Ungenügende Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer beim Ueberholen

  • Am letzten Pfingstsonntag hatte ich einen Unfall, habe ja an anderer Stelle schon davon berichtet. Nun bin ich empört nachdem ich das Anklagepapier der Polizei eingesehen habe.

    Der Ueberholvorgang:

    Ein Traktor gefolgt von 4 Personenwagen, Geschwindigkeit ca. 40 km/h. Keiner der Personenwagen macht Anstalt zum Ueberholen.

    Ich beginne den Ueberholvorgang mit ca. 60 bis 65 km/h und bin äusserst aufmerksam. Zwei Autos habe ich bereits überholt und befinde mich links von der Hinterachse des dritten Autos, als dieses unvermittelt den Blinker setzt und nach links ausschwenkt.

    Mir ist keine andere Wahl geblieben, als unmittelbar abzubremsen. Mein Motorrad hat kein ABS, erlaubt also beim Vollbremsvorgang nicht noch ein Ausweichmanöver. Aber da mir das Heck des Autos immer näher kam, habe ich reflexartig versucht auszuweichen und bin dadurch zu Fall gekommen ohne dass mich das Fahrzeug touchierte. Das muss ich als «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» akzeptieren. Mit ABS wäre beides möglich gewesen.

    Nun kommts: in der Anklage steht auch noch:

    Ungenügende Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer beim Ueberholen als Lenker eines Motorrades

    VRV Art. 10 Abs. 1

    SVG Art. 35 Abs. 1

    SVG Art 90. Abs. 1

    Verstehe ich nicht. Wie bitte hätte eine «genügende Rücksichtnahme» ausgesehen?

    Die Strecke war gerade und übersichtlich. Kein Gegenverkehr. Die vier Fahrzeuge welche hinter dem Traktor hergefahren sind, machten keinerlei Anstalten zum Ueberholen. Kein Blinker war gesetzt.

    Was sagt Ihr dazu?

    Gruss

    Franz

  • Da kannst du leider nicht viel machen. Das (leidige) Thema ist in etwa so wie „abstrakte Gefährdung“ bei überhöhter Geschwindigkeit. Ausserdem kommt noch hinzu, tragisch aber wahr, dass du evt nur eine Teilschuld hättest, wenn eines der Autos bzw das ausscherende kfz dich berührt hätte. Da du aber „von alleine“ zu Fall gekommen bist, ist es ein Selbstunfall.

    Aber das SVG ist ja sowieso das lächerlichste auf der ganzen welt. Einfache Körperverletzung wird milder bestraft als ein raserdelikt.. don’t get me startet.

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

  • Wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, nimm diese in Anspruch damit diese die Möglichkeiten prüfen kann.

    Aber ja, wäre spannend, wie in diesem Fall eine genügende Rücksichtsnahme ausgesehen hätte :slightly_smiling_face:

    Wurden mehrere Fahrzeuge auf einmal überholt? Allenfalls gilt das als zu wenig Rücksichtsnahme?

  • Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass du hättest sicherstellen müssen, dass sämtliche Fahrer, die du überholen wolltest, deine Absicht kannten und akzeptierten. Was ganz offensichtlich nicht der Fall war.

    Zitat

    Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksichtnehmen.

    Das ist halt ne blöde schwammige Formulierung, genauso wie das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. Jetzt bist du da halt in beides unglücklich reingelatscht, da wirst du leider das Nachsehen haben. Vielleicht wäre es rückblickend sogar besser gewesen, du hättest nicht zu Protokoll gegeben, dass das Auto ausgeschert hat und du deswegen gestürzt bist. Aber eben, man hofft halt dass gewisse Umstände dann mildernd auf eine Strafe wirken. Aus Erfahrung geht der Schuss aber leider oft nach hinten los, weil dann genau noch darauf rumgeritten wird, dass du diese Umstände doch hättest berücksichtigen müssen.

    Darum ist es oft wirklich besser einfach zu schweigen. Du bist gestürzt ohne dass andere oder anderer Zeug beschädigt wurde, weisst dass du so oder so dafür bestraft wirst. Warum du gestürzt bist kann der Polente doch egal sein bzw. sollen sie sich selber den Arsch aufreissen es rauszufinden. Mildernd für dich wirkt in so einem Fall nichts.

