Regelung zu Drosseln

  • So meine Damen und Herren, kaum die einte abgeschlossen kommt schon die nächste blöde Frage.


    Wo finde ich Informationen zur Regelung, wer das Motorrad drosseln darf und was für eine Art Drossel dafür zugelassen ist?


    Genauer: Ich hab schon eine Stunde damit verbracht, mehrere Foren durchzusuchen, und da gibt es immer die einen die meinen man könnte es ruhig selber machen und dann von einer Fachwerkstatt bestätigen lassen, während die anderen sagen es lässt sich nur durch den Mech selber machen.

    Was stimmt jetzt denn? Ich hab mir die ASA 2b und die wunderschönen Richtlinien 6 durchgelesen, und da steht nur was von erforderlichen Angaben bezüglich Sachen wie Lautstärke/Geschwindigkeit/usw. |Genauer: 4.8.7.3 vom 2b und die dort angegebenenen RL 6| ist das einzige was ich zum Thema gefunden habe - vielleicht hab ich ja was übersehen? :öm:


    - Darf ich mir z.B. ne Drossel von den Deutschen bestellen? (Beispiel), den Einbau schön mit Fotos belegen, ein COC oder wie auch immer das Teil heisst vom Hauptimporteur bestellen (Da Typenschein X) und ab zur MFK damit (je nach dem mit Bestätigung des Mechs)?


    - Falls nicht, darf ich wenigstens die deutsche Drossel bestellen und diese dann dem Mech zum Einbau geben?


    - Falls auch das nicht, Im welchen (offiziellem) Dokument/Website/was auch immer steht dass:

    1. Die Drossel für die Schweizer MFK zugelassen sein soll, bzw. dass ich diese nicht selber einbauen kann? Leistungsreduktion ist ja Leistungsreduktion, egal wie, oder?
    2. Dass ich die Drossel nicht selber einbauen darf? Solange alles schön ordentlich gemacht wird sollte das ja kein Problem sein oder? Man kann ja auch selber 'nen Auspuff oder was auch immer dranhängen, wenn man das nötige Papier dazu hat.


    Ich weiss ich nerv euch alle hier, aber selbst nach mehreren ausgiebigen Google-Sessions finde ich absolut nix dazu :ssorry:


    PS: Hab letztens beim Mech angerufen und der will schmacke 800 Steine für die Drossel und 900 für die dazugehörige Bestätigung. Schlimmstenfalls haue ich die hin, aber zuerst würde ich gerne alle meine Optionen durchsehen. Und ne, ich ruf den armen Typ nicht nochmal an und frag das alles, der hat sich seine Betriebsferien verdient.

  • In jedem Fall muss ein Fachmann, sprich Motorradwerkstatt, die Drosselung bestätigen. Wenn Du noch keinen Freundlichen hast, such die nächste Ymaha Werkstatt und frage dort, ob sie einen Einbau bestätigen, den Du gemacht hast. Ich bin ziemlich sicher, dass die nur eine Drosselung bestätigen und dann auch eintragen lassen, die sie verbaut haben.

  • Bei meiner alten Schachtel (Kawa Er6e) gings wie folgt:

    - Schlau machen im Internet => es gibt ein Kit, mit CH-Typenprüfung

    - Kawa Händler fragen => Bestätigung, Preis: so 200 - 500 Fr. ....

    - Meinen Freudlichen (kein Kawa Vertreter) fragen => Bestätigung, Preis: Material ca. 20 Fr., Arbeit ca. 200 Fr.

    => Ausführung durch meine Werkstatt: Resultat: CHF 170.- und ein Papierchen (Bestätigung vom Importeur mit Stempelchen des Mech) - Eine Plombe am Vergaser. Der Gasgriff stoppt bei 30% des Weges. Die Maschine hat keinen Pfupf mehr.

    => Termin beim Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt Schaffhausen: Foto vom Vergaser (mit Plombe) und zweimal am Gasgriff drehen ... fertig (noch ein dummer Spruch, da meine Frau vorbei gefahren ist ...)
    => Ausweis kommt mit der Post


    Fertig.


    Achtung: Die Maschine ist "offen" bis sie geprüft ist - deshalb auch der Spruch des Experten, er hat meiner Frau nicht geglaubt, dass sie die grosse Prüfung hat. Ohne diese hätte sie nicht vorfahren dürfen, da die Maschine ja offiziel noch offen war. Nicht der Mech macht die Leistungsreduktion sondern der Experte. :rolling_on_the_floor_laughing: