerichtskosten abfedern, dein LFU wird aber davor nicht sicher sein.

    Aber du warst dir ja dieses Risikos bewusst, du kennst die Verkehrsegeln und hast diese strafe in kauf genommen. tja.

  • Du hast folgende Uebertretungen:

    - 304.10 «Hindernis rechts umfahren» (2.34; Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 24 Abs. 1 Bst. b SSV) = 100.-

    - 307.2 Befahren einer Busfahrbahn (Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 34 Abs. 1 SSV) = CHF 60.-

    Vielleicht noch ein paar Verbotstafeln/Gebotstafeln mehr nicht beachtet. Aber eine Verzeigung? Eigentlich sind das alles Ornungsbussen (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/93/de).

    Vielleicht summieren sind die Uebertretungen einfach, dass die Summe eine Verzeigung gibt.


    Edith hat noch meine neuste Uebertretung gefunden, die mach ich im Moment öfters ...

    320.

    1. Lernfahrten ohne Anbringen der L-Tafel (Art. 27 Abs. 1 VRV)

    20

    2.

    Nichtentfernen der L-Tafel, wenn keine Lernfahrt stattfindet (Art. 27 Abs. 1 VRV)

    20

    Vor allem 2. ... der Junior macht das L immer geflisstenlich dran ... aber keiner nimmt es wieder weg :zany_face:

    Aber bis jetzt noch nie erwischt worden...

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

    Einmal editiert, zuletzt von shphil (12. März 2025 20:37)