Schweizer Motorrad in DE fahren und Mkf Prüfung

  • Hallo,

    Ich habe vor meine Honda crm 125 (mit Schweizer Papieren) in der Schweiz über meinen Vater (welcher in der Schweiz wohnt) zuzulassen und in Deutschland zu fahren. Meine Frage wäre einmal ob es legal ist als Deutscher sein Fahrzeug in der Schweiz zuzulassen und auf was beim TÜV oder der Mkf in der Schweiz geachtet wird. Die crm ist offen und hat an die 30ps. Es fällt zwar nicht auf aber ich darf mit meinem A1 Führerschein nur 15 ps fahren. Wird das bei der Mkf untersucht? Kommen die Mopeds da auf den Prüfstand? Oder gehts einfach nur um Licht etc?

    Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort 👍

  • lohnt sich das?

    strikt nach gesetz: das motorrad muss dort immatrikuliert und versichert werden, wo es normalerweise über nacht abgestellt wird. man kann sich vielleicht herausreden mit übergangsfristen nach umzug.

    der knackpunkt in der schweiz ist meist nich die mfk (leistung wird meist nicht geprüft) sondern die versicherung, die im versicherungsfall (diebstahl, unfall, etc.) leistungen verweigern bzw. regress nehmen kann, wenn das fahrzeug nicht den vorschriften entspricht oder nicht vertragsgemäss eingesetzt wurde. eine schweizer versicherung wird dir bei deutschem wohnort wegen finanzmarktregulierung aber auch keinen vertrag anbieten.

    in deutschland droht dir glaubs schon bei einer polizeikontrolle ein ausweisentzug, wenn dein motorrad mehr leistung als A1 hat.

    ausserdem: wenn du ihn DE wartung machen lässt, musst du die schweizer mwst von diesen arbeiten bezahlen, sobald du in die schweiz fährst.

  • Soweit ich weiss ist es als Privatperson nicht erlaubt ein Fahrzeug zu führen welches in CH zugelassen ist. Deinem Vater der in CH wohnt ist es auch nicht erlaubt ein Fahrzeug zu führen welches in DE zugelassen ist.

    Das hat tatsächlich Steuerrechtliche Gründe.

    Wenn du umziehst also ein- oder auswanderst gibt es da schon strenge Regeln und Formulare und was weiss ich was.

    Kurzum, solange du kein Wohnsitz in der Schweiz hast. vergiss das.

    Und abgesehen davon mit der Sache von offen und du darfst die gar nicht fahren, bei einem Unfall wird das eventuell die Versicherung interessieren.

  • Das Problem ist Zoll- und Steuerrechtlich. Du darfst als in der EU wohnhafte Person, in der EU kein Auto fahren, dass nicht in die EU importiert ist. Da werden Steuern und Zoll fällig. Es gibt Ausnahmen (Miete, kurzzeitiges Ueberlassen), aber die treffen in deinem Fall nicht zu.

    Also NEIN. Du musst das Fahrzeug nach DE importieren und in DE zulassen, wenn du es dorf fahren willst.

  • shphil wie aufwändig und wie lange geht es denn deutsche Papiere zu beantragen? Schweizer Papiere habe ich ja also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauche ich ja nicht. Aber wie viel kostet das verzollen?

  • shphil wie aufwändig und wie lange geht es denn deutsche Papiere zu beantragen? Schweizer Papiere habe ich ja also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauche ich ja nicht. Aber wie viel kostet das verzollen?

    Das weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass es teuer wird, wenn man das nicht richtig macht. Die deutsche Steuerfahndung hat keinen Humor.

  • Ich würde die Sache mal anders angehen und fragen wie es denn kommt, dass ein "Ausländer" sich ein in der Schweiz eingelöstes Motorrad kauft - obwohl er in der Schweiz gar keinen Wohnsitz hat und sich demzufolge eine Zulassung zumindest schwierig (wenn nicht unmöglich) gestaltet.

    Das Fahrzeug in einem Land zuzulassen, aber dann (fast ausschliesslich) in einem zu fahren dürfte wie mehrfach erwähnt seitens Zoll und Versicherungen problematisch werden, das Problem gibt es schon seit längerem auch bei CH-Geschäftswagen von Personen welche in Deutschland wohnen und das Auto "mit nach Hause" nehmen . Möglich wäre aber, das Motorrad auf den Vater (mit Wohnsitz Schweiz) einzulösen und das für gelegentliche Ausflüge (auch nach DE) "auszuleihen". Ich schätze, dass da durchaus auch mal ein Wochenende drin sein sollte ohne das gleich die Zollfahndung auftaucht, aber 100% sicher kann man sich da nicht sein.

