Originalzubehör Kupplung- Bremshebel Yamaha

  • Hallo zusammen,

    Bin neu hier und habe direkt meine erste Frage:

    Ich bin mit meiner Mt-09 zusammen umgefallen, dabei ist mit leider der Kupplungshebel abgebrochen (an der Sollbruchstelle). Bei der Suche nach Ersatz habe ich bei Yamaha selber nur den schwarzen gefunden Kupplungshebel dazu gibt es auch den passenden Bremshebel das ist ja wenn ich es richtig verstehe "Originalzubehör".

    Muss ich das nun vorführen oder kann ich die beiden einfach montieren?

    Ich habe in zwei Wochen Prüfung und möchte da nur ungerne wegen der Teile weggeschickt werden.

    Kann ich theoretisch auch mit dem abgebrochenen Kupplungshebel zur Prüfung?

    Den Kupplungshebel muss ich ja nicht vorführen wenn ich bisher richtig gelesen habe, also könnte ich auch nur den tauschen und mich um die Bremse nach der Prüfung kümmern oder? Sieht halt lustig auch mit unterschiedlichen Farben.

  • Hallo Yamaisti

    Das Originalzubehör findest Du hier https://www.yamaha-motor.eu/ch/de/service-…arts-catalogue/

    Mit nem abgebrochenen Hebel darfst Du nicht antanzen.

    Wenn Du eine andere Garnitur möchtest, kannst natürlich wie Du richtig schreibst, den Deluxe Billethebel dranschrauben und musst glaub das Beiblatt mitführen.

    Den Bremshebel mit entsprechendem Beiblatt würde dann mit der nächsten FZ Prüfung in den FZ Ausweiss eingetragen.

    Si vis pacem para bellum

  • Hallo St_09,

    Der Kupplungshebel ist kein Problem, den kannst du beliebig ersetzen.

    Für den Bremshebel gilt die Richtlinie 4.1.5.2 der ASA2b. Demzufolge brauchst du eine Eignungserklärung vom Bauteilherstellen. Eine Prüfung beim Stva ist nicht notwendig, musst jedoch das Gutachten mitführen.

    Bei Bestellungen aus dem Ausland aufpassen - Unbedingt Abklären ob Sie dir ein entsprechendes Gutachten ausstellen können.

    Gruss

    Mario

    Einmal editiert, zuletzt von destrux (19. August 2024 10:07)

  • Oh man, das wird wieder Stress, ich sehe es schon kommen :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Nun im Zweifel montiere ich erstmal den Kupplungshebel und checke das mit der Bremse ab.

    Ich dachte natürlich wenn da stehe original Yamaha Ersatzteil kann ich den montieren.

    War halt auch nicht beim Händler, wollte mir ersparen zu erzählen, dass wir umgefallen sind :winking_face:

    Den originalen Kupplungsheben mit dem das Moped ausgeliefert wird habe ich auch nirgends gefunden.

    Denke das einfachste wird sein mal beim Amt zu fragen. Hier liest man ja auch mal so mal so, einmal reicht die ABE zum eintragen lassen und einmal nicht. :skull_and_crossbones:

  • Den originalen Kupplungsheben mit dem das Moped ausgeliefert wird habe ich auch nirgends gefunden.

    Doch im Partskatalog (Yamaha Ersatzteilkatalog) so wenn Du nur wenigstens den Jg. besser die Typenscheinnr im FZ Ausweiss weisst.

    Kannst dann bei jedem Händler bestellen, oder vielleicht gleich beim Importeur Hostettler abholen, sollte es Dir peinlich sein einen Plumbser verursacht zu haben.

    Ist so bin ich überzeugt das häufigst bestellte Ersatzteil und nicht wenig YAM Händler werden den Lager haben.

