Geblitzt aus dem Auto, Führerschein weg?

  • Grüzi,


    ich bin Anfang des Monats als Austauschstudent nach Lausanne gekommen, und schon vor kurzem geblitzt worden.


    Ich habe Abends, gegen 20 Uhr, also nach Sonnenuntergang, nicht gecheckt, dass ich in einer 30er Zone fahre. Gecheckt hat es leider ein Blitzauto, die haben mich aus einem dunklem Kombi aus dem Kofferraum geblitzt.

    Der Blitz kam recht sicher nur von vorne, aber ich kann nicht ausschließen, dass die vorne drin gesessen haben und mein Kennzeichen aufgeschrieben haben.

    Ich habe aus dem Augenwinkel nicht genau sehen können, ob jemand drin saß. Es war eine recht wenig befahrene Straße. Als ich zwei Stunden später nochmal die Stelle begutachtet habe, war das Auto weg.

    Ist nun auch mein Führerschein weg? Oder besteht Hoffnung, dass sie nicht drin saßen?


    LG

    dd

  • Hi Matti


    danke! Nach der Tabelle auf ch.ch und dem Strafmassempfehlungen SVG könnte wirklich der Führerschein weg sein für nen Monat, nebst Gerichtsgebühren, insofern ich nach Abzug der Toleranz noch 46 km/h gefahren bin. Plus 600 Fr. Strafe. Das wäre schon sehr ärgerlich und etwa drei Monatsbudgets ohne Miete und Krankenversicherung.


    Haben Andere hier Erfahrung damit gemacht, ob immer Polizisten in den Blitzerautos sitzen und fleißig aufschreiben?


    LG

    GG



    Alle Wünsche werden klein, gegen den, nicht geblitzt zu sein.



    EDIT: Sorry, andere Frage. Muss ich auch für die kurze Zeit (plane spätestens Januar wieder auszuziehen) mein Kennzeichen ändern? Meine Anmeldung in Lausanne wurde noch gar nicht verarbeitet.

    2 Mal editiert, zuletzt von ddiderot ()

  • ddiderot

    Hat den Titel des Themas von „Geblitzt aus dem Auto, Führerschein weg“ zu „Geblitzt aus dem Auto, Führerschein weg?“ geändert.
  • du musst davon ausgehen, dass du auch von hinten geblitzt worden bist. was wirklich sache ist, weisst du aber erst, wenn die post eintrifft (oder nicht). den termin des ausweisentzugs kannst du i.d.r. wählen.


    bei einem kurzen aufenthalt (m.w. unter einem jahr - lass dich aber kompetent informieren) musst du das fahrzeug hier nicht anmelden.

  • ich weiss nicht, was für fristen gelten. wegen drei monaten kannst du dir den aufwand wohl sparen, solange die basler eine gültige postanschrift von dir haben.