Hilfe / Tips: WAB Kurse vor April 2025

  • Ich brauche eure Tips / Hilfe!

    Heute habe ich erfahren, dass mein Motorradführerschein nicht mehr gültig ist, weil ich den obligatorischen WAB-Kurs nicht gemacht habe. Normalerweise wäre das kein großes Problem, aber ich habe nur einen Motorradführerschein und kann den Kurs daher nur mit einem Motorrad absolvieren.

    Hier ist das Problem: Alle Anbieter, die ich online gefunden habe, bieten die nächsten Kurse erst im April 2025 an. Ich bin jedoch dringend auf mein Motorrad angewiesen, um zur Arbeit zu pendeln.

    Man hat mir gesagt, dass einige Anbieter einen Kurs früher organisieren könnten, wenn ich eine Gruppe von mindestens vier Personen zusammenstelle.

    Falls ihr in derselben Situation seid oder jemanden kennt, auf den das zutrifft, meldet euch bitte bei mir! Jede Art von Tipps, Ratschlägen oder Erfahrungen wäre mir ebenfalls eine große Hilfe.

    Danke für eure Unterstützung!:smiling_face_with_hearts:

  • Wenn auf deinem Führerschein unter Ziff. 4b ein Ablaufdatum steht statt lauter Sternchen, bedeutet das stets, dass du den Schein nur provisorisch erhalten hast. Über die Auflagen, die du für den unbefristeten Führerschein erfüllen musst, wirst du jeweils per offiziellem Brief vom StVA informiert. Aber schwamm drüber, gem. Google ist das auch anderen passiert. Weil du ja den Lernfahrausweis für's Auto beantragt hast (gem. deiner Info in der Shoutbox), wirst du einen Fahrlehrer haben. Würde den sofort um Unterstützung bitten. Fahrlehrer sind super informiert und vernetzt - er weiss evtl. noch von anderen, die es verpasst haben oder kann dir helfen, was zu organisieren.

    Weiss nicht, wo du wohnst. Aber in ZH kannst du eine Tagesfahrbewilligung holen, um zum WAB-Kurs zu fahren. Toi toi toi!

  • Das Problem ist ja, dass es für Motorräder gar keinen WAB Kurs mehr gibt bis im Frühjahr - und wenn der Ausweis ausgelaufen ist, bringt auch eine Tagesbewilligung nichts mehr.

    Ich würde einfach mal die MFK fragen, ich glaub die sehen das nicht so eng und geben durchaus noch etwas mehr Zeit. Fahren kann man ja in der Regel in der Zeit ohnehin nur selten, die Busse für den fehlenden Kurs würde sonst 300 betragen.

    Mein Sohn hat da ein anderes Problem - hat alle Kurse (inkl. Auto Prüfung), aber die Motorrad Prüfung 2x versaut. Nun ist der Ausweis abgelaufen und er muss alles (offenbar inkl Nothelfer, WAB Kurs und auferlegter Fahrstunden beim Fahrlehrer) neu machen. Irgendwie ist das Zeitmanagement bei einigen noch nicht so ausgereift, das wird dann halt echt teuer (allein der WAB Kurs hatte 600 gekostet, mit dem Geld lässt sich für einen Schüler / Studenten auch sinnvolleres anstellen).

  • Also man kann die Auskunft des SVA ZH dahingehend verstehen, dass man zwar weiterfahren darf, aber im Falle einer Polizeikontorlle setzt es einfach eine Busse von bis zu Fr. 300.-- ab: "Was muss ich wissen? Sie müssen innerhalb des ersten Jahres den Weiterbildungskurs besuchen, sonst kann Sie die Polizei in einer Kontrolle büssen." und Ich habe die Weiterbildung nicht besucht, was jetzt? "Nach dem Ende der Probezeit dürfen Sie nicht mehr fahren ; -> https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…-auf-probe.html ; Art 148 VZV). Es handelt sich um keine Ordnungsbusse, kommt also noch der Gebührenplunder dazu. Da es sich wohl eher um eine leichte Widerhandlung gegen das SVG handelt, dürfte seitens des SVA keine Massnahmen ergriffen werden (Der Homepage kann auch nicht entgegenstehendes entnommen werden).

    Fazit: (Das ist nur meine Interpretation, kann von der mir nicht bekannten Rechtssprechung abweichen) Du darfst bis Ende Probezeit fahren, dann ist Schluss - während den letzten zwei Jahren fährst du unter der ständigen Gefahr, in einer Polizeikontrolle erwischt und mit bis zu Fr. 300.-- bestraft zu werden.

    Ob dies auch für andere Kantone als ZH gilt, muss man den entsprechenden Homepages der kantonalen Strassenverkehrsämter entnehmen.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.