    Und Hey, wer noch keinen Plumbser hatte der werfe den ersten Stein :winking_face: Also verkomplizier die Lage nicht :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • Jede/r kippt mal um - ich besonders oft :face_with_tears_of_joy: - gibt nur Narben auf dem Ego, sonst kein Drama. Der Experte wird deinen Töff vor dem Prüfungsstart gründlich inspizieren. Vieles an der Prüfung hängt von seinem Eindruck von dir ab. Tipp: So seriös wie möglich daherkommen, zeig, dass du es ernst nimmst und dich super vorbereitet hast. Reparier, was du kannst, Blinker & Co. muss alles top funktionieren, keine abgebrochenen Hebel, Töff putzen. Wenn du vorher noch eine Fahrstunde nimmst, bist du schon aufgewärmt und kannst mit dem Fahrlehrer aufkreuzen, macht einen super Eindruck, Experte u. Fahrlehrer kennen sich i.d.R. Viel Erfolg & willkommen hier im Forum! :welcome:

    Edit: Hier noch die schönste Bremsnudel des Töffforums. Danach gab's Sturzpads und Handprotektoren. :grinning_squinting_face:

    Einmal editiert, zuletzt von treedz (19. August 2024 13:53)

  • Orignal (OEM) Hebel werden nie eingetragen und tragen auch keine (KBA-) Nummer. Zubehörhebel von anderen Herstellern müssen entsprechende Papiere mitliefern. In der Regel ist da also eine KBA-Nummer eingestanzt und du bekommst eine ABE vom deutschen TÜV als kleines Heftchen wo dann hoffentlich die Typengenehmigung deines Motorrades auch drin steht. Damit gehst du zur MFK und lässt es eintragen. Zumindest den Bremshebel. Kupplungshebel braucht nicht eingetragen zu werden aber zumindest in Luzern wurde bei mir immer "Brems- und Kupplungshebel" eingetragen.

    Die OEM Hebel darfst du aber immer montieren, auch wenn im Fahrzeugschein dann noch andere Bremshebel eingetragen sind.

    Die Farbe ist im übrigen egal. OEM Hebel haben auch keine Nummer eingestanzt. Vorsicht ist nur bei Online-Käufen geboten wo dann häufig sowas wie "OEM-Style" steht und nur aussagt, dass die Hebel ähnlich OEM sind. Davon solltest du schon aus Sicherheitsgründen die Finger lassen.

    Gehe also zum Yamaha und hol dir die richtigen OEM Hebel. Teilenummer kannst du dir auch vorher heraussuchen: Parts catalog.

    Dabei kommt es gelegentlich vor, dass ein OEM Teil durch eine neue Artikelnummer ersetzt wird weil das Teil überarbeitet wurde. Theoretisch ist es nicht ganz zulässig Hebel von anderen Yamaha Modellen zu verwenden. Auch wenn diese mechanisch passen. Manchmal passen sie nur augenscheinlich aber bedienen beispielsweise den Bremslicht-Schalter nicht gleich. Für eine MT09 dürfte es absolut kein Problem sein den passenden Hebel für dein Modelljahr zu bekommen. Im Zweifel suche die Artikelnummer oder melde dich mit Fahrzeugschein bei Hostettler in Sursee. Die werden ziemlich sicher einige davon an Lager haben.

    z.B.

    Hier im Beispiel die Teilenummer BEB-W2616-00 für den Bremshebel einer MT-09 SP 35kW 2024 bzw.

    BME-83922-00 für den Kupplungshebel der gleichen Maschine.

    Da es von der MT09 aber sehr viele Varianten und Jahrgänge gibt soll das nur ein Beispiel sein. Bitte also genauer abklären.


    Theoretisch kann man manchmal auch auf einen Hebel eines späteren/neueren Modelles aktualisieren. Meine Freundin hat mal die silbernen Hebel an ihrer SV650/2016 durch die neuen schwarzen Hebel (ich glaube ab MY2020) gewechselt. Die sind wirklich bis auf die Farbe baugleich und wurden auch als OEM-Teil bei Suzuku bezogen. Gab auch noch nie Probleme bei der MFK da beides OEM-Teile sind. Da müsste man schon einen sehr sehr sehr sehr sehr exakten Prüfer haben der in der Dokumentation findet, dass die Hebel doch bei diesem Modell nicht schwarz waren - ausser der Prüfer hat genau die gleiche Maschine privat :smiling_face:

    Beim Kupplungshebel wie erwähnt sowieso egal. Da kannst du dir auch was aus Pappe basteln wenn du damit zur MFK fahren kannst.

  • Erstmal Danke an alle, also den Kupplungsheben habe ich schon montiert und das schwarz macht schon was her.
    Den Bremsheben kann ich hier mit der ABE eintragen lassen, leider war bei Hebel eine alte dabei auf der mein Moped noch nicht drauf war.

