Lernfahrausweis Kat A1 beantragen

  • Hallo erstmal alle zusammen aus dem Forum!
    Ich möchte so bald als möglich den Führerschein für 125cc Motorräder machen und bin 20 Jahre alt.

    Ich habe das Forumular vom Strassenverkehrsamt für die Beantragung eines Lehrfahrausweises ausgedruckt vor mir liegen.
    Nebst Optikertest brauche ich noch den Nothelferkurs (den ich habe) und sonst nichts mehr, ist das richtig? Dann gehe ich zur Einwohnerkontrolle, lasse meine Identität bestätigen, und die schicken den Wisch dann zum Strassenverkehrsamt, oder?

    Ich habe mal was gelesen von wegen Praktische Schulung 8 Stunden (vor dem erhalt des L), und der Theorieprüfung VOR dem erhalt des L.

    Ich bin nun wegen der informationsflut ziemlich verunsichert und weiss nicht, was mich das alles so kosten wird (ohne und mit fahrstunden), und wie lange ich da so warten muss ungefähr, und was alles gemacht werden muss, bevor ich das L bekomme.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Liebe grüsse, Sam

    I'm just a Kid, and life is a Nightmare!

  • Also ich empfehle dir Kat A- zu machen:

    [Blockierte Grafik: http://data.go-offroad.ch/pom_svsa_katas.gif]
    Kategorie A- ( Beschränkt )

    "Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW
    und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg"

    Uf guet Düütsch du defsch groosi maschine Fahrä mit maximal
    25kw (34ps) abedrosslet aber die 25kw defsi nur haa wen de töff minimum 156kg schweer isch, d.h ned meh als 0.16kw pro kilo.

    Voruusetzige sind:
    -Mindestalter: 18 Jahre
    -Theorieprüfung = Lernfahrausweis (4Monnet gültig)
    -Grundschulung (verlängerung der Lehrnfahrausweisses +12Monnet) + Verkehrskunde = Prüfung

    Ha musch jetz also:
    -8h Verkehrskundeunterricht (c.a 300.-)
    -12h Gundschulung (450-600sfr je nach Fahrschuel)

    Verkehrskunde-Unterricht:
    Bei der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung für die Kategorie A, A1, B, B1, C oder C1 ist nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde von acht Stunden Dauer bei einem/einer Fahrlehrer/in besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.

    Grundschulung:
    -Manöver
    -Fahren im Verkehr
    -Kurvenfahren

    Wichtiges:
    -Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt wenn dreimal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden wurde und das Strassenverkehrsamt die Fahreignung des Bewerbers verneint.
    -Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A- dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
    -Prüfungsfahrzeug: Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von nicht mehr als 25kW Leistung.

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    Neues:
    Führerausweis auf probe:
    [Blockierte Grafik: http://data.go-offroad.ch/NewsSubContain…010ImagePic.gif]
    Per 01.12.2005 treten die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Führerausweis auf Probe in Kraft.

    Der erstmals erworbene Führerausweis der Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) wird neu auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Den unbefristeten Führerausweis erhält nur, wer an allen vom Bundesrat vorgeschriebenen Weiterbildungen teilgenommen hat. Wird wegen einer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften der Führerausweis entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Mit der zweiten Verkehrswiderhandlung, welche zum Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.

    Während der Probezeit muss die zweitägige obligatorische Weiterbildung absolviert werden. Der Gesetzgeber empfiehlt, den ersten Teil der Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb des Führerausweises zu besuchen. Ist die ganze Weiterbildung absolviert, wird der Führerausweis nach Ablauf der Befristung definitiv ausgestellt.

    Das oft zitierte grüne L hat übrigens mit der Einführung des Führerausweises auf Probe nichts zu tun. Fahrzeuge, welche von InhaberInnen eines befristeten Führerausweises geführt werden, müssen nicht speziell gekennzeichnet werden.

    Witers dadezue uf: http://www.verkehrssicherheitsrat.ch/.

  • I danke dir viumau.de meldi mich gloubs grad direkt a für d A prüäfig, fahre zwar zerschtmol chli 125er, die mache ja iri 120, und zum afa sicher nid schlecht;)
    aber de hani emu ner scho prüäfig für grossi sieche:)

    I'm just a Kid, and life is a Nightmare!

  • hey sam wat eifach no muesch beachte ... du mueschder en 125er chauffe wo meh als 11 kw het! mini aprilia z.b. het 15 kw ond somet chani au A- (beschränkt) mache. also d.h. 2 johr met em 125er met A- omefahre denn bechonsch A gschänkt öber ond chasch jede gross töff offe fahre!

    Bang Bang Bang :rock: :rock: :rock: