Motorrad weggerutscht -> Schäden beseitigt -> Unfallfahrzeug?

  • Hallo


    bin mit meiner Maschine bei Nässe (ca. 25 km / h) weggerutscht. Keine Schäden an Reifen und Motor jedoch

    - Gabel verzogen

    - Kühler musste ausgetauscht werden

    - Diverse kleinere Schrammen, daher mussten ein paar Teile ausgetauscht werden

    - Das "Verdeck" um die Tanköffnung herum hatte einen Riss -> ausgetauscht


    Das Motorrad sieht aus und fährt sich wie davor.


    Frage: Ich möchte dass Motorrad verkaufen. Soll ich es als Unfallfahrzeug angeben? Ja oder Nein? Bin sehr unsicher wegen der Definition. Siehe hier: https://www.agvs-upsa.ch/sites…tion_unfallfahrzeug_d.pdf


    Würde es demnach NICHT als Unfallfahrzeug angeben


    Da heisst es "Der Stand der Reparaturtechnik ermöglicht eine einwandfreie Instandstellung, sodass der Begriff Unfallfahrzeug für ein repariertes Fahrzeug nicht mehr gegeben ist. Ein Unfallfahrzeug ist ein erheblich beschädigtes, unrepariertes Fahrzeug."

  • Ich kenne mich rechtlich nicht aus aber fakt ist doch, dass du ein Unfall hattest.

    Vom Gefühl her ist es ein Unfallfahrzeug, bzw. Ich würde das zumindest dazu sagen.


    Bin mir aber auch sicher, dass viele das nicht machen.


    Überleg halt was du davon halten würdest wenn du es kaufst und dir das keiner sagt.



    Edit: Zumal die Frage nach einem Unfall doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kommen wird. Dann nein zu sagen wäre doch gelogen.

    Ich glaube bei dem Link geht es eher um das Wort und dessen Bedeutung, demnach ist es sicher kein Unfallfahrzeug aber dass es ein Unfall hatte ist halt was anderes.

  • Wenn der Rahmen vermessen wurde und ok ist, sollte das noch unter Bagatellschaden durchgehen -> Ein Fahrzeug gilt als unfallfrei, wenn der Umfang eines Bagatellschadens nie überschritten wurde.

    Nur ist Bagatellschaden nirgends verbindlich definiert...also im Ermessen des Verkäufers.

    Ich würde den Töff als unfallfrei inserieren, dem Käufer aber die Belage der Reparatur mitgeben.

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Ich würde es nicht als Unfallfahrzeug deklarieren (ist es ja gemäss der gezeigten offiziellen Definition auch nicht), würde es aber spätestens bei der Besichtigung und sicher im Kaufvertrag erwähnen, auch wenn nicht danach gefragt wird. Sparst dir u.U. viel Ärger, und du würdest so eine Info ja auch begrüssen, wenn du auf der anderen Seite des Verkaufstisches stehen würdest.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Wenn die Gabel verzogen ist, müsste man noch wissen, wie diese repariert wurde...
    Je nachdem, wie es die Gabel erwischt hat, müsste man auch den Lenkanschlag überprüfen. Hat es den erwischt, wäre von einem Totalschaden auszugehen in vielen Fällen.


    Ich bin ja auch nur Laie, aber ich finde es etwas komisch, wenn man hier von einem "Nicht-" Unfallfahrzeug spricht, obwohl noch meiner Meinung nach wichtige Infos fehlen. Klar, wir Ratgeber haften nicht für die Aussagen, aber wenn der Käufer nachher aufgrund von Fehlinformation auf einem Fahrzeug mit evtl. gebrochenem Rahmen sitzt, ist das nicht optimal. Aber wahrscheinlich liefert der Threadersteller noch die Info nach, dass die Gabel getauscht wurde und der Lenkanschlag unversehrt ist. Bis dahin würde ich aber vorsichtig spekulieren.

    Meine Tour-Videos auf YT

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  • Bei motoscout24.ch gibt es die Kategorie Unfallfahrzeug. Das ist es vermutlich nicht, nehme an da sind wirklich beschädigte Fahrzeuge gemeint wie in deiner Definition. Sind von 25 Tausend gerade mal 24 Stück drin, glaube nicht dass die anderen alle nie umgefallen sind :winking_face:


    Bei motorradhandel.ch kannst als Zustand 'Unfall' auswählen. Aber da nicht zusätzlich noch repariert, gepflegt, fahrtüchtig oder so angeben kannst, nehme ich an ist da auch gemeint, dass man dem Bike den Unfall ansieht. Lässt sich dort zudem nciht nach Fahrzeugen ohne Unfall-Zustand filtern.


    Wenn der Töff von einem Fachmann wieder komplett repariert wurde ohne bleibenden Schäden, würde ich es daher auch nicht als Unfallfahrzeug deklarieren. Allerdings kannst ja in der Beschreibung erwähnen, dass ein Sturzschaden repariert wurde - oder falls noch etwas sichtbar ist davon (zB wenn Versicherung nicht jeden Krazter ausbessern gezahlt hat). Spätestens bei Nachfrage oder bei Besichtigung würd ich es erwähnen, Preisanpassung evtl vorab mit einkalkulieren.

    Ich Töff das.