Regelung zu Drosseln

  • So meine Damen und Herren, kaum die einte abgeschlossen kommt schon die nächste blöde Frage.

    Wo finde ich Informationen zur Regelung, wer das Motorrad drosseln darf und was für eine Art Drossel dafür zugelassen ist?

    Genauer: Ich hab schon eine Stunde damit verbracht, mehrere Foren durchzusuchen, und da gibt es immer die einen die meinen man könnte es ruhig selber machen und dann von einer Fachwerkstatt bestätigen lassen, während die anderen sagen es lässt sich nur durch den Mech selber machen.

    Was stimmt jetzt denn? Ich hab mir die ASA 2b und die wunderschönen Richtlinien 6 durchgelesen, und da steht nur was von erforderlichen Angaben bezüglich Sachen wie Lautstärke/Geschwindigkeit/usw. |Genauer: 4.8.7.3 vom 2b und die dort angegebenenen RL 6| ist das einzige was ich zum Thema gefunden habe - vielleicht hab ich ja was übersehen? :öm:

    - Darf ich mir z.B. ne Drossel von den Deutschen bestellen? (Beispiel), den Einbau schön mit Fotos belegen, ein COC oder wie auch immer das Teil heisst vom Hauptimporteur bestellen (Da Typenschein X) und ab zur MFK damit (je nach dem mit Bestätigung des Mechs)?

    - Falls nicht, darf ich wenigstens die deutsche Drossel bestellen und diese dann dem Mech zum Einbau geben?

    - Falls auch das nicht, Im welchen (offiziellem) Dokument/Website/was auch immer steht dass:

    1. Die Drossel für die Schweizer MFK zugelassen sein soll, bzw. dass ich diese nicht selber einbauen kann? Leistungsreduktion ist ja Leistungsreduktion, egal wie, oder?
    2. Dass ich die Drossel nicht selber einbauen darf? Solange alles schön ordentlich gemacht wird sollte das ja kein Problem sein oder? Man kann ja auch selber 'nen Auspuff oder was auch immer dranhängen, wenn man das nötige Papier dazu hat.

    Ich weiss ich nerv euch alle hier, aber selbst nach mehreren ausgiebigen Google-Sessions finde ich absolut nix dazu :ssorry:

    PS: Hab letztens beim Mech angerufen und der will schmacke 800 Steine für die Drossel und 900 für die dazugehörige Bestätigung. Schlimmstenfalls haue ich die hin, aber zuerst würde ich gerne alle meine Optionen durchsehen. Und ne, ich ruf den armen Typ nicht nochmal an und frag das alles, der hat sich seine Betriebsferien verdient.

  • In jedem Fall muss ein Fachmann, sprich Motorradwerkstatt, die Drosselung bestätigen. Wenn Du noch keinen Freundlichen hast, such die nächste Ymaha Werkstatt und frage dort, ob sie einen Einbau bestätigen, den Du gemacht hast. Ich bin ziemlich sicher, dass die nur eine Drosselung bestätigen und dann auch eintragen lassen, die sie verbaut haben.

  • Bei meiner alten Schachtel (Kawa Er6e) gings wie folgt:

    - Schlau machen im Internet => es gibt ein Kit, mit CH-Typenprüfung

    - Kawa Händler fragen => Bestätigung, Preis: so 200 - 500 Fr. ....

    - Meinen Freudlichen (kein Kawa Vertreter) fragen => Bestätigung, Preis: Material ca. 20 Fr., Arbeit ca. 200 Fr.

    => Ausführung durch meine Werkstatt: Resultat: CHF 170.- und ein Papierchen (Bestätigung vom Importeur mit Stempelchen des Mech) - Eine Plombe am Vergaser. Der Gasgriff stoppt bei 30% des Weges. Die Maschine hat keinen Pfupf mehr.

    => Termin beim Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt Schaffhausen: Foto vom Vergaser (mit Plombe) und zweimal am Gasgriff drehen ... fertig (noch ein dummer Spruch, da meine Frau vorbei gefahren ist ...)
    => Ausweis kommt mit der Post

    Fertig.

    Achtung: Die Maschine ist "offen" bis sie geprüft ist - deshalb auch der Spruch des Experten, er hat meiner Frau nicht geglaubt, dass sie die grosse Prüfung hat. Ohne diese hätte sie nicht vorfahren dürfen, da die Maschine ja offiziel noch offen war. Nicht der Mech macht die Leistungsreduktion sondern der Experte. :rolling_on_the_floor_laughing:

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Wichtig: Alles was Du auf Deustchen Foren bezüglich der Dosselung in Deutschland liest kannst Du für die Schweiz gerade mal vergessen.

