Schweizer Typengenehmigung für Auspuff mit E-Nummer

  • Hallo allerseits


    Nach mehreren Jahren browsen melde ich mich nun auch als aktiver Poster.


    Ich habe vor kurzer Zeit für meine CBR900RR (SC28) einen LeoVince Auspuff gekauft, welcher auch eine E-Prüfnummer hat. Dazu habe ich auch von LeoVince ein Zertifikat erhalten, das der Auspuff EG konform ist nach EG-Richtlinie 97/94/EG.

    Im ASA Merkblatt für Austauschschalldämpfer steht das ein Austauschschalldämpfer dieser Norm entsprechen muss damit man ihn im Strassenverkehr verwenden darf.


    Ich wollte noch eine Bestätigung vom Generalimporteur für LeoVince Produkte in der Schweiz einholen, dieser leitete mich jedoch an einen "Honda Fachhändler" weiter.

    Ich fragte also noch bei meiner Honda Garage nach, ob sie das für mich abklären könnte und wartete eine Weile auf eine Antwort.

    Schliesslich erhielt ich Heute die Antwort von der Honda Garage, das der Generalimporteur keine Zulassungsbescheinigung ausstellen kann, da "keine Konformitätserklärungen für ältere Modelle mit Zulassungsnummern ausstellen (da die EG-Norm sich von der alten Schweizer Zulassungsgesetzgebung unterscheidet). Das fragliche Schalldämpfermodell wurde nämlich nicht für modernere Honda-Modelle zugelassen. Es liegen also auch keine Vergleichswerte vor.".


    Für mich macht diese Antwort nicht wirklich Sinn, die neuere EG-Norm ist doch strenger als die alten Schweizer Zulassungsgesetzgebung?

    Hat jemand hier Erfahrung mit EG konformen Austauschschalldämpfern welche keine Schweizer Papiere haben?

    Kann man da sonst noch was machen?


    Grüsse

    Jeff

  • Wenn ich mich recht erinnere, wurden die SC28 nach CH-Normen zugelassen, somit nur stark gedrosselt (mit 48 Kw) zulassungsfähig

    SC28 mit 48kw - SC28 - Fireblade-Forum


    Die Leovince-Töpfe (natürlich auch andere) welche nach EG-Richtlinie zugelassen sind, wurden mit den EU-Modellen (126 PS) geprüft wo ja nicht nur die Leistung sondern auch Abgaswerte und Lärmnormen deutlich abweichen. Ist ähnlich vergleichbar mit Maschinen mit Einsteiger-Drosselungen wo man nicht jeden Topf dran montieren kann der für das offene Modell zugelassen ist - nur weil eben die Tests dafür nicht gemacht wurden. Ob die Werte dann eingehalten würden (meist wird ja Mehrleistung versprochen, was eben bei Einsteiger-Leistungen gar nicht geht) ist natürlich eine andere Frage, aber ohne umfangreiche Tests und Bescheinigung gibt es da halt nichts zu diskutieren. Möglich wäre vermutlich eine Einzelabnahme, aber die Kosten sind enorm und lohnen sich wohl nur für Maschinen welche einen Neuwert im 6-stelligen Bereich haben.


    Kurz: mit einer Maschine mit CH-Typenschein und "alter" CH-Zulassung welcher nicht den EU-Normen entspricht, kannst Du mit E-Nummern schlicht nichts anfangen.

    Hatte das selbe Problem mit meiner 750er Afrika Twin, da gehen nur (inzwischen selten gewordene) Töpfe mit CH-Nummern welche zu Preisen gehandelt werden die einfach nur abstrus sind.


    Ob's für die alte Fireblade nach CH-Norm zugelassene Töpfe gibt kann ich nicht sagen, ich würde mich da mal im Fireblade-Forum umhören, da müsste es ja auch den einen oder anderen Schweizer geben der sich mit dem Problem schon befassen musste.