    Andere Lösung: Zweitwohnsitz in der Schweiz und dort das Motorrad einlösen. Ob sinnvoll ist eine andere Frage, hat viel mit Administration zu tun - und Steuerbehörden oder Sozialwerke können schon mal auf die Idee kommen zumindest Fragebögen zu versenden um eine allfällige Steuerpflicht abzuklären (wobei: ohne Einkommen ist das auch irrelevant).

    Die "gängigste" Lösung ein Fahrzeug aus einem anderen Land einzuführen wurde ja auch bereits angesprochen, das dürfte sich so ähnlich gestalten wie umgekehrt ein Import in die Schweiz. Unschön ist hier halt die DE-Mwst welche mit 19% des Kaufpreises / Marktwertes zuschlägt - ohne die in der Schweiz auf den Kaufpreis bereits bezahlte Mehrwertsteuer als Privatperson wieder zurückfordern zu können. Das der Tüv (oder eventuell DEKRA) für die DE-Zulassung dann noch so ein paar Eigenheiten haben (z.B. Reifenbindungen welche es in der Schweiz nicht gibt) ist dann ein anderes Thema, welches aber keine unüberwindbaren Hindernisse darstellen sollten. Je nach Alter/Zustand könnte dafür eine allfällige Abgasmessung etwas mühsamer werden, vor allem wenn die Maschine seitens Leistung nicht den Zulassungs-Kriterien gemäss Typenschein entspricht. Wenn auf dem COC bzw. der Zulassung dann mehr als 15PS zertifiziert werden (weil Original so OK), dann hat man wieder das Problem, dass der A1-Ausweis nicht passt - das Problem hat man aber in der Schweiz auch (ist nicht die Frage wie viel Leistung die Kiste effektiv hat - wenn die mehr als 15PS eingetragen hat, kann man sie mit A1 halt einfach nicht fahren oder hat zumindest nach einer Kontrolle ein fettes Problem am Hals weil man ein Fahrzeug führt für welches man gar keinen passenden Ausweis hat - das kann dann auch bei einem Unfall, auch einem nicht selbst verschuldeten, ganz üble Folgen haben).

    Man kommt wieder auf die Ausgangsfrage zurück - weshalb man sich denn so eine Maschine überhaupt kauft, wenn man dafür weder den nötigen Ausweis hat noch einen Wohnsitz um die Maschine zulassen zu können. Seitens Auswahl dürfte die in DE ja deutlich grösser und das Preisniveau niedriger sein, wäre einfacher gewesen so eine Maschine direkt in der näheren Umgebung zu kaufen.

  • Für n Export:
    COC zum CRM (Falls nicht vorhanden) CHF 150?
    Spedition (Papiere) 100.-
    DE MwSt 400?
    Zulassungskosten DE (Amt und Tüv)?
    Transport?

    Die deutsche Zulassungsstelle (Tüv) wird bei einem Motorrad was zum 1. mal in DE zugelassen wird vermutlich genau hinsehen.

  • Als Deutscher (oder Kanadier, Schweizer, Japaner, Italiener) mit Wohnsitz in der Schweiz oder ausserhalbe der EU darfst Du ein Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschild in der EU führen, wenn Du denn dafür notwendigen gültigen Führerausweis hast. Mit nur A1 darfst Du das Motorad mit 22 kW nicht führen. Mit A1 sind maximal 11 kW erlaubt.

    Als Deutscher (oder Kanadier, Schweizer, Japaner, Italiener) mit Wohnsitz in der EU darfst Du ein Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschild in der EU nur dann führen, wenn Du denn dafür notwendigen gültigen Führerausweis hast und Du ein entsprechende Erlaubnis vom Deutschen, Italienische, Französischen, etc. Zoll hast. (Ausnahme Büsingen, da dies Schweizer Zollgebiet ist).

    Als Deutscher (oder Kanadier, Schweizer, Japaner, Italiener) mit Wohnsitz in irgendwo auf der Welt darfst Du ein Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschild in der Schweiz führen, wenn Du denn dafür notwendigen gültigen Führerausweis hast.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!