    Für das Drossel hast Du zwei Varianten:

    • Du drosselt das Motorrad so, wie es in der Typengenhemigung (TG) der gedrosselten Variante vorgegeben ist.
      • Fällt unter ASA 2b 4.8.7.5
      • In der Regel mit einem Drosselsatz vom Hersteller/Importeur.
      • Gedrosseltes Fahrzeug hat eigene TG welche auch die Drosselung beschreibt
      • Nachweis das Abgas- und Geräuschevorschriften eingehalten entfällt (wurde mit der Typengenehmigung gemacht)
      • Braucht eine Bestätigung des Umbauers und des TG Inhabers, in der Regel werden nur Bestätigungen von Garagenbetrieben akzeptiert (muss nicht Markenvertrettung sein)
      • Teile und Umbau teuer, dafür Prozedere simpel.
    • Du drosselt es auf eine andere Weise.
      • Fällt unter ASA 2b 4.8.7.3
      • z.B mit einem Drosselsatz von Alpha Technik oder 3ppp.
      • Das gedrosslete Fahrzeug muss Einzel abgenommen werden
      • Es behält die TG Numer, welche mit einem M ergänzt wird
      • Braucht allenfalls den Nachweis einer APS, dass Abgas- und Geräuschevorschriften eingehalten werden
      • Braucht allenfalls auch noch eine Leistungmessung einer APS
      • Teile günstig (Meist Gasanschlag), Umbau allenfalls selber, dafür Prozedere aufwändig und sehr sehr teuer.

    Es gab jedoch schon Geschichten, da wurden Drosseln der zweiten Art, als eine Drosselung der ersten Art akzeptiert, Das ist aber eher die Ausnahme und ein rechlticher Graubereich.

    Achtung: Zubehör Auspüffe können bei einer Drosselung nur beschränlt verwendet werden. Der Auspuff muss explizot für die gedrosselte Variante freigegeben sein. Logisch, die Werben ja mit "massiver" Leistungssteigerung wenn man ein Zubehörtopf verbaut und da könnte das gedrosslte Fahrzeug plötzlich satte 35.78 kW haben. Höchst illegal!

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wichtig: Alles was Du auf Deustchen Foren bezüglich der Dosselung in Deutschland liest kannst Du für die Schweiz gerade mal vergessen.

    Für das Drossel hast Du zwei Varianten:

    • Du drosselt das Motorrad so, wie es in der Typengenhemigung (TG) der gedrosselten Variante vorgegeben ist.
      • Fällt unter ASA 2b 4.8.7.5
      • In der Regel mit einem Drosselsatz vom Hersteller/Importeur.
      • Gedrosseltes Fahrzeug hat eigene TG welche auch die Drosselung beschreibt
      • Nachweis das Abgas- und Geräuschevorschriften eingehalten entfällt (wurde mit der Typengenehmigung gemacht)
      • Braucht eine Bestätigung des Umbauers und des TG Inhabers, in der Regel werden nur Bestätigungen von Garagenbetrieben akzeptiert (muss nicht Markenvertrettung sein)
      • Teile und Umbau teuer, dafür Prozedere simpel.
    • Du drosselt es auf eine andere Weise.
      • Fällt unter ASA 2b 4.8.7.3
      • z.B mit einem Drosselsatz von Alpha Technik oder 3ppp.
      • Das gedrosslete Fahrzeug muss Einzel abgenommen werden
      • Es behält die TG Numer, welche mit einem M ergänzt wird
      • Braucht allenfalls den Nachweis einer APS, dass Abgas- und Geräuschevorschriften eingehalten werden
      • Braucht allenfalls auch noch eine Leistungmessung einer APS
      • Teile günstig (Meist Gasanschlag), Umbau allenfalls selber, dafür Prozedere aufwändig und sehr sehr teuer.

    Es gab jedoch schon Geschichten, da wurden Drosseln der zweiten Art, als eine Drosselung der ersten Art akzeptiert, Das ist aber eher die Ausnahme und ein rechlticher Graubereich.

    Achtung: Zubehör Auspüffe können bei einer Drosselung nur beschränlt verwendet werden. Der Auspuff muss explizot für die gedrosselte Variante freigegeben sein. Logisch, die Werben ja mit "massiver" Leistungssteigerung wenn man ein Zubehörtopf verbaut und da könnte das gedrosslte Fahrzeug plötzlich satte 35.78 kW haben. Höchst illegal!

    Sehr hilfreich. Danköö!

    Sobald mein Mech von den Ferien zurück ist schau ich‘s nochmals mit ihm an ob sich da was machen lässt/bzw. ob er so lieb ist und mir ne Bestätigung bei selbsteinbau macht… tut schon n wenig weh 900 nur für das Drosselteil ausgeben zu müssen wenns die Nachbarn für 1/10 im Garten machen :boewu39:

    Weiss jemand gerade so zufälligerweise mit wieviel ich bei einer Einzelabnahme mit Abgasmessung ungefähr rechnen müsste?

    Ich schreib auf jeden Fall mal an den DTC und schau was die dazu meinen… vielleicht wirds ja was


    Ah und Danke für den Hinweis mit den Auspuff, da gibts sicher noch einen Brief an IXIL :rtfm:

  • Weiss jemand gerade so zufälligerweise mit wieviel ich bei einer Einzelabnahme mit Abgasmessung ungefähr rechnen müsste?

    Einen kleineren vierstelligen Betrag. Jedenfalls mehr als die zugelassene Drossel kostet.

    Ich schreib auf jeden Fall mal an den DTC und schau was die dazu meinen…

    Die meinen, dass sie dafür die falsche Stelle sind. Siehe Annag 2 der TGV. Zuständig ist die

    Berner Fachhochschule in Nidau und die Kosten für die Messung sind Online zu finden: https://www.bfh.ch/de/forschung/a…gaspruefstelle/

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!