    Ist scheisse, ich finde es auch unfair, aber da sind wir insbesondere als Töfffahrer nunmal am kürzeren Hebel

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    2 Mal editiert, zuletzt von Boo (22. September 2024 12:00)

  • Eben, den Vorwurf wegen Nichtbeherrschung des Fahrzeugs akzeptiere ich voll und ganz.

    Doch doch, den Anderen hat man auch, er wurde vom nachfolgenden Fahrer fotografiert. Seine Anklage lautet "Unvorsichtiges Ausschwenken nach links zum Ueberholen als Lenker eines Personenwagens".

    Rechtsschutzversicherung habe ich keine. Unterdessen habe ich vier Operationen hinter mir und die dritte Schulterprothese drin. Von Auto- oder Motorradfahren war seither keine Rede und ich werde auch mit einem Ausweisentzug rechnen müssen.

  • Aber eben, man hofft halt dass gewisse Umstände dann mildernd auf eine Strafe wirken.

    mildernde umstände kann erst der richter berücksichtigen. die anklage ist eine maximalforderung.

    Rechtsschutzversicherung habe ich keine.

    ich würde einen anwalt konsultieren. der kann dir schnell sagen, wie die chancen stehen. kostet halt was, kann aber auch gut investiertes geld sein, je nachdem, was sonst noch kommt, z.b. von der versicherung.

    ich wünsche dir in jedem fall weiterhin gute besserung!

  • FranzG Sobald du in so einer Situation eine super Gelegenheit zum Überholen siehst, hatte mindestens einer der lahmen Autofahrer vor dir denselben Gedanken. Du weisst wohl selbst, dass es riskant war, da zu überholen und du als Töfffahrer immer drunter kommen wirst. Jeder trifft mal solche Entscheidungen, sonst könnte man z. B. auf Pässen lahme Enten nie überholen (-> keine Anspielung auf dich Enton1996 :grinning_face_with_smiling_eyes: ). Will nicht darauf rumreiten. Mir stellt sich nur die Frage, ob es sich für dich lohnt, nochmal viel Zeit und Geld in die Sache zu investieren, indem du nun z. B. die ganze Armada mit Rechtsanwalt & Co. aktivierst. Falls du die Rechtsberatung im Sinn einer Vorabklärung günstig kriegst, why not. Wie matti schreibt, hängt es davon ab, was z. B. noch von der Versicherung usw. kommt, ob es gut investiertes Geld ist.

    Du willst und kannst noch Autofahren nehme ich an, den Töff lässt du ja künftig bewusst stehen, gell? Wenn du eine harmlose Vorgschichte hast, werden Ausweisentzug und Busse verkraftbar sein. Hier die zitierten Rechtstexte. Lies die mal im Wortlaut und mach dann eine Bilanz, ob sich der Kampf lohnt.

    Vier OPs bis jetzt? Oh man. :pensive_face: Wünsche dir nochmal ganz gute Erholung und dass du künftig zumindest wieder Autofahren kannst. :sehrgut:

    Einmal editiert, zuletzt von treedz (22. September 2024 13:40)

  • Alles gut :rolling_on_the_floor_laughing:

    Passend zum Thema und trotzdem off topic: heute hat mich fast der Schlag getroffen: ein „L“ Fahrer mit seiner 125er hätte mich fast kalt erwischt bei der Abfahrt vom klausenpass, ich wollte zum überholen ansetzen, da zieht er einfach davon. Ich brav hinterher mit ein bisschen Druck und unten im Tal dann gleich Handzeichen gegeben für einen „boxenstopp“. Es hat sich herausgestellt, dass er (erst 18 übrigens!) off-road Töff rennen / enduro fährt in der Freizeit, daher die unglaubliche Fahrweise. Man weiss also nie, wer sich so hinter den „L“ Schildern verbirgt, war schwer beeindruckt muss ich gestehen. Dabei wollte ich zur Abwechslung mal gemütlich fahren. :grinning_squinting_face:

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

  • Hatte am Klausenpass gestern das gegenteilige.

