Ungenügende Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer beim Ueberholen

  • Edit: Vernunft hin oder her, rechtlich kann uns ein Überholen in solchen Fällen wohl immer als rücksichtsloses Überholen ausgelegt werden, egal, wie vorsichtig man ist. Eben, weil man z. B. nicht gebührend berücksichtigt, dass die vor einem auch gerne überholen würden.

    zT frage ich mich, wieso überholen? Dass man nicht 3min 40s später am Ziel ist? Das Risiko (inbesondere wenns vorne dran noch mehrere Verkehrsteilnehmer hat) für einen Unfall steht doch nicht im Verhältnis von den 3min 40s die man gewinnt ... Klar, hier gibt es nicht nur schwarz und weiss und man werfe den ersten Stein, der noch nie überholt hat.


    Und ja, auf Pässen mit dem Töff lohnt es sich eher, weils ja ums Fahren geht und nicht nur ums Ankommen und man nicht unbedingt im Stau auf den Pass fahren will.


    FranzG bin gespannt auf dein Update.

  • zT frage ich mich, wieso überholen? Dass man nicht 3min 40s später am Ziel ist? Das Risiko (inbesondere wenns vorne dran noch mehrere Verkehrsteilnehmer hat) für einen Unfall steht doch nicht im Verhältnis von den 3min 40s die man gewinnt ... Klar, hier gibt es nicht nur schwarz und weiss und man werfe den ersten Stein, der noch nie überholt hat.


    Und ja, auf Pässen mit dem Töff lohnt es sich eher, weils ja ums Fahren geht und nicht nur ums Ankommen und man nicht unbedingt im Stau auf den Pass fahren will.


    FranzG bin gespannt auf dein Update.

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Frage eher rhetorischer Art ist! Es ist doch gerade die Freude am flüssigen Fahren und an den tollen Ueberholmöglichkeiten die sich mit dem Motorrad erschliessen!


    Der Update folgt zu gegebener Zeit. Ihr wisst ja: das kann dauern!

  • Es ist doch gerade die Freude am flüssigen Fahren und an den tollen Ueberholmöglichkeiten die sich mit dem Motorrad erschliessen

    Sehe ich auch so.....ich bin Beruflich auch viel mit dem Auto unterwegs, und da bekomme ich langsam die Krise, bin am überlegen nicht ein Berufsmotorrad zuzulegen. Ein flüssiges fahren gibt es nicht mehr, man muss zwangsläufig überholen.


    wieso überholen? Dass man nicht 3min 40s später am Ziel ist?

    Genau solche Denkweisen finde ich mühsam, es sind hier 3 min, dort 3 min, da 5 usw....das rechnet sich über den Tag, und da reden wir noch nicht von den Nerven die man da lässt. Manche nutzen die Strassen Beruflich und nicht nur zum Spass.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Genau solche Denkweisen finde ich mühsam, es sind hier 3 min, dort 3 min, da 5 usw....das rechnet sich über den Tag, und da reden wir noch nicht von den Nerven die man da lässt. Manche nutzen die Strassen Beruflich und nicht nur zum Spass.

    Da muss ich dir zustimmen.


    Für eine einzelne Fahrt spielts keine Rolle, ob man 3min früher oder später ankommt.

    Aber wenn man beruflich Auto fährt, läpert sich das schon zusammen.


    Es ist immer ein abwägen, ist halt doof den Traktor auf Biegen und Brechen noch zu überholen und ein Risiko einzugehen, dafür dass er dann 50m später im Rückspiegel von der Strasse abbiegt.

    Aber ja, irgendwann muss man überholen, man kann auch nicht ewig mit 40 dem Traktor hinterherfahren.

    Und grad mit dem Motorrad überholts sichs einfacher als mit Auto, sodass man wieder freie Fahrt hat.

  • Ich verstehe FranzG . WEnn es übersichtlich ist und genügend Platz da ist, dann soll doch das Überholen möglich sein. Inwiefern da von zu wenig Rücksichtnahme ausgegangen wird, erschliesst sich mir auch nicht.
    Die Frage ist nun, ob gestützt auf den Rapport der Polizei direkt ein Strafbeffehl ausgestellt wird oder ob hier ein normales Gerichtsverfahren gestartet wird. Im Falle eines Strafbefehls rate ich dringend, diesen anzufechten, da erst dann die Gelegenheit besteht zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die eigene Sichtweise darzustelllen.
    Für mich kommt dazu, dass die Versicherung des ausscherenden Autofahrers ja den Schaden bezahlt, also von dort die Schuld des Autofahrers unbestritten ist.
    Ich sehe absolut gute Chancen, dass dann ein Richter in Kenntnis der SAchlage auch auf diese Punkte verzichtet. Es bleibt, Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, leider.

  • Lüku Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich dann eine Einstellungsverfügung beantragen kann. Das würde bedeuten, auf eine Strafe (Busse) zu verzichten, weil ich ja körperlich eine ziemliche "Strafe" erlitten habe. Die Gerichtskosten werden aber bleiben.


