Hallo
bin mit meiner Maschine bei Nässe (ca. 25 km / h) weggerutscht. Keine Schäden an Reifen und Motor jedoch
- Gabel verzogen
- Kühler musste ausgetauscht werden
- Diverse kleinere Schrammen, daher mussten ein paar Teile ausgetauscht werden
- Das "Verdeck" um die Tanköffnung herum hatte einen Riss -> ausgetauscht
Das Motorrad sieht aus und fährt sich wie davor.
Frage: Ich möchte dass Motorrad verkaufen. Soll ich es als Unfallfahrzeug angeben? Ja oder Nein? Bin sehr unsicher wegen der Definition. Siehe hier: https://www.agvs-upsa.ch/sites…tion_unfallfahrzeug_d.pdf
Würde es demnach NICHT als Unfallfahrzeug angeben
Da heisst es "Der Stand der Reparaturtechnik ermöglicht eine einwandfreie Instandstellung, sodass der Begriff Unfallfahrzeug für ein repariertes Fahrzeug nicht mehr gegeben ist. Ein Unfallfahrzeug ist ein erheblich beschädigtes, unrepariertes Fahrzeug."