Profi gefragt! Dringend benötigte Auskünfte! Please Help😩

  • Guten Tag/Nacht

    Ich habe ein kleines Problemchen und normalerweise wende ich mich nicht an Foren aber vielleicht hat es hier ja einige Profis.

    Ich fahre schon etwa 4 Jahre Motorrad (3 davon in Südamerika) und habe noch immer kein offenen Motorrad Ausweis. Ich bin immer noch an das ver*mmte L gebunden. Und werde es noch sicher 2 weitere Jahre sein.

    Nun zur Frage: Ich möchte mir eine Suzuki Gsxr 750 K4/5 zulegen (hatte schon eine 600er drüben und liebte sie). Gibt es eine Möglichkeit hier in der Schweiz diese zu Drosseln auf 35kw? Wenn ja woher bekomme ich das Steuergerät?

    2 Frage: Falls es geht sie zu drosseln und vorzuführen und auf meinen Namen einzulösen, wie kann ich das ganze wieder umrüsten (ich kann unmöglich mit den 35kw fahren mit der offenen Freiheit die ich schon 3 Jahre hatte) ohne im ganzen mehr als 1000 Franken bezahlt zu haben?

    Ausserdem was wären die Konsequenzen bzw. wie wahrscheinlich ist es, dass die 👮 merkt, dass man wieder umgerüstet hat auf volle Power?

    Unsicher ob ich hier antworten bekomme aber let’s give it a try. Vielen Dank🙏🏻

  • Das teure am Drosseln/Entdrosseln ist nicht das SVA sonder das Drosseln/Entdrosseln als solches. Man wäre also geradezu hirnamputiert, das Drosseln/Entdrosseln nicht einzutragen.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Ich glaub darum geht es ihm nicht, er möchte ein Motorrad drosseln es dann einstragen lassen (also ein neune Fahrzeugausweis holen) und anschliessend die Drossel wieder entfernen.

    Er möchte also mit einem Lernfahrausweis ein offenes Motorrad fahren.

    Wenn das nichts die Absicht ist habe ich ihn falsch verstanden.

  • Ausserdem was wären die Konsequenzen bzw. wie wahrscheinlich ist es, dass die 👮 merkt, dass man wieder umgerüstet hat auf volle Power?

    Ach so. Für solche Fragen und Antworten ist dann das Darknet zuständig.

    Für die Beantwortung der Konsequenzen haben wir ja ein Profis, die sich sicher noch melden werden.

    Ich weiss halt nicht ob Du die wirklich hören / wissen möchtest? (Die Schweiz ist nicht Südamerika...)

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Wenn du nur erwischt wirst:

    Der Strafrahmen bewegt sich neu zwischen einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen à maximal 3000 Franken (Abhängig vom Einkommen). Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/d…g-id-42788.html

    Zusätzlich bei einem Unfall:

    Die Versicherung wird Regress nehmen. Neben dem Töff musst du auch deine Spitalkosten übernehmen.
    Bist du (mit)schuldig, gilt das Obige auch für die Geschädigten.

    Worst case können also Forderungen im 6 stelligen Bereich plus Gefängnis auf dich warten.

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Die 750er gibt es soweit ich weiss nicht mit 35kW in der Schweiz. Sprich wenn du das trotzdem machen willst, brauchst du ne Einzelabnahme und die wird mehrere tausend CHF kosten

    Was du tun kannst ist ne 600er gedrosselt kaufen und dann nen 750er Motor, Steuergerät etc. einbauen. Ist von der Strafe kein Unterschied, wenn du eh offen fährst obwohl du nicht darfst.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Wenn das ganze rumgebastel mit falschem Eintrag für die offene Leistung mit L auf Probe auffliegt, könnte es eine ganze Weile dauern, bis er überhaupt irgendwann wieder Motorrad fährt - schon gar nicht offen (mal abgesehen von oben erwähnten Kosten wegen Bussen usw.). Und Autoführerschein (falls noch nicht vorhanden) dürfte dann auch nicht mehr ganz so einfach zu beantragen sein, wenn man quasi als Straftäter im öffentlichen Verkehr erwischt wurde.

    Wenn ich mal raten darf, dürfte es aber sowieso eine Frage der Zeit sein bis der Ausweis entzogen bzw. sogar das Motorrad beschlagnahmt wird - wer mit solchen Gedanken spielt dürfte sich kaum auch nur annähernd an die Geschwindigkeiten halten (ist mit so potenten Rennsemmeln auch mental anstrengend, wenn man dem Forum hier glaubt, geht ja der erste Gang bei der 750er schon bis ca. 130 Km/h und somit über dem was maximal auf der Autobahn erlaubt ist...

