Am letzten Pfingstsonntag hatte ich einen Unfall, habe ja an anderer Stelle schon davon berichtet. Nun bin ich empört nachdem ich das Anklagepapier der Polizei eingesehen habe.
Der Ueberholvorgang:
Ein Traktor gefolgt von 4 Personenwagen, Geschwindigkeit ca. 40 km/h. Keiner der Personenwagen macht Anstalt zum Ueberholen.
Ich beginne den Ueberholvorgang mit ca. 60 bis 65 km/h und bin äusserst aufmerksam. Zwei Autos habe ich bereits überholt und befinde mich links von der Hinterachse des dritten Autos, als dieses unvermittelt den Blinker setzt und nach links ausschwenkt.
Mir ist keine andere Wahl geblieben, als unmittelbar abzubremsen. Mein Motorrad hat kein ABS, erlaubt also beim Vollbremsvorgang nicht noch ein Ausweichmanöver. Aber da mir das Heck des Autos immer näher kam, habe ich reflexartig versucht auszuweichen und bin dadurch zu Fall gekommen ohne dass mich das Fahrzeug touchierte. Das muss ich als «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» akzeptieren. Mit ABS wäre beides möglich gewesen.
Nun kommts: in der Anklage steht auch noch:
Ungenügende Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer beim Ueberholen als Lenker eines Motorrades
VRV Art. 10 Abs. 1
SVG Art. 35 Abs. 1
SVG Art 90. Abs. 1
Verstehe ich nicht. Wie bitte hätte eine «genügende Rücksichtnahme» ausgesehen?
Die Strecke war gerade und übersichtlich. Kein Gegenverkehr. Die vier Fahrzeuge welche hinter dem Traktor hergefahren sind, machten keinerlei Anstalten zum Ueberholen. Kein Blinker war gesetzt.
Was sagt Ihr dazu?
Gruss
Franz