Ich habe einen endschalldämpfer für meine fantic xmf 125 gekauft. Der esd hat eine nummer und ich habe noch eine abe Bescheinigung dazu bekommen. Muss ich den jetzt eintragen lassen?
Auspuff eintragen lassen?
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Nicolas377 -
17. Juli 2024 19:59 -
Erledigt
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Hallöchen. In der Schweiz reicht das Beiblatt des Herstellers. (ABE- Allgemeine Betriebserlaubnis). Wenn er ein E-Prüfzeichen hat, was ich aber nicht glaube, ist es sowieso kein Problem.
Gute Fahrt und Weck die Nachbarschaft nicht auf 😉
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TOBI1109 warum denn so verwirrt? 😂
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Ich habe einen endschalldämpfer für meine fantic xmf 125 gekauft. Der esd hat eine nummer und ich habe noch eine abe Bescheinigung dazu bekommen. Muss ich den jetzt eintragen lassen?
Das klingt so als hättest du den ESD vermutlich im Ausland gekauft und nur die ABE erhalten und kein schweizer Beiblatt. Somit ist die Verwendung wohl nicht legal in der Schweiz.
Fakten:
- ESD werden nicht eingetragen, also keine Abnahme
- Das schweizer Beiblatt ist mitzuführen
- Im Beiblatt muss die schweizerische Typengenehmigung des betreffenden Fahrzeuges aufgeführt werden (genau hier liegt wohl dein "Problem")
Die ABE enthält NICHT die schweizerische Typengenehmigung (siehe Fahrzeugschein) und reicht nicht aus. In Der ABE wird vermutlich die EG-Genehmigungsnummer aufgeführt.
Damit ist dein ESD nicht strassenzugelassen in der Schweiz. Setze dich mit dem Verkäufer oder dem Hersteller in Verbindung ob du zu deinem ESD ein Beiblatt für die Schweiz beziehen kannst in welchem die Typengenehmigungsnummer aufgeführt ist die mit deinem Fahrzeug übereinstimmt. Wenn dein Verkäufer aber nicht aus der Schweiz kommt kennt der sich ggf. nicht damit aus. Dann bleibt dir noch ggf. den schweizer Importeur zu kontaktieren (fallls es einen offiziellen schweizer Vertrieb gibt).
Das Beiblatt kannst du dann einfach immer mitführen und der ESD muss nicht eingetragen werden. Die ABE kannst du aber auch zu Hause lassen da sie in der Schweiz für ESD ungenügend ist. Bei einer Kontrolle würdest du also mit etwas Glück mit einer Busse und einer Vorladung zur MFK-Kontrolle rechnen müssen als Folge.
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Aber der esd hat doch eine e Nummer, reicht das nicht?
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Aber der esd hat doch eine e Nummer, reicht das nicht?
Nein.
Du meinst vermutlich die eingstanzte Nummer in der Form Exx-xxxx. Das entspricht der EG/EWG/ECE Genehmigungsnummer. Kurz gesagt fehlt dir ein Dokument wo drauf steht, dass der ESD für die schweizer Typengenehmigungsnummer (sieh Fahrzeugausweis Position 24) geprüft wurde. Du brauchst also ein Dokument wo exakt die Nummer drin steht die auf Post 24 des Farhzeugscheins vermerkt ist.
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TOBI1109 warum denn so verwirrt? 😂
Weil die Antwort nicht ganz korrekt ist. Hatte jedoch keine Zeit es auszuführen. SkyBeam hat alles ergänzt was wichtig ist.
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Sorry ich habe meinen gedankenfehler jetzt gefunden. E-Nummer und nicht CE Prüfzeichen…
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eine abe Bescheinigung dazu bekommen.
Eine ABE? Warum hat dein Auspuff mit "E-Nummer" eine "ABE"?
Erstens wird es sich wohl um eine [e]-Nummer handeln. (Kleines e im Viereck) womit sich es um eine EU/EG-Teilegenehmigung handelt.