    Ganz komisch scheint mir übrigens auch, dass ich die Strafanzeige der Polizei an den Staatsanwalt nicht einsehen darf, auch wenn andere Beteiligte diesen Einblick erhalten! Aus datenrechtlichen Gründen kann ich das absolut nicht verstehen, gehören doch meine Daten eindeutig mir.


    Eine Begründung dazu lautet, dass ich im Falle einer Einvernahme nicht vorher die Vorwürfe kennen darf. Ich kann aber bei einer Einvernahme jegliche Aussagen verweigern und dann kriegt mein Anwalt das Anklagepapier!!!


    Die Bezahlung des Schadens durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegner ist explizit keine Schuld- oder Haftungsanerkennung! Der Ueberweisungstext lautet


    Unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihnen Fr. n'nnn akonto Gesamtschaden überwiesen.

  • FranzG Ich bin kein Spezialist für Strafprozessrecht. Grundsätzlich bringt die Polizei einen Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige. Dabei vermerkt die Polizei, welche Strafnormen nach ihrer Ansicht verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft führt dann das Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob es zur Anklage kommt oder das Verafahren eingestellt wird. Kommt es zur Anklage kann in einem einfachen Verfahren ein Strafbefehl ausgestellt werden, ohne dass der Beschuldigte vorgängig angehört wurde. Gegen den Strafbefehl kann dann Einspruch erhoben werden, so dass es zu einer oprdentlicen Verhandlung kommt, da wird dann der Beschuldigte angehört. Die Anklage kann aber auch direkt zu einem Gerichtsverfahren führen, wenn dies die Staatsanwlatschaft nicht mit einem Strafbefehl abschliessen will.
    Während des Verfahrens, also auch während des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft hast Du als Beschuldigter ein Akteneinsichtsrecht. Das kannst Du bei der Staatsanwlatschaft beantragen. In der Regel musst Du dann aber vor Ort gehen, nur Anwälte erhalten die Akten zugestellt.

    Noch ein Punkt, häufig hat der Versicherte eines Fahrzeuges aus der Versicherungspolice ein einmaliges Recht auf Rechtsauskunft, prüf das doch in Deiner Police.

  • Lüku

    Danke für die Erläuterung bezüglich des Akteneinsichtrechts. Ich kenne ja meine Anklage und werde darauf verzichten.

    Danke auch für den Hinweis bezüglich einmaliger Rechtsauskunft. Ich denke, das habe ich sowohl von smile direct als auch vom TCS zugute. Da mir aber im Moment alles klar scheint, lasse ich der Sache ihren Lauf und behalte diese Möglichkeit als Reserve im Köcher.

  • beinahe nun 50 jahre motorrad fahren

    (1) mann fährt aus der stop-strasse ohne mich zu sehen
    zum glück hat er sehr beschleunigt
    sonst hät es übel gekracht und es war ihm peinlch

    (2) frau mit auto hält an stop-stasse
    aus irgend einem irr-witzigen grund denkt sie
    dass ich ihr die vorfahrt gebe und sie fährt los
    voraus-sicht und bremsen sei dank

    (3) frau schneidet kurve extrem auf meiner strassenseite
    das ging ohne crash , habe mein motorrad weg-gewedelt
    mit mega blauen flecken an den knien

    (4) rechts-vortritt und dumme blöde sau kapiert das nicht
    vollbremsung , sie kapiert das alles nicht
    dumm geboren , nichts dazu gelernt und dumm gestorben

    2 Mal editiert, zuletzt von silvio ()

  • Ich weiss nicht wo du immer fährst aber für die dreifache (+-) Anzahl an beinahe Crashs, die fremdverschuldet gewesen wären, habe ich nur 10 Jahre gebraucht. :grinning_face_with_sweat:

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

  • Ich weiss nicht wo du immer fährst aber für die dreifache (+-) Anzahl an beinahe Crashs, die fremdverschuldet gewesen wären, habe ich nur 10 Jahre gebraucht. :grinning_face_with_sweat:

    Das ist ja noch sehr gut. Es gibt Leute die schaffen das in einer Woche. Aber es liegt natürlich immer an den anderen 😄


    Ist ja immer noch subjektiv, was „beinahe“ ist…

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • apropos überholen , es könnte auch so sein : miteinander statt gegeneinander


    das gibt es vielleicht heute nicht mehr , damals in italien 1977 war es so :
    eine lange hauptstrasse überland und vor mir ein langsames fahrzeug
    das ich bei passender gelegenheit zu überholen gedenke
    und was geschah nun ?
    der gegenverkehr aus der ferne erkannte meine absicht
    fuhr zur seite ganz rechts und öffnete eine breite überholgasse
    da staunte der sturheit-gewohnte schweizer aber sehr