    Hab bei Gilles angefragt hoffe sie haben schon eine neue, ansonsten muss es halt erstmal so gehen.

  • Ja und gibt auch UNECE regeln frag doch mal was da gilt (amt ode asa wo ECE usw kent.die Deutche ABE kanst vergessen alles 99% China ware.Und Yamaha OEM gefräste teile sind von Gilles Holland und erfüllen voll Haftung wie UNECE usw normal ohne eintrag da keine änderung sonder ersatzteil.IN WP.29 wie zulassung EU was ECE ist geht nur Baugruppe (z.bremspume) nicht ersatzteile.EU und Schweiz hat abkommen nur hat CH in zulassung stehen hafung über schweizer Staatbürger also Importer für hafung haben ausser ist ECE die müssen anerkennen abkommen.und die UNECE also EU WP.29 sollte ja Schweiz kennen da in Genf zu dem OEM und Hebel gibt keine einzelrichline sonder nur ECE gesamt fahrzeug mit daten die Reifen Bremsscheibe d usw.das ABE bla bla würde schnell vergessen da ABE Dokument nicht EU konform und auch nicht CH konform.im anhang aktelle UNECE WP .. für Bedienelemente. gibt kein Bauteil Bremshebel einzel in zulassung die EU begutachtet ja nicht jedes teil an Töff so doft sind die nicht nur Baugruppen und sicherheit.Und bei Bremse ist eben anhang sicherheit nur haftung muss EU od sollte schweizer sein.

    mfg

  • Für den Bremshebel gilt die Richtlinie 4.1.5.2 der ASA2b. Demzufolge brauchst du eine Eignungserklärung vom Bauteilherstellen.

    Soweit so richtig.

    Aber, ab hier ist es falsch:

    Eine Prüfung beim Stva ist nicht notwendig, musst jedoch das Gutachten mitführen.

    Bremshebel ist eine "E" Änderung und nicht eine "B" Änderung.

    "E" bedeutet: Melde- und Prüfpflichtige Änderung, Eignungserklärunmg Bauteilehersteller (oder besseres Dokument). Der Text unten muss von Links nach rechts gelesen werden. Siehe dazu auch Kapitel 3.1 auf Seite 12.

    Ja und gibt auch UNECE regeln

    Die UNECE Richtline 60 betrifft die Bremshebel am original Fahrzeug und nicht Aftermarketbremshebel. Siehe Kapitel 3 der UNECE Richtline 60.

    ABE bla bla würde schnell vergessen da ABE Dokument nicht EU konform und auch nicht CH konform

    Eine Deutsche ABE wird für Bremshebel anerkannt (Dokument der Stufe 1). Ist kein Porblem und ist besser als die geforderte Erklärung Bauteilehersteller (Dokument der Strufe 3). Siehe dazu Kapitel 3.2 auf Seiten 12 - 14 des ASA 2b.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    4 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (20. August 2024 22:53)

  • Jede/r kippt mal um - ich besonders oft :face_with_tears_of_joy: - gibt nur Narben auf dem Ego, sonst kein Drama. Der Experte wird deinen Töff vor dem Prüfungsstart gründlich inspizieren. Vieles an der Prüfung hängt von seinem Eindruck von dir ab. Tipp: So seriös wie möglich daherkommen, zeig, dass du es ernst nimmst und dich super vorbereitet hast. Reparier, was du kannst, Blinker & Co. muss alles top funktionieren, keine abgebrochenen Hebel, Töff putzen. Wenn du vorher noch eine Fahrstunde nimmst, bist du schon aufgewärmt und kannst mit dem Fahrlehrer aufkreuzen, macht einen super Eindruck, Experte u. Fahrlehrer kennen sich i.d.R. Viel Erfolg & willkommen hier im Forum! :welcome:

    Edit: Hier noch die schönste Bremsnudel des Töffforums. Danach gab's Sturzpads und Handprotektoren. :grinning_squinting_face:

    in anforderung für ECE WP.29 Bedienelement steht sogar das bauteile die bei umfaller usw leicht zu wechlen sein sollen also Klapphebel sogar besser.Und nim EU und EU zulassung (ECE) verodungung und die wo das alles normal wissen sollten solen dich aufklähren was ersatzteil und was UNECE und ECE und WP.29 und nicht Internet bla bla .und der kann die auch sagen was eine techische einheit ist (ein Bremshebel ist keine selbständige technische einheit) und das extra so in EU zulassung so steht hat grund .und selbständig und DE ABE BLA BLA ist dummheit bla bla