    Ein L Fahrer hat mich an einer unübersichtlichen Stelle überholt.

    Ein Auto kam entgegen somit scherte der überhohnde wieder abrubt vor meiner Nase in meine Spur. Zum Glück hat meine bmw GTL so Geile Bremsen, hätte den sonst zu brei.....

    bis bald

    Mike

    lieber etwas später ankommen, als an Wand kleben :grinning_squinting_face:

    Gemeinsam die von uns gesetzten Grenzen niederreisen und den Horizont neu definieren.

    BMW K 1600 GTL Aktuell / Ural Ranger Gespann Aktuell

    Einmal editiert, zuletzt von Mormone (23. September 2024 12:35)

  • Hatte am Klausenpass gestern das gegenteilige.

    Ein L Fahrer hat mich an einer unübersichtlichen Stelle überholt.

    Ein Auto kam entgegen somit sicherte der überhohnde wieder abrubt vor meiner Nase in meine Spur. Zum Glück hat meine bmw GTL so Zeile Bremsen, hätte den sonst zu brei.....

    Ausnahmen wie meine Begegnung bestätigen wohl doch die Regel.

    Man merkt es schon immer, wenn sie einem entgegenkommen zu 2. - 3. und wie Comic Figuren völlig übertrieben winken (so gezwungen „lustig“..) mit irgendwelchen pickachu helm-Überzügen. Heutzutage muss alles eine Show sein anscheinend.

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

  • Sorry, Leute

    Es geht hier weder um den Klausenpass noch um irgendeine Art schnell und frech zu fahren! Bitte zurück zum Thema.

    Die Frage war und bleibt: wie hätte ich Rücksicht auf die übrigen Strassenbenützer nehmen können?

    FranzG Sobald du in so einer Situation eine super Gelegenheit zum Überholen siehst, hatte mindestens einer der lahmen Autofahrer vor dir denselben Gedanken. Du weisst wohl selbst, dass es riskant war, da zu überholen und du als Töfffahrer immer drunter kommen wirst.

    Genau das trifft es: die lahmen Autofahrer, auf die hätte ich Rücksicht nehmen sollen. Und ja, Du hast da nochmals recht: das Risiko war mir bewusst. In Frankreich wäre das nicht passiert, die wären alle auch schon am Ueberholen gewesen.

  • Genau das trifft es: die lahmen Autofahrer, auf die hätte ich Rücksicht nehmen sollen. Und ja, Du hast da nochmals recht: das Risiko war mir bewusst. In Frankreich wäre das nicht passiert, die wären alle auch schon am Ueberholen gewesen.

    Hatte gestern eine ähnliche Situation wie deine, aber mit nur 2 Autos hinter dem Traktor. Der erste Fahrer verpasst sämtliche Top-Gelegenheiten zum Überholen, bis es dem hinter ihm fahrenden reicht und der überholt. Dann nur noch den Zauderer vor mir. Nächste Gelegenheit, super Sicht, gerade Strecke, 80er - der Erste überholt den Traktor wieder nicht. Hab einige Sekunden beobachtet, ob der Zauderer in seiner Spur nach links zieht, war nicht der Fall, hab dann auch überholt, aber bremsbereit (mit ABS). Hab an deine Situation gedacht, ist wirklich der Klassiker. :sleepy_face:

    Ja, mich dünkt, wir haben bei uns mega viele unsichere, weil nicht geübte Autofahrer. Wenn so einer zum Überholen ansetzt, ist er dermassen gestresst, er kriegt den Tunnelblick und wird nicht mehr in den Rückspiegel schauen. Aber wie weisst du im Voraus, ob er (oder sie) dich sehen wird oder nicht? Nie überholen kann auch keine Lösung sein, wie erwähnt ist es v.a. auf Pässen ultra-nervig, dass es z. B. hinter Velofahrern so lange Kolonnen gibt. Wenn man da ständig warten würde, bis alle Autos überholen, würde man mit 5-10 km/h zur Passhöhe schleichen. Edit: Vernunft hin oder her, rechtlich kann uns ein Überholen in solchen Fällen wohl immer als rücksichtsloses Überholen ausgelegt werden, egal, wie vorsichtig man ist. Eben, weil man z. B. nicht gebührend berücksichtigt, dass die vor einem auch gerne überholen würden.