Zweitens wird die "ABE" wird wohl eher eine Herstellerbestätigung nach EU/EG-Vorschriften sein und nicht eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom Deutschen Kraftfahrtbundesamt, welche nach Deutschen Recht wäre. Falls es doch eine ABE für einen Auspuff ist (Erkennbar am Gummiadler auf dem Deckblatt), dann handelt es sich um einen Auspuff der eigentlich für eine anderes Motorrad gedacht ist aber in Deutschland (und nur dort) an deinem Motorrad montiert werden darf. In diesem Fall hast Du schlechte Karten, da der Auspuff alleine den Deutschen Vorschriften entspricht. Sowas müssen die Schweizer nicht akzeptieren, ausser Du weisst mühsam nach, dass die Deutschen Vorschriften mit denen der Schweiz gleichwertig sind. Bei einem Bremshebel ist das einfach, bei einem Auspuff ist es für den Normalsterblichen quasi unmöglich.
Eine Herstellerbestätigung nach EU/EG-Vorschriften kann anerkannt werden, wenn die notwendigen Angaben darauf aufgeführt sind. Oft fehlen diese jedoch. Es muss auch nicht unbedingt die Schweizer-Typengenehmigung drauf sein, es geht auch ohne (Been there, done that). Es kommt aber auf den Kanton und Strassenverkehrsamt drauf an.
Es gilt im allgemeinen, je mehr drauf ist umso weniger haben die Damen und Herren vom Strassenverkehrsamt was zu motzen. Siehe hier was man alles drauf haben kann, damit nicht gemotzt wird: Endschalldämpfer aus DE - Lieferantenbestätigung Ob fantic dir so eine Ausstellt steht in den Sternen.
Im zweit schlimmsten Fall muss man eine Bestätigung vom Schweizer Importeur organisieren, der dafür einen Obulus verlangt. Im schlimmsten Fall stellt dir niemand die richtige Bestätigung aus. Dann kannst du den Topf als Blumenvase nutzen (oder auf eBay verkaufen). -
Was könnte im schlimmsten fall passieren? Wäre auch ein führer ausweis entzug möglich? Ich hatte schon eine mittelschwere wiederhandlung weil ich mein Mofa frisiert habe.
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Ich hatte schon eine mittelschwere wiederhandlung weil ich mein Mofa frisiert habe.
….und nichts daraus gelernt?
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Was könnte im schlimmsten fall passieren? Wäre auch ein führer ausweis entzug möglich? Ich hatte schon eine mittelschwere wiederhandlung weil ich mein Mofa frisiert habe.
Kommt auf die Vorgehensweise des Polizisten an. Schlimmsten Falls Strafanzeige wegen nichtvorschriftsgemässem Fahrzeug und Sicherstellung Motorrad mit Abnahme der Kontrollschilder zu Handen des Strassenverkehrsamts. Über einen allfälligen Ausweisentzug entscheidet das Amt für Administrativmassnahmen beim StVA deines Wohnkantons, jenachdem wie gut bekannt du dort bereits bist.
Kurz und bündig: meine Empfehlung, kaufe zugelassene Teile
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Ich kenne mich nicht so damit aus, aber ich weiss von einem der hat das Beiblatt immer dabei und beim Vorführen wurde trotzdem verlangt, alles eintragen zu lassen.
Blöde Frage: Ist es nicht möglich alles von einem Beiblatt auch in den Ausweis eintragen zu lassen, dann wäre man auf der sicheren Seite?
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Auspuffanlagen werden nicht eingetragen (im Fahrzeugschein). Das Beiblatt ist immer mitzuführen.
Eingetragen werden eigentlich nur wenige Teile wie Bremshebel. Auch Scheinwerfer und Blinker werden nicht eingetragen, müssen aber ein Prüfzeichen tragen.
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Bauteil die ECE prüfung haben müssen kanst seit EU 168/2013 legal anbauen must normal nichts mitführen nur wegen montage funktion test können prüfen.Und weil schweizer schweizer sind und einfach so gereget haben steht muss haftung schweizer staatbürger sein nur UNECE und abkommen müssen auch einhalten.problem ist da EU zu doff ist datenbank an zu legen wo alle länder ECE numern abfragen können.wollen die wo ganz faul sind papier wisch haben obwohl da auch siegel fälschungssicher sein muss also nix einfach kopie.Und die Chinesen können fixtive ECE nummer usw auf alles an bringen und die wo am wenigsten können nachweisen was fake ist oder real.das ist wenn loby kriminele fordern schutzen und geld verdient wird.