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    2 Mal editiert, zuletzt von apduc (21. August 2024 12:16) aus folgendem Grund: ach so hab ja noch vergessen in EU ist reperatur kein änderung wie schweiz ? aber wenn wie bei dir ist reperatur kanst ersatzteil wo WP.29 entspricht mit hersteller haftung schweiz anbauen normal da motorrad ja ece hat also EU hersteller auch möglich

  • Ich kann nur sagen, ich war persönlich beim Straßenverkehrsamt am Schalter für technische Auskünfte. Hatte den Hebel und die ABE dabei.

    Dort wurde mir gesagt, ist kann den damit eintragen lassen und muss das auch.

    Ich soll die neuste ABE besorgen und ein Termin machen, sobald ich den Termin habe kann ich auch direkt den Hebel montieren und in der Zwischenzeit sogar damit fahren.

  • Ich kann nur sagen, ich war persönlich beim Straßenverkehrsamt am Schalter für technische Auskünfte. Hatte den Hebel und die ABE dabei.

    Dort wurde mir gesagt, ist kann den damit eintragen lassen und muss das auch.

    Ich soll die neuste ABE besorgen und ein Termin machen, sobald ich den Termin habe kann ich auch direkt den Hebel montieren und in der Zwischenzeit sogar damit fahren.

    Ja aber vergleicht nicht Chinesische pampemusen mit Hollandischen Kartoffen oder italjenischen Zitronen.

    In schweiz wie EU gilt für alles Produkthaftung muss vorhanden sein !!!!! (sitz name staatbürger CH EU)

    Und DE ABE ist zu 95 % waren die aus China or Taiwan od Thailand od sonst wo her kommt.

    Und die übernemen keine Produkthafung in EU (ausser hat Niederlassung mit DE od EU oder Schweizer Staatsbürger der Haftung vor gesetzt übernimt !)

    Und die ABE ist täuschung da normal Hersteller mit Qualitäts nachweis eingetragen werden muss in gutachten usw z.b einzig wo gesehen habe ist YSS über Hollander.

    od Rizoma usw die meist in EU produzieren oder eben Haftung übernehmen.

    deswegen gilt trozdem EU verordnung 168/2013 die sagt das Herstellung und sogar normal Hersteller Qualität nachweis erbringen muss !!!.(und schweiz sagt wohl auch schweizer staatbürger)

    mit ABE wir vorgetäuscht das Hersteller ist was meist eben nicht ist !!!!! ausser steht Hersteller und G-Ihnaber nicht nur einfach Genehmigung Inhaber da geht es nur um Haftung. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :face_vomiting:

    zu dem wenn du egal was für nicht Orignal Hebel an Brembo Bremspumpe baust erlischt die Produkhaftung von Brembo.

    Der Bremspumpen Hersteller ist ja nicht so doff und übernimt haftung für andere.

    Das ist fakt und ABE bla bla ist wie Abgass.. deutsche verarsche das billig ware in EU einführen kann.

    um sonst hat die EU nicht 168/2013 wie 165/2008 und 2006/114 erlassen. (was jeder eu staat zu überwachen hat ach ja Gas ist leer ohhhh :rolling_on_the_floor_laughing: )

    ersatzteil ersetz funktion OEM teil muss aber haftung übernehmen.

    ganz einfach billig billg gibt es weder in Schweiz und selten in EU.billig billig ist fernost ohne ordentliche Qualität kontrolle und ohne Haftung (ausser EU od Welt konzern steht für haftung) aber kein bla bla Internet shop . und erfundende einzel richtline ist fake und betrug wie gutachten nach merklatt od de zulassung verordnung von 1953.

    fahrzeuge ab 2000 sind EU ECE zulassungen wie auch zweirädrig is toff und nicht pkw usw verordnung

    und die schweiz sagt klar ece od unece was dann sont anerkennt und was nicht ist prüfer ermessen !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von apduc (23. August 2024 18:44)