    Selbst 24 Kw reichen locker für CH-Geschwindigkeiten (auf Pass-Strassen kann's bisschen zäh werden mit überholen), da offenbar die Kohle für eine 750er vorhanden ist, spricht doch nichts dagegen sich erst mal ein einfaches Motorrad mit vom Werk extra für Einsteiger ausgelegter Leistung zu holen und damit Erfahrungen zu sammeln. Dürfte auch für die Prüfung etwas einfacher sein, gerade die 8en oder sonstige Manöver sind mit einer Sportmaschine nicht unbedingt einfacher zu bewerkstelligen als mit einer die eine etwas weniger sportliche Haltung vom Fahrer verlangt. Machen kann man es natürlich schon, aber wenn offenbar schon 1 Jahr mit L unterwegs und gemäss eigener Angabe noch einmal gut 2 Jahre welche dazu kommen scheint Strassenverkehrs-Ordnung gerechtes Fahren oder Prüfungs-Anforderungen nicht die Stärke zu sein, da liegt der Tipp sich erst mal mit etwas gemässigteren Fahrleistungen abzugeben vielleicht nicht allzu weit daneben :winking_face:

    Ob 750er oder 600er (die 600er war schon spassig auf der Probefahrt, aber so als Langzeit-Bindung um mit maximal 80 Km/h durch die Gegend zu gurken?) dürfte kaum eine Rolle spielen, beide sind auf Rennstrecken deutlich besser aufgehoben als beim heimischen Kolonnenverkehr und machen im Grunde wenig Sinn im täglichen Verkehr.

    Soll ja nur eine Idee sein sich was gutes zu tun, entscheiden muss immer noch jeder selber ob sein Material für den gewählten Einsatz taugt. Wenn Rennstrecke eine Option ist, dann ist Drosselung natürlich Quatsch, dann braucht man aber auch nicht unbedingt ein zugelassenes Motorrad wo jedes Bauteil viel kostet weil's strassenzugelassen (und wenn nicht Originalteil teilweise eingetragen) werden muss, falls es mal ersetzt werden muss.

    Wie lange man schon fährt tut nichts zur Sache ob man es gut kann bzw. gut genug für den Prüfer. So gesehen eben irrelevant wie lange man in Südamerika unterwegs war, die Anforderungen an den Ausweis sind nun mal verschieden.

  • @alle

    Vielen Dank für die Antworten.

    Habe mittlerweile auch rausbekommen, dass man die 750er nicht drosseln kann oder zumindest nicht in der Schweiz.

    Habe 1 Jahr die 600er gedrosselt auf 25KW in der Schweiz gefahren und etwa 2.5 Jahre eine 600er offen in Südamerika. Dort braucht man keinen Ausweis. Deshalb habe ich auch mit diesem Gedanken gespielt. Nach 1 Jahr gedrosselt hier in der Schweiz wurde es echt langweilig…

    Prüfung 2x nicht bestanden wegen wirklich unfairen Bewertungen…

    Auto ausweis habe ich seit ca 7 Jahren…Der wäre dann wahrscheinlich auch weg…

    Was die Konsequenzen angeht…Da lohnt es sich wohl eher eine zu kaufen und nach Südamerika zu verschiffen😂

    Einmal editiert, zuletzt von Gixxerbrah (3. September 2024 14:03)

  • Raffiniert. Nen Töff in der Hochpreisinsel Schweiz kaufe, dann nich ganz umsonst verschiffen und in Südamerika die Töffeinfuhr dafür noch verzollen - kommt sicher billiger als das Motorrad gleich in Südamerika zu kaufen.

    Doof ist natürlich schon, dass man drüben keinen Ausweis braucht. Den hättest nämlich hier einfach umschreiben lassen können.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Dann hast also den Ausweis für A- (beschränkt) in der Schweiz schon mind. 2 Jahre und willst nun den A offen machen?

    In dem Fall hast nach 2 vergeigten Prüfungen ja noch eine 3te Chance, falls deine Fahrschule deine Prüfungstauglichkeit bescheinigt. Falls nicht bereits Fahrstunden nimmst, wären die sowieso dringendst zu empfehlen. Lieber die Kohle da investieren als mit Umrüsten versenken und nur alles schlimmer machen.

    Edit: Oder bist 1 Jahr in der Schweiz mit dem L für A- gefahren und diese Prüfung 2x verhauen, nun 2 Jahre Wartefrist? Auch da hättest noch eine 3. Chance mit Gesuch und verkehrspsychologischem Eignungstest. Würde dort aber nichts von deinem Vorhaben hier erzählen...

    Ich Töff das.

    Einmal editiert, zuletzt von siri (3. September 2024 22:35)