    Einmal editiert, zuletzt von treedz (23. September 2024 13:22)

  • Ich verstehe den Unmut von Franz

    Auf die zu überholenden Fahrzeug Rücksicht nehmen ist, meiner Meinung nach, getan wenn zum Überholen seitlich genug Platz ist und man im Notfall auch wieder einscheren kann. Wie will man mehr Rücksicht nehmen können?

    Wer überholt wird darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, somit hat der Fahrer vor Ihm doch klar falsch gehandelt.

    Der Fahrzeugführer der überholen will muss vorsichtig ausschwenken und darf nachfolgende nicht behindern. Ist damit nicht auch der bereits überholende gemeint? Auch hier hat der Ausscherende nicht erfüllt.

  • Patrick F. Ja klar, glaube, jeder hier im TF hätte früher oder später überholt, verstehe auch völlig, warum FranzG sich nervt. Nur ist Recht haben nicht deckungsgleich mit Recht kriegen. Wenn man 4 Autos vor sich hat und einen Traktor, kann man nicht von jedem einzelnen gesichert wissen, was er beabsichtigt. Der Blinker wird, falls überhaupt, oft gleichzeitig mit dem Ausscheren gesetzt, nicht einige Sekunden vorher. Bei 4 Autos ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass mindestens einer ebenso genervt ist und überholen will. Ausserdem kann auch der Traktor gerade blinken, was oft nur der direkt hinter ihm - idealerweise ein SUV oder Kleinbus - klar sieht und manchmal deshalb mit dem Überholen wartet. Sowas sieht man bei uns hier auf dem Land ab und zu - die Traktorfahrer biegen mitten im Nichts auf ihre Felder ab, müssen nicht immer klar erkenntliche Kreuzungen oder Strassen sein. Oder der Traktor selbst hat noch ein Hindernis vorne, z. B. einen doofen Velofahrer, was man von hinten nicht sehen kann. Ich hätte zweifellos auch mal überholt, keine Kritik daran. Sehe es nur ähnlich wie Boo: Mildernd wirkt in diesem Fall kaum etwas bzw. nichts. Und:

    Ist scheisse, ich finde es auch unfair, aber da sind wir insbesondere als Töfffahrer nunmal am kürzeren Hebel

    Franz: Weiss nicht, ob du überhaupt erwägst, rechtlich dagegen vorzugehen, aber hier gibt's aus Sicht eines Richters wohl zu viele Zweifel bzw. Risiken für das "in dubio pro reo". Aber bin keine Juristin. Gibt ja einige günstige Beratungsangebote (z. B. via K-Tipp), die sich sehr lohnen können, bevor du Rechtsmittel ergreifst.

    Einmal editiert, zuletzt von treedz (23. September 2024 19:46)

  • Danke für Eure Ratschläge.

    Nochmals: es sind beim Unfall zwei Fehler begangen worden:

    - der ausschwenkende Fahrer hat mich nicht bemerkt

    - ich bin wegen meiner Reaktion gestürzt

    Punkt.

    Dass man mir fehlende Rücksichtsnahme vorwirft, verstehe und akzeptiere ich nicht. Ich werde aber keine weitere juristische Beratung beiziehen, aber gegen das erste Gerichtsurteil werde ich Einsprache erheben, weil ich vorher nicht angehört werde. Das hat mir bereits der Polizist geraten.

    Sonst werde ich der Sache ihren Lauf lassen und hier wieder berichten was die Folgen sind.

    Meine Motorradkarriere habe ich jedenfalls abgeschlossen (bin immerhin 68) und habe die Töffs verkauft. Ich freue mich auf Reisen mit meinem kleinen Camper. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat mir den Schaden an meinem Töff bereits sehr grosszügig vergütet.

    Gruss

    Franz

    2 Mal editiert, zuletzt von FranzG (23. September